Schutz der Olympischen Ringe durch das Parlament beschlossen

Die Olympischen Ringe und Bezeichnungen wie „Olympia“ und „olympisch“ sind künftig in Deutschland geschützt.

 

 

Der Deutsche Bundestag verabschiedete einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Danach dürfen in Deutschland künftig ausschließlich das Nationale Olympische Komitee (NOK) für Deutschland und das Internationale Olympische Komitee (IOC) die olympischen Symbole verwerten. Ausgenommen sind allerdings schon bestehende Bezeichnungen für Marken und auch für nicht kommerzielle Ereignisse wie eine Chor- oder eine Mathematik-Olympiade, wie es in einer Mitteilung des Bundesjustizministerium heißt.

 

Das Parlament kam mit dem Beschluss einer IOC-Forderung an die Länder nach, die sich um die Ausrichtung von Olympischen Spielen bemühen. Ohne dieses Gesetz wäre jede deutsche Bewerbung um Olympia chancenlos gewesen. „Der Zuschlag für Olympia 2012 wäre ein Glücksfall für den deutschen Spitzen- und Breitensport“, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. „Der Deutsche Bundestag hat damit der deutschen Bewerberstadt Leipzig den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Kandidatur gegen die Bewerberstädte anderer Nationen bereitet.“

 

Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich in den letzten Monaten mehrfach verzögert, weil gegen die exklusive Verwendung des Begriffes „Olympia“ durch das NOK und das IOC Bedenken aufgetaucht waren. Beispielsweise die Olympiastützpunkte als wesentliche Basis des deutschen Spitzensport-Systems hatten um ihren Namen gefürchtet. Durch den Schutz von bestehenden Bezeichnungen wurden diese Folgen aber vermieden.