Stellungnahme des DOSB zum Urteil des Bundesfinanzhofs

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom vergangenen Donnerstag (12. Mai) (Az. V R 48/20) wurde in den vergangenen Tagen in Sportdeutschland viel diskutiert.

Blick auf die DOSB-Geschäftsstelle. Foto: DOSB
Blick auf die DOSB-Geschäftsstelle. Foto: DOSB

Thomas Arnold, DOSB-Vorstand Finanzen, erklärt hierzu: „Wir können unsere knapp 90.000 Sportvereine mit Blick auf einen ganz wichtigen Punkt beruhigen: die in den Medien aufgeworfene Frage einer Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen stellt sich auch weiterhin nicht. Echte Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerbar, da hier gar kein Leistungsaustausch vorliegt.“

Der Deutsche Olympische Sportbund wird sich in der kommenden Woche in der AG Gemeinnützigkeit mit den Mitgliedsorganisationen mit dem Urteil und seinen möglichen Folgen auseinandersetzen.

(Quelle: DOSB)


  • Blick auf die DOSB-Geschäftsstelle. Foto: DOSB
    Blick auf die DOSB-Geschäftsstelle. Foto: DOSB