Sportgrundstücke: Pachterhöhung deutlich reduziert

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 22. April beschlossen, zum Thema "Nutzungsentgelte für gemeinnützige Vereine" einen Haushaltsvermerk zu veranlassen.

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Rechnungsprüfungsausschuss stellt die 1/3-Reduzierung für gemeinnützige Vereine wieder her

 

Dieser beinhaltet, dass wie bisher bei gemeinnützigen Vereinen eine Reduzierung der Beträge um 1/3 vorgenommen wird. Ansonsten sollen die Beträge moderat angepasst werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist beauftragt, den Haushaltsvermerk praktisch umzusetzen.

 

Seit Bekanntwerden der neuen Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 hatten der Deutsche Segler-Verband und der Deutsche Sportbund gefordert, es im Sinne des Sports bei der bisherigen Preisdifferenzierung zwischen Land- und Wasserflächen sowie zwischen unterschiedlich genutzten Wasserflächen zu belassen und die Beträge in Abstimmung mit den Betroffenen angemessen anzupassen. Dieser Position hatten sich im Januar 2005 der Sportausschuss und der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages angeschlossen und eine entsprechende Empfehlung an den Haushaltsausschuss verabschiedet.

 

Der Deutsche Segler-Verband wird nun beim Bundesverkehrsministerium darauf hinwirken, dass der Haushaltsvermerk praktikabel und für die Vereine tragbar umgesetzt wird. Vereinen, denen trotz des eindeutigen Bundestagsbeschlusses Erhöhungen ihres Nutzungsentgeltes aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift auferlegt werden, können sich an den Deutschen Segler-Verband, Abteilung Recht, Umweltschutz und Raumordnung, wenden.

 

Weitere Informationen:

Deutscher Segler-Verband

Michael Stoldt, Abteilung für Recht, Umweltschutz und Raumordnung

Tel. 040 - 63 20 09 - 0

Fax 040 - 63 20 09 - 28

recht(at)dsv.org

www.dsv.org

 

Artikel vom 15.12.2004: "Bund verteuert Sportgrundstücke"


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