Statement zum Urteil im Doping-Prozess

DOSB-Präsident Alfons Hörmann gibt zum Urteil im sogenannten "Aderlass" Doping-Prozess folgendes Statement ab:

Das Urteil im Prozess fiel am 15. Januar 2021 vor dem Münchner Landgericht. Foto: picture-alliance
Das Urteil im Prozess fiel am 15. Januar 2021 vor dem Münchner Landgericht. Foto: picture-alliance

Was lange währt… – endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet. Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren. Zugleich ist es nach fünf Jahren des Antidopinggesetzes nun erstmals die praktische Bestätigung dafür, dass dieses nicht nur bei den Ermittlungen der Täter wertvoll, sondern auch bei deren Verurteilung angemessen umgesetzt wird. Kurzum: der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen und diese künftig an manchen Stellen prägen! Die nächsten konsequenten und notwendigen Schritte stellen jetzt die rasche Einführung der Kronzeugenregelung und die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften dar.

(Quelle: DOSB)


  • Das Urteil im Prozess fiel am 15. Januar 2021 vor dem Münchner Landgericht. Foto: picture-alliance
    Gesetzbücher, Akten und Mikrofon auf einem Tisch Foto: picture-alliance