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Der DOSB hat den neuen Glücksspielstaatsvertrag begrüßt, drückte zugleich aber sein Bedauern aus, dass es bislang zu keiner bundesweit einheitlichen Lösung gekommen ist.
15 von 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer haben den Vertrag am Donnerstag in Berlin unterschrieben, während Schleswig Holstein vorerst einen eigenen Weg beschreitet. Der Vertrag soll den Landesparlamenten allerdings erst zur Ratifizierung vorgelegt werden, wenn er durch die EU-Kommission notifiziert worden ist.
„Die Richtung des Staatsvertrages stimmt. Wir hoffen, dass die Tür für eine bundeseinheitliche Lösung noch nicht zugeschlagen ist“, sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper. „Wir begrüßen, dass einerseits das Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten und sogar gestärkt wird und andererseits die Sportwetten grundsätzlich geöffnet werden, um einen legalen und fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle konzessionierten Veranstalter zu ermöglichen. Sehr positiv ist zudem, dass sich die Bundesländer für die Einrichtung eines Sportbeirats entschieden haben. Jetzt warten wir gespannt auf die Notifizierung der EU-Kommission.“
Oberstes Ziel des DOSB, gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Sporthilfe war stets der Erhalt der Finanzierung des gemeinnützigen Sports.
(Quelle: DOSB)
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper stellte auf der Mitgliederversammlung des DOSB am 3. Dezember in Berlin die Neuregungelung von Lotterie und Sportwetten vor. Foto: picture-alliance/Frank May
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