Reha-Sport mit Schutzmaßnahmen wiederaufnehmen

Eine Positionierung des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) zur Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports.

Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport soll unter Beachtung von Schutzmaßnahmen schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Foto: LSB NRW
Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport soll unter Beachtung von Schutzmaßnahmen schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Foto: LSB NRW

Nach der Einstellung des Rehabilitationssportbetriebs und der Schließung der Sportstätten setzt sich der Deutsche Behindertensportverband (DBS) dafür ein, die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wiederaufzunehmen. Um einen verbindlichen Rahmen vorzugeben, hat der DBS in Abstimmung mit seinen Landes- und Fachverbänden konkrete Empfehlungen entwickelt. Damit wird der Verantwortung Rechnung getragen, sowohl die Gesundheit und den Schutz von Risikogruppen zu gewährleisten als auch Rehabilitationssport grundsätzlich wieder für die Menschen zu ermöglichen, die besonders darauf angewiesen sind. 

„Oberste Priorität muss nach wie vor die Gesundheit der Menschen haben“, betont DBS-Vizepräsidentin Katrin Kunert. „Die mit den Eindämmungsmaßnahmen erzielten Erfolge ermöglichen es jetzt jedoch, die Einschränkungen mit Bedacht an die neue Situation anzupassen. Im Gegensatz zum Breiten- und Freizeitsport handelt es sich beim Rehabilitationssport um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch, als solche muss dessen Wiederaufnahme vorrangig diskutiert werden.“ 

Die derzeitige Situation hat insbesondere für Menschen mit Behinderungen gravierende Auswirkungen, da diese besonders von den Einschränkungen betroffen sind und dadurch zusätzlich in ihrer Lebensgestaltung begrenzt werden. „Ein sicherer Wiedereinstieg in den Rehabilitationssport ist die Grundlage dafür, dass Menschen mit Behinderungen in Bewegung bleiben. Somit erreichen sie ihre Rehabilitationsziele und haben darüber hinaus auch die Möglichkeit zum Austausch mit anderen, so dass sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können“, sagt Katrin Kunert. Die als befristete Maßnahme eingeführte Möglichkeit des Online-Rehabilitationssports kann das Fehlen von gruppendynamischen Effekten und den Erfahrungs-austausch untereinander nicht ersetzen. Zudem wird dadurch aufgrund der dazu notwendigen Voraussetzungen nur ein Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreicht. „Online-Rehabilitationssport ist keine dauerhafte Lösung und auch keine Lösung für das Gesamtsystem“, betont Kunert. 

Um eine sichere Wiederaufnahme zu ermöglichen, enthalten die Empfehlungen des DBS konkrete Hinweise zu Hygiene- und Verhaltensregeln für Übungsleiter*innen sowie Teilnehmer*innen des Rehabilitationssports. Außerdem sind Maßnahmen aufgeführt, wie der größtmögliche Schutz durch fachgerechte Reinigung von Räumlichkeiten und Materialien sowie eine angepasste Auswahl von Übungen sichergestellt werden kann. Katrin Kunert erklärt: „Die Zielgruppe des ärztlich verordneten Rehabilitationssports zählt teilweise zur Risikogruppe, bspw. bei chronischen Erkrankungen und/oder höherem Alter. Deshalb ist es uns enorm wichtig, umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.“

(Quelle: DBS) 


  • Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport soll unter Beachtung von Schutzmaßnahmen schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Foto: LSB NRW
    Stuhlygymnastik in der Rückansicht: Teilnehmer hält auf einem Stuhl sitzend einen Stab in beiden Händen Foto: LSB NRW