UV-Blutbehandlung erst ab 2011 verboten

Die NADA hat von der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) die Mitteilung erhalten, dass eine UV-Behandlung von Blut erst seit dem 1. Januar 2011 von den WADA-Regularien erfasst wird.

Die Infusion von UV-behandeltem Eigenblut  gilt als Dopingmethode und ist seit 2011 verboten. Foto: picture-alliance
Die Infusion von UV-behandeltem Eigenblut gilt als Dopingmethode und ist seit 2011 verboten. Foto: picture-alliance

Aus dem WADA-Schreiben vom 26. April 2012 geht hervor, dass die Methode erst durch einen damals neu aufgenommenen Paragrafen (M2.3) als verboten einzustufen ist. Diese Frage war bislang nicht beantwortet. Sie spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Behandlungen durch einen Erfurter Mediziner, der über mehrere Jahre Blut von Athletinnen und Athleten des Olympiastützpunkts Thüringen mit UV-Licht bestrahlt hat.

Zu ihrer finalen Einschätzung kam die WADA, indem sie eine Vielzahl von Dokumenten und Informationen auswertete sowie externe Expertise zur Beurteilung der UVB-Methode einbezog. Zu Rate gezogen wurden alle Gremien der WADA. Für die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist diese Aussage der WADA richtungsweisend.

„Die Mitteilung der WADA zeigt, dass die überlegte Vorgehensweise der NADA in der causa Erfurt richtig ist“, sagte die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann am Freitag: „Die Einschätzung der WADA ist für uns von maßgeblicher Bedeutung. Jetzt haben wir die erforderliche Klarheit.“ Von Anfang an hatte sich die NADA in Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren zum Ziel gesetzt, Rechtsklarheit zu schaffen. Deshalb wurden zunächst nur die Fälle verfolgt, die den Zeitraum nach dem 1. Januar 2011 betreffen.

In zwei Fällen ab 2011, in denen – mit dem aktuellen WADA-Schreiben nun auch ausdrücklich bestätigt – ein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt, hat die NADA Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies erfolgte im ersten Fall bereits im August 2011 und im zweiten Fall im Januar 2012. Aufgabe der NADA ist es nun, diese laufenden Verfahren vor dem Schiedsgericht zügig zum Abschluss zu bringen.

DOSB-Präsident Thomas Bach erklärte dazu: "Diese Stellungnahme schafft Klarheit. Wir haben stets betont, dass der Abschluss der juristischen Prüfung Grundvoraussetzung für eine Bewertung des Falles und alle weiteren Schritte ist. Wir hoffen, dass jetzt die Verfahren zügig zum Abschluss gebracht werden und umfassende Akteneinsicht gewährt wird. Dann können wir über mögliche weitere sportrechtliche und sportpolitische Schritte entscheiden."

"Mit dieser Stellungnahme hat sich das besonnene Vorgehen der NADA als absolut richtig erwiesen. Wir hätten uns alle gewünscht, dass die WADA diese Klarheit frühzeitiger geschaffen hätte. Dies hätte uns manche Diskussion und Verdächtigung erspart", sagte Generaldirektor Michael Vesper.

(Quelle: NADA/DOSB)


  • Die Infusion von UV-behandeltem Eigenblut  gilt als Dopingmethode und ist seit 2011 verboten. Foto: picture-alliance
    Die Infusion von UV-behandeltem Eigenblut gilt als Dopingmethode und ist seit 2011 verboten. Foto: picture-alliance