Umweltgesetzbuch sportfreundlicher gestalten

Der vom Kuratorium Sport und Natur (KSN) am 25. September 2008 in Berlin mit Vertretern des DOSB durchgeführte Parlamentarische Abend zum Thema „Das Umweltgesetzbuch 2009 - Chancen und Probleme“ stieß auf großes Interesse.

Natur- und landschaftsverträglicher Sport ist kein Eingriff in die Natur. Copyright: picture-alliance
Natur- und landschaftsverträglicher Sport ist kein Eingriff in die Natur. Copyright: picture-alliance

Parlamentarier, leitende Bundesbeamte sowie Vertreter der Naturschutzverbände, der Sportverbände und des Bundesverbandes der Deutschen Sportartikel-Industrie erlebten in den Räumlichkeiten der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft eine hochklassige Veranstaltung. Anlass war die anstehende Verabschiedung des Umweltgesetzbuches (UGB) 2009, dessen vorliegender Entwurf eine wesentliche Schlechterstellung des Natursports befürchten lässt. Ziel des Parlamentarischen Abends war es, eine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte zu erreichen. 

Winfried Hermann, MdB, Erster Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur, begrüßte die rund 60 Teilnehmer, unter ihnen die Direktorin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, und der Regierungsbeauftragte für Tourismus, Ernst Hinsken, MdB. Prof. Dr. Franz Brummer, Mitglied im Präsidialausschuss Breitensport/Sportentwicklung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), unterstrich die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports, betonte die Fortschritte in der Ausgestaltung eines natur- und landschaftsverträglichen Sports und empfahl dem Naturschutz und dem Sport gleichermaßen eine Vorwärtsstrategie, denn „natur- und landschaftsverträglicher Sport unterstützt den Naturschutz“, so Brummer. 

Die zentralen Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzentwurf und die Forderungen des Kuratoriums sowie des DOSB erläuterten dessen Vorstandsmitglieder Ulrich Clausing (Deutscher Kanu-Verband) und Andreas Klages (DOSB). Zentrale Forderungen sind: die explizite Nennung der natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigungen als Form der Erholung in § 1 des geplanten Umweltgesetzbuches, der Vorrang vertraglicher Vereinbarungen vor behördlichen Nutzungsregelungen, die Verpflichtung zum rechtzeitigen und umfassenden Informationsaus-tausch durch die Naturschutzbehörden, die Klarstellung, dass natur- und landschaftsverträglicher Sport nicht als Eingriff in den Naturhaushalt zu werten ist, das Recht auf Zugang des natur- und landschaftsverträglichen Sports zur freien Landschaft, die Möglichkeit der Anerkennung von Natursportverbänden und die Sicherstellung der Erholungsfunktion der Gewässer. 

Vertreter der Politik und der zuständigen Bundesbehörden äußerten ihr Verständnis für die sportbezogenen Anliegen und erklärten ihre Bereitschaft, sich für einvernehmliche Lösungen einzusetzen. Als Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz betonte Frau Professor Dr. Jessel, dass Maturschutz und Sport ein gemeinsames Interesse an der Erhaltung von Natur und Landschaft hätten und hob die erfolgreichen Anstrengungen der Sportverbände hervor, die sportliche Betätigung gemäß dem Prinzip der Nachhaltig zu gestalten: „Die entwickeln einen echten Ergeiz, um zu beweisen, wie ernst sie es meinen!“


  • Natur- und landschaftsverträglicher Sport ist kein Eingriff in die Natur. Copyright: picture-alliance
    Natur- und landschaftsverträglicher Sport ist kein Eingriff in die Natur. Copyright: picture-alliance