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Special Olympics positioniert sich gegen jegliche Form von Gewalt
Special Olympics Deutschland (SOD), die Sportorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung, hat einen Passus zur Verurteilung von jeglicher Form von Gewalt in die Satzung aufgenommen.
Ab Februar 2013 wird darüber hinaus ein Beauftragter zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport mit dem speziellen Fokus auf den Sport von Menschen mit geistiger Behinderung eingesetzt.
Damit folgte der Mitgliedsverband des DOSB der Empfehlung der Deutschen Sportjugend (dsj), den Präventionsgedanken zum Schutz von Sportlerinnen und Sportlern vor sexualisierter Gewalt in die Satzungen und Ordnungen der Sportverbände und –vereine zu implementieren.
Im § 2 (Zweck) der SOD-Satzung wurde folgender Passus aufgenommen und von der Mitgliederversammlung am 17.November 2012 verabschiedet: 6. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Dieser Passus soll ermutigen, die Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor sexualisierte Gewalt im Sportverein/ -verband bzw. in den Einrichtungen zu intensivieren.
„Mit der Aufnahme in die Satzung und die Berufung eines ehrenamtlichen Beauftragten treten wir der Tabuisierung des Themas sexualisierte Gewalt im Sport entgegen und ergreifen konkrete Maßnahmen der Prävention“, so SOD-Präsident Gernot Mittler. „Wir sehen uns dabei in der besonderen Verantwortung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung, für die dieses Thema eine besondere Relevanz hat und größter Aufmerksamkeit und Beachtung bedarf.“
Zu den Aufgaben des künftigen Beauftragten zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport , der vom SOD-Präsidium berufen wird, gehören u.a. die Förderung der Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und anderen Kooperationspartnern sowie Beratungsstellen auf diesem Gebiet. Der Beauftragte wird in Zusammenarbeit mit der SOD-Akademie ein Konzept zur praktischen Umsetzung der dsj/ DOSB Empfehlungen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Anforderungen im Sport und in der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung erarbeiten.
Der Beauftragte wird künftig erster Ansprechpartner von SOD bei Fragen und Anliegen zum Thema der sexualisierter Gewalt im Sport sein, sich entsprechend vernetzen, weiterbilden und die SOD- Landesverbände bei Maßnahmen und Initiativen zum Thema unterstützen.
(Quelle: SOD)
Special Olympics Deutschland verurteilt im neuen Passus der Satzung jeglicher Form von Gewalt. Foto: SOD
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