Union gegen Umsatzsteuerpflicht von Vereinsbeiträgen – Ministerium prüft EU-Urteil

Gegen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums, Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine möglicherweise der Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgesprochen. Deren sportpolitischer Sprecher, Klaus Riegert, erklärte in Berlin, das Ministerium sollte so schnell wie möglich klarstellen, dass es keine neuen steuerlichen Belastungen für gemeinnützige Vereine durchsetzen wolle.

Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher des CDU/CSU (Foto: Bundestag)
Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher des CDU/CSU (Foto: Bundestag)

„Eine Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen würde die wirtschaftliche Existenz vieler Vereine aufs Spiel setzen“, sagte Riegert. „Unsere Vereine mit Millionen ehrenamtlich engagierten Mitgliedern nehmen in hohem Maße gesellschaftliche Aufgaben wahr, die der Staat nicht leisten kann.“

 

Nach Zeitungsberichten und Agenturmeldungen soll das Ministerium von Hans Eichel (SPD) die Besteuerung prüfen. Danach werde untersucht, ob auf Mitgliedsbeiträge für Sportvereine künftig Mehrwertsteuer von 16 Prozent erhoben werden könnte. Hintergrund sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2002. Bisher werden Mitgliedsbeiträge, die für die satzungsmäßige Erfüllung des Vereinszwecks entrichtet werden, als „nicht steuerbare Umsätze“ des Vereins behandelt. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Mitglieder von Vereinen zahlen ihren Beitrag, weil sie sich durch Beitritt dazu verpflichtet haben, ohne konkrete, individuelle Leistungen zu beanspruchen. Anders, wenn das Leistung/Gegenleistungs-Prinzip gegeben ist, etwa bei Golfklubs die Nutzung der Anlage.

 

Der Europäische Gerichtshof hatte durch Urteil vom 21. März 2002 entschieden, dass Mitgliedsbeiträge, die in Form von Jahresbeiträgen an einen Klub gezahlt werden, Gegenleistungen für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen sind. Geklagt hatte ein niederländischer Golf- und Country-Club, der nicht unbedingt vergleichbar ist mit einem klassischen Sportverein. Allerdings hat gleichzeitig der Europäische Gerichtshof Mitgliedsbeiträge als steuerfrei angesehen, wenn ein Verein ohne Gewinnstreben arbeitet. Das bedeutet: Die meisten gemeinnützigen deutschen Sportvereine werden durch das Grundsatzurteil nicht betroffen.


  • Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher des CDU/CSU (Foto: Bundestag)
    Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher des CDU/CSU (Foto: Bundestag)