Unterausschuss diskutierte Gesetzentwurf zur Ehrenamts-Stärkung

Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestages hat bei einer Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung des ehrenamtlichen Engagements Verbesserungswünsche angemeldet.

Der Unterausschuss des Bundestages "Bürgerschaftliches Engagement" meldet Verbesserungsvorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes an.
Der Unterausschuss des Bundestages "Bürgerschaftliches Engagement" meldet Verbesserungsvorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes an.

„Jetzt ist das Parlament am Zug“, erklärte der CDU-Abgeordnete Klaus Riegert. „Ende April findet die erste Lesung im Plenum statt. Innerhalb der Koalition werden wir jetzt klären, wie wir das Gesetzespaket zum Positiven hin korrigieren können.“ Die so genannte Übungsleiterpauschale (geplante Anhebung des Jahresfreibetrags von 1.848 auf 2.100 Euro) sollte sich zumindest auch auf die 2.000 lizenzierten Organisationsleiter des Sports erstrecken, die geringfügig honoriert werden. Genauso sollten Rettungsschwimmer mit einbezogen werden, wurde gefordert. 

Noch Diskussionsbedarf bestehe, so Riegert, zu dem Vorschlag, Übungsleitern, die keine Honorierung erhalten und deshalb auch nicht den Freibetrag geltend machen können, einen jährlichen Steuervorteil von 300 Euro auf ihr Einkommen zu gewähren. Hingegen sei beim Hearing im Unterausschuss deutlich geworden, dass die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Vereine erst von einem Jahresumsatz von 40.000 Euro an mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belegt werden sollte; das bisherige Limit liegt bei 30.678 Euro, der Gesetzentwurf schlägt eine Erhöhung auf 35.000 Euro vor. Ebenfalls auf 40.000 Euro sollte die Besteuerungsgrenze für sportliche Veranstaltungen eines Vereins erhöht werden (derzeit: 30.678, Entwurf: 35.000 Euro), was der Gesetzgeber als Zweckbetrieb definiert.

Infoletter für Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements 

Die Mitgliederversammlung des Bundeswerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat beschlossen, die diesjährige Woche des bürgerschaftlichen Engagements in der Zeit vom 14. bis 23. September 2007 durchzuführen. Zur Unterstützung der Kommunikation rund um die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements 2007“ erscheint seit Anfang des Jahres im vierwöchentlichen Rhythmus ein Infoletter des BBE-Kampagnenteams. Darin wird über die geplante Aktionswoche, ihre Schwerpunktthemen und beispielhafte Projekte berichtet. Darüber hinaus werden im Infoletter Hintergrundinformationen zu Themen des bürgerschaftlichen Engagements aufbereitet. Hinweise und Informationen werden vom Kampagnenteam gerne entgegengenommen. Interessierte, die den Infodienst abonnieren wollen, senden ihre Kontaktdaten (Organisation, Name, Anschrift, Telefon) bitte an aktionswoche@b-b-e.de.


  • Der Unterausschuss des Bundestages "Bürgerschaftliches Engagement" meldet Verbesserungsvorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes an.
    Der Unterausschuss des Bundestages "Bürgerschaftliches Engagement" meldet Verbesserungsvorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes an.