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DOSB-Vizepräsidentin Prof. Gudrun Doll-Tepper hat die Veränderung des Hochschulzulassungsgesetzes in Baden-Württemberg begrüßt.
Gudrun Doll-Tepper begrüßt die Veränderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Foto: DOSB
Spitzensportler, die einem Bundeskader eines dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angeschlossenen Verbandes angehören, werden zukünftig bei der Wahl ihres Studienortes verstärkt berücksichtigt. Eine solche Regelung hatte zuvor schon Nordrhein-Westfalen getroffen.
„Das Land Baden-Württemberg hat mit der Veränderung des Hochschulzulassungsgesetzes einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Spitzensports in Deutschland geleistet. Dafür danke ich im Namen des DOSB“, sagt Gudrun Doll-Tepper: „Spitzensport und Hochschulstudium lassen sich nur an einem Hochschulstandort vereinbaren, von dem aus die für die Ausübung des Spitzensports erforderlichen Trainingsstätten mit einem vertretbaren zeitlichen Aufwand erreicht werden können.“ Sie hoffe, dass weitere Bundesländer diese spitzensportaffine Veränderung ihres Hochschulzulassungsgesetzes vornehmen werden.
Die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport ist 2008 Gegenstand einer gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkonferenz, der Sportministerkonferenz und des DOSB gewesen. Auf deren Grundlage konnten die Rahmenbedingungen und flexible Studienabläufe zur Verbindung von Spitzensport und Studium in den vergangenen beiden Jahren bereits erheblich verbessert werden.
Gudrun Doll-Tepper begrüßt die Veränderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Foto: DOSB
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