Sport ins Grundgesetz – Bach appelliert an Unionsfraktion

Der Antrag der SPD-Fraktion für die Aufnahme von Sport und Kultur ins Grundgesetz ist am Freitag erstmals im Bundestagsplenum diskutiert worden.

Eine von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth kommentierte Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2012. Foto: picture-alliance
Eine von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth kommentierte Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2012. Foto: picture-alliance

Die weiteren Beratungen werden nun in den Fachausschüssen geführt.

„Wir danken der SPD, dass sie diesen Antrag eingebracht hat“, sagte DOSB-Präsident Thomas Bach in Berlin. „Er trägt der Integrationswirkung und der Vorbildfunktion des Sports für unser Land Rechnung.“

Es gehe nicht ums Geld, hob Bach hervor: „Niemand verspricht sich davon einen Euro mehr für den Sport. Dadurch würde aber der Sport in den Abwägungsprozessen mit anderen Bereichen der Gesellschaft gestärkt. Ich appelliere an die Unionsfraktion, endlich ihre formaljuristisch begründete Verweigerungshaltung aufzugeben und dem Sport den Wert zu geben, den jeder Politiker in jeder seinen Sonntagsreden betont.“

<media 6554 _blank download "Initiates file download">Initiates file downloadPositionspapier des DOSB zum Staatsziel Sport (2006)</media>

(Quelle: DOSB)


  • Eine von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth kommentierte Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2012. Foto: picture-alliance
    Eine von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth kommentierte Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2012. Foto: picture-alliance