Schutz des Unterwasserkulturerbes

Sporttaucher des VDST und Unterwasserarchäologen setzen sich für die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasserkulturerbes ein – der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages stimmt ihnen zu.

Sporttaucher setzen sich für das Unterwasserkulturerbe ein. Copyright: picture-alliance
Sporttaucher setzen sich für das Unterwasserkulturerbe ein. Copyright: picture-alliance

In der Sitzung am 17. Juni 2010 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zur UNESCO Konvention 2001 - Schutz des Kulturerbes unter Wasser - angenommen.

Die Petition wurde vom Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) und der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie e.V. (DEGUWA) vorbereitet und mit 3.430 institutionellen und privaten Mitzeichnern am 25. August 2009 in Berlin übergeben. Ziel der Eingabe war es, den Deutschen Bundestag zu veranlassen, der bereits von 31 Staaten ratifizierten Konvention beizutreten.

In der Entschlussempfehlung heißt es: "Der Petitionsausschuss hält es angesichts der Bedeutung des weltweiten Unterwasserkulturerbes für unabdingbar, dass der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO-Konvention zeitnah erfolgen sollte" und es "sollte der Beitritt der Bundesrepublik zur UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasserkulturerbes bevorzugt vorangetrieben werden." Deshalb hat der Petitionsausschuss des Deutsche Bundestag die Petition der Bundesregierung als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis übergeben. Nun liegt es an der Bundesregierung, das Anliegen schnell zu behandeln.

„Wir  sind sehr zuversichtlich, dass die zuständigen Stellen im Auswärtigen Amt ihre geäußerten Vorbehalten bald in eine positive Entscheidung lenken und damit dem Willen der Volksvertreter entsprechen werden“ kommentiert Peter Winterstein, Direktor der DEGUWA, den Erfolg der Petition.

„Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasserkulturerbes wurde 2001 in der UNESCO-Generalkonferenz mit überragender Mehrheit angenommen“, so Dr. Ralph Schill vom VDST. „Die Konvention wurde allerdings nicht von allen Ländern als verbindlich erklärt und so genießen die archäologischen Stätten Unterwasser noch immer nicht den umfassenden Schutz, den sie als Kulturgut von uns allen besitzen sollten. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene.“ 


  • Sporttaucher setzen sich für das Unterwasserkulturerbe ein. Copyright: picture-alliance
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