Die Themen des
DOSB
sind so vielfältig wie Sportdeutschland. Unsere Sportwelten geben einen ersten Überblick in
verschiedene Schwerpunkte und Angebote.
Neue Rechtsprechungen erfordern es, die Satzung eines Vereins stetig anzupassen. Das Seminar des Verbands- und Vereinsservice (VVS) gibt Tipps, was zu beachten ist.
Satzungen sind das Grundgesetz des Vereins. Doch leider veralten sie sehr schnell. Neue Urteile und Gesetze erfordern stetige Anpassungen. Der Verein und seine Entscheidungsträger sollten „up to date“ sein, um auf aktuelle Entwicklungen im Verein professionell reagieren zu können.
Beim „Satzungs-TÜV“ des VVS am 27.08.2011 Hanau können sich Vorstandsmitglieder über die aktuelle Rechtslage informieren. Das Seminar richtet sich auch an Geschäftsführer und Justitiare von Vereinen und Verbänden, Rechtsanwälte und Steuerberater. Referent Stefan Wagner, Jurist und Satzungsspezialist, beantwortet Fragen und prüft Satzungen auf Aktualität und Schwächen.
Auszug aus den Themen:
Finanzamt prüft Gemeinnützigkeit: Anforderungen an den Satzungsinhalt nach der neuesten BFH-Rechtsprechung.
Droht Löschung aus dem Vereinsregister: Aktuelle Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Tätigkeit von Vereinen: was ist noch erlaubt?
Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Beitragsregelungen
Organisation, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung zwischen den Vereinsorganen: Anforderungen an die Satzung aus haftungsrechtlicher Sicht
Vergütungen und Zahlungen an Organmitglieder: Erhöhte Anforderungen an die Satzung seit 1.1.2011
Geschäfts- und Vereinsordnungen: Wann dürfen diese erlassen werden – was muss die Satzung vorgeben?
Die aktuellen Prüfungsscherpunkte des Registergerichts: worauf muss bei einer Satzungsänderung besonders geachtet werden?
Aktuelle Musterbausteine zum Thema Mitgliederversammlung
Rund um den Vorstand: Regelungslücken in der Satzung – wie reagiert die Rechtsprechung?
Straf- und Ordnungsgewalt des Vereins: Anforderungen an ein Schiedsgericht
Mehrspartenvereine: Was muss die Satzung zu den Abteilungen/Sparten des Vereins regeln?
Risikomanagement und persönliche Haftung des ehrenamtlichen Vorstands: Was kann die Satzung leisten?
Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies, um Inhalte zu personalisieren, die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren und somit unser Angebot zu verbessern.
Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation erfolgt nicht.
Weitere Details zu der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren
Datenschutzhinweisen.