Stellungnahme des DOSB zur Burkini-Debatte

Die Debatte um den sogenannten Burkini, einem zweiteiligen, körperbedeckenden Schwimmanzug für muslimische Frauen, hat auch den Sport erreicht. Der DOSB gibt dazu diese Stellungnahme ab:

Für den DOSB ist der Burkini ein Kleidungsstück der (sportlichen) Freiheit, das soziale Teilhabe ermöglicht. Foto: picture-alliance
Für den DOSB ist der Burkini ein Kleidungsstück der (sportlichen) Freiheit, das soziale Teilhabe ermöglicht. Foto: picture-alliance

"Migration und Integration sind für die Organisationen des Sports vertrautes Terrain. Seit mehr als 25 Jahren engagieren sie sich für dieses Thema. Der DOSB unterstützt über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ Sportvereine und -verbände – finanziell und ideell gefördert durch das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In diesen mehr als 25 Jahren hat sich gezeigt, dass der Sport im Allgemeinen und die vielen tausend Vereine in Deutschland im Konkreten einen bedeutenden Beitrag leisten, um den zugezogenen Menschen aus anderen Ländern, mit anderer Sprache, anderer Religion, den Zugang zur Gesellschaft zu erleichtern. Denn mit sportlichen Aktivitäten im Verein verbunden ist der nahezu barrierefreie und sozialverträgliche Zugang zu unserer Gesellschaft. Diesen Zugang muslimischen Frauen genauso zu gewähren, ist ein wichtiges Ziel des Programms „Integration durch Sport“.

Wenn ein Sportdress wie der Burkini muslimischen Frauen ermöglicht, ihren eigenen Vorstellungen entsprechend an den Strand oder ins Schwimmbad zu gehen, dann ist er ein Kleidungsstück der Integration. In diesem Sinne hat sich auch die Designerin des Burkinis, die australische Muslimin Aheda Zanetti, in einem Artikel im britischen Guardian geäußert: „Als ich im Jahr 2004 den Burkini erfand, wollte ich damit den Frauen Freiheit geben, nicht nehmen.“

Für den DOSB ist der Burkini daher ein Kleidungsstück der (sportlichen) Freiheit, das soziale Teilhabe ermöglicht. Bei einem Strand- oder Schwimmbadverbot bestünde die Alternative nicht darin, dass die betroffenen Frauen einen Bikini oder Badeanzug tragen, sondern dass sie auf das Schwimmen im Meer verzichten müssten und sie damit aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen würden. Dass das Verbot in Nizza vom obersten französischen Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, mahnt im Übrigen an, dass in liberalen Gesellschaften die Wahl der Kleidungsstücke Teil der Menschrechte ist.

Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro Frauen aus verschiedenen Ländern mit Hidschab (Kopftuch) ihre Wettkämpfe bestritten haben. Die US-Fechterin Ibtihaj Muhammad, die Gewichtheberin Ayesha Shahriyar M. Albalooshi aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Iranerin Mahsa Java. Oder die ägyptischen Beachvolleyballerinnen Doaa Elghobashy und Nada Meawad: Sie spielten gegen die späteren deutschen Olympiasiegerinnen Laura Ludwig und Kira Walkenhorst in einem Dress, der Arme und Beine verhüllte, aber die Bilder des Spiels sollen weltweit, und gerade unter muslimischen Frauen, große Verbreitung gefunden haben.

Es geht dem DOSB bei dieser Diskussion nicht darum, zu entscheiden oder festzulegen, worin sich politische oder religiöse Freiheit manifestiert, das ist eine andere Frage. Im Vordergrund steht für den DOSB, dass Menschen sich unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder eben auch: ihrer Kleidung sportlich betätigen können. Der DOSB würde mehr Gelassenheit in dieser Debatte begrüßen – damit könnte mittelfristig manche Türen der Integration für muslimische Frauen geöffnet werden.

Opens external link in new windowWeitere Informationen zum Programm Integration durch Sport >>>

(Quelle: DOSB)


  • Für den DOSB ist der Burkini ein Kleidungsstück der (sportlichen) Freiheit, das soziale Teilhabe ermöglicht. Foto: picture-alliance
    Für den DOSB ist der Burkini ein Kleidungsstück der (sportlichen) Freiheit, das soziale Teilhabe ermöglicht. Foto: picture-alliance