Sportrechtler Dirk-Reiner Martens verstorben

Dr. Dirk-Reiner Martens, einer der Pioniere des internationalen Sportrechts sowie der alternativen Streitbeilegung, ist bald achtzigjährig gestorben.

Dr. Dirk-Reiner Martens war einer der Pioniere des internationalen Sportrechts. Foto: Martens Rechtsanwälte
Dr. Dirk-Reiner Martens war einer der Pioniere des internationalen Sportrechts. Foto: Martens Rechtsanwälte

Martens war von 1971 bis 2009 Partner bei der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt, danach baute er in München eine eigene Kanzlei für rechtliche und strategische Beratung der Sportbranche auf. Sein besonderes Interesse galt der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Er war lange Richter am Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Seit dem Jahr 2000 war er an mehr als 170 wirtschafts- oder sportrechtlichen Verfahren als parteiernannter Schiedsrichter oder Vorsitzender beteiligt.

Einer größeren Öffentlichkeit wurde er hierzulande vor allem bekannt, als er in spektakulären Schadenersatzprozessen den Internationalen Leichtathletik-Verband gegen die Sprinterin Katrin Krabbe und später die Internationale Eislauf-Union gegen Claudia Pechstein vertrat. Im Jahr 2007 entwickelte Martens das Basketball Arbitral Tribunal (BAT), ein Schiedsverfahren zur Herbeiführung schneller und kostengünstiger Entscheidungen von Streitigkeiten zwischen Berufssportlern und ihren Vereinen. Mehr als 1100 Verfahren wurden seit Gründung des BAT anhängig gemacht und bei Martens Rechtsanwälte administriert. Nach dem Erfolg des BAT gründete Martens im Herbst 2015 den Court of Innovative Arbitration (COIA), der in handelsrechtlichen Streitigkeiten ein schnelles und kostengünstiges System zur Streitbeilegung zur Verfügung stellt. In der Diskussion um ein deutsches Antidopinggesetz bezog Martens früh und deutlich Stellung für eine solche Regelung. 

(Quelle: Jörg Hahn)


  • Dr. Dirk-Reiner Martens war einer der Pioniere des internationalen Sportrechts. Foto: Martens Rechtsanwälte
    Dr. Dirk-Reiner Martens war einer der Pioniere des internationalen Sportrechts. Foto: Martens Rechtsanwälte