Unfallversicherung bei Auslandseinsätzen

Arbeitnehmer, natürlich auch solche, die in sportlichen Zusammenhängen tätig werden, sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten gesetzlich unfallversichert.

Bei Einsätzen in Krisengebieten gelten zusätzliche Regelungen in der Unfallversicherung. Copyright: picture-alliance
Bei Einsätzen in Krisengebieten gelten zusätzliche Regelungen in der Unfallversicherung. Copyright: picture-alliance

Das gilt für alle unternehmensbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege. Wer in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet arbeiten muss und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, kann gegen die Folgen von Naturkatastrophen und Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein. Darauf weist der Deutsche Olympische Sportbund hin.

Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • ein bestehendes inländisches Arbeitsverhältnis,
  • ein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt.

Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Zur Abklärung eventueller Zweifelsfragen empfiehlt es sich, vor Beginn der Auslandseinsätze das Gespräch mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu suchen.

Sofern etwas passiert ist, gilt Folgendes:

An 365 Tagen ist die VBG 24 Stunden lang über die neue Auslandshotline erreichbar. Hierbei wird schnelle Hilfe bei Notfällen organisiert. Ein erfahrenes Team aus Ärzten und Sanitätern kümmert sich um die bestmögliche medizinische Versorgung von im Ausland tätigen Versicherten nach Arbeits- und Wegeunfällen. Die Leistungen sind umfangreich: Englisch- oder deutschsprachige (Fach-) Ärzte werden vermittelt, Arznei- und Hilfsmittel auf schnellstem Weg verschickt und bei Bedarf ein ärztlich begleiteter Rücktransport per Flugzeug in eine Klinik organisiert. Der neue Service richtet sich an alle VBG-Mitgliedsunternehmen, die Mitarbeiter oder ehrenamtlich Tätige ins Ausland entsenden, sowie an freiwillig Versicherte und Unternehmen, die der Auslandsunfallversicherung beigetreten sind.

Die Hotline ist wie folgt zu erreichen: 0049(0)8976762900.


  • Bei Einsätzen in Krisengebieten gelten zusätzliche Regelungen in der Unfallversicherung. Copyright: picture-alliance
    Bei Einsätzen in Krisengebieten gelten zusätzliche Regelungen in der Unfallversicherung. Copyright: picture-alliance