Union fordert für alle Ehrenamtler Steuerabzugs-Pauschale von 1.200 Euro

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist „ein erster großer Schritt in die richtige Richtung“.

Der Unions-Sportsprecher Klaus Riegert will Nachbesserungen im Gesetzesentwurf.
Der Unions-Sportsprecher Klaus Riegert will Nachbesserungen im Gesetzesentwurf.

Das erklärte der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, bei der ersten Lesung des Maßnahmenpakets unter dem Motto „Hilfen für Helfer“ im Plenum des Parlaments. Gleichzeitig kündigte er an, im Gesetzgebungsverfahren müssten die „vorhandenen Unebenheiten und Ungleichheiten zum Wohle aller ehrenamtlichen Tätigen“ beseitigt werden, und nannte sechs Felder für mögliche Nachbesserungen. Auf große Aufmerksamkeit stieß sein Vorschlag, zukünftig eine Steuerabzugs-Pauschale von 1.200 Euro jährlich für alle ehrenamtlich Tätigen zu schaffen. Riegert unterstrich, die seit nunmehr zehn Jahren parlamentarisch geführte Diskussion zur Stärkung des Ehrenamts scheine sich nun endlich auszuzahlen, „ein Wandel in der Wahrnehmung des Engagements und seiner Bedeutung für unser Gemeinwesen“ sei festzustellen.  

Bürokratieabbau durch Einführung einer Freigrenze

Die Erhöhung der Besteuerungs- und auch Zweckbetriebsgrenze für Vereine und Verbände sowie sportliche Veranstaltungen, die im Entwurf eine Steigerung auf 35.000 Euro erfahren hat, soll nach Meinung der Union und des Bundesrats auf nunmehr 40.000 Euro aufgestockt werden. Für die Übungsleiterpauschale, im Gesetzentwurf auf 2.100 Euro jährlich erhöht, sollte der Bezugskreis erweitert werden: Der Freibetrag müsste auch für „Verantwortungsträger, zum Beispiel Vereinsvorsitzende, Schatzmeister und ehrenamtliche Geschäftsführer“ sowie für die 2.000 lizenzierten Organisationsleiter im Sport und die Helfer in der Gefahrenabwehr, etwa Rettungsschwimmer, gelten. Neben der Erhöhung des Stiftungskapitals auf die neue Summe von einer Million Euro müsste der Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 300 Euro jährlich für ehrenamtliche Tätigkeiten im mildtätigen Bereich auch auf den Sport ausgeweitet werden. Nachdenken sollte man, so Riegert, „ob wir nicht eine Freigrenze von 1.200 Euro für alle Ehrenamtlichen schaffen“: „Damit erzielen wir einen konkreten Bürokratieabbau, da die Einzelnen nicht mehr die Kosten für Porto, Telefon und gefahrene Kilometer sowie andere Aufwendungen detailliert nachweisen müssen, sondern dies pauschal über eine Freigrenze abgedeckt ist.“ 

Mitgliedsbeiträge sollten steuerlich absetzbar sein

Mitgliedsbeiträge an Sportvereine sollten genauso wie zukünftig die Beiträge für Kultur absetzbar sein, forderte Riegert ein. Unverständlich sei die ablehnende Stellungnahme des Ministeriums, dass Vereinsmitglieder doch in erster Linie ihre Freizeitgestaltung förderten. Riegert konterte: „Was ist mit den Begriffen der Sozialisation, der Integration, der Gesundheitsförderung und der Lebensschule für Kinder? Dies alles sind Leistungen der Sportvereine.“ Gemeinsam sollte darüber nachgedacht werden, „ob wir die Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche an Sportvereine als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke anerkennen können“, also, Eltern sollten dies von ihrem Einkommen absetzen können. 

„Die wahren Helden des Alltags sind – ohne Pathos – die sich in Deutschland ehrenamtlich engagierenden Bürgerinnen und Bürger“, betonte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in der 90-minütigen Debatte. Es seien auf alle Fälle nicht die als Superstars in den Medien hochstilisierten „Eintagsfliegen“, „fremdbestimmte junge Leute in Fernseh-Castingshows“. 23 Millionen Bürger engagierten sich für das Gemeinwohl. 

Bei allen Nachbesserungswünschen sollte jedoch beachtet werden, das Gesetz sollte noch vor der Sommerpause verabschiedet – es soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten –, und die festgelegte Obergrenze von 440 Millionen Euro, die Bund und Länder paritätisch aufbringen, dürfte nicht überschritten werden. 

Anreize schaffen für Dienste an der Gemeinschaft

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz unterstrich, durch das Ehrenamt werde jährlich ein geldwerter Vorteil von 17 Milliarden Euro erreicht. Bei einem Gespräch mit einer Sportfunktionärin habe sie erfahren: „Dies hat mich sehr beeindruckt: Wir dürften mit dem, was wir hier zu Recht beschließen wollten, nicht zwei Klassen von Ehrenamtlichen schaffen, nämlich diejenigen, die keine Möglichkeit hätten, etwas steuerlich abzusetzen, und diejenigen, die wir jetzt zu Recht fördern wollten.“ Überhaupt gelte es, Anreize für alle Alters- und Berufsgruppen zu schaffen, „einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten“. Wichtig sei auch, dass endlich Entbürokratisierung Einzug halte. Die SPD wolle sich deshalb in den Fachausschuss-Beratungen dafür einsetzen, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht „so zu verbessern und zu vereinfachen, dass die gewünschten größeren Anreize, sich ehrenamtlich zu engagieren, auch tatsächlich entstehen“. 

Nachbesserungen gefordert

Der Unions-Abgeordnete Christian Freiherr von Stetten stellte heraus, im Gesetzgebungsverfahren sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Ein ausführlicher Dialog mit den Betroffenen sei erforderlich; mit ihnen sollte der Änderungsbedarf diskutiert werden, dann wollte man „hier im Bundestag endgültig ein vernünftiges Gesetz beschließen, das den Betroffenen hilft“. Der Redner wörtlich: „Die Übungsleiter in unseren Sportvereinen sind längst mehr als nur ’Vorturner’. Sie kümmern sich immer mehr auch um die persönlichen Probleme der ihnen anvertrauten Jugendlichen. Viele Kinder erfahren im Verein erstmalig, wie wichtig Pünktlichkeit, Fairness und Kameradschaft sind. Deshalb werden wir, wie angekündigt, die Übungsleiterpauschale anheben. Wir werden auch schauen, inwieweit wir andere Personenkreise einbeziehen können. Zusätzlich erhalten die Vereine bessere Rahmenbedingungen.“ 

Für die FDP machte der Abgeordnete Dr. Volker Wissing deutlich: Es sei mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht worden, die steuerrechtliche Behandlung gemeinnütziger Organisationen grundlegend einfacher zu gestalten. Der Entwurf müsste nachgearbeitet werden, denn er sei „nicht offenherzig und stärkt die Zivilgesellschaft in keiner Weise“. Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) forderte, die Übungsleiterpauschale auf Rettungsschwimmer, Sanitäter und Umweltschützer auszuweiten. Alles in allem sei es eine „ganz vernünftige Vorlage“, „aber sie muss verbessert werden, und sie muss auch stärker den Realitäten und den Notwendigkeiten dieser Gesellschaft angepasst werden“.


  • Der Unions-Sportsprecher Klaus Riegert will Nachbesserungen im Gesetzesentwurf.
    Der Unions-Sportsprecher Klaus Riegert will Nachbesserungen im Gesetzesentwurf.