Weiter massive Kritik am Gesetzentwurf des BTHG

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat für den Sport große Bedeutung. Die Bedingungen der Teilhabe sind ausschlaggebend für eine erfolgreiche Inklusion im und durch Sport.

Das Bundesteilhabegesetz soll allen Menschen sportliche Aktivitäten, die Mitwirkung im Sportverein oder die Übernahme eines Ehrenamtes ermöglichen. Foto: LSB NRW
Das Bundesteilhabegesetz soll allen Menschen sportliche Aktivitäten, die Mitwirkung im Sportverein oder die Übernahme eines Ehrenamtes ermöglichen. Foto: LSB NRW

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Das Gesetzgebungsverfahren ist jetzt im Bundestag und Bundesrat in die entscheidende Phase eingetreten. In dieser Woche soll der Gesetzentwurf beschlossen werden.

Auch für den Sport hat dieses Gesetz eine große Bedeutung. Konkret geht es um die Bedingungen der Teilhabe: Sie sind ausschlaggebend für eine erfolgreiche Inklusion im und durch Sport, die sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als eines seiner Schwerpunktthemen vorgenommen hat. Bereits im Sommer hatte der DOSB gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Gehörlosensportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) den Referentenentwurf des Gesetzes als unzureichend kritisiert und eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Diese wurde für die Anhörung zum vorgelegten Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages aktualisiert.

Wenn auch der Gesetzentwurf einige wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringt, bleibt die massive Kritik von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen, verschiedenen Selbstvertretungsorganisationen, Behindertenverbänden und der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestehen. Der Gesetzentwurf steht den Anforderungen der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in vielen Bereichen noch entgegen.

Der DOSB und die drei Behindertensportverbände kritisieren am aktuellen Gesetzentwurf insbesondere, dass u.a. der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden kann. Damit stehen Maßnahmen der Eingliederungshilfe nicht mehr allen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen uneingeschränkt zur Verfügung.

Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehören zweifellos auch sportliche Aktivitäten, die Mitwirkung im Sportverein oder die Übernahme eines Ehrenamtes. Aber Hilfsmittel zum Sport wie Rollstühle oder spezielle Sportgeräte werden von den Krankenkassen und der Eingliederungshilfe in der Regel nicht finanziert. So verzichten viele behinderte Menschen auf diese Möglichkeit der Teilhabe, um nicht die eigene finanzielle Bedürftigkeit und die von Partner/in oder Familie nachweisen zu müssen. Denn gerade Sport bietet allen Menschen eine Möglichkeit für Gesundheit, Prävention und Rehabilitation und ist auch eine gute Chance, soziale Kontakte zu knüpfen und auszubauen. DOSB-Vizepräsidentin Gudrun Doll-Tepper bleibt dabei: „Zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe brauchen wir die Umsetzung der UN-BRK. Diese ist im BTHG nicht weitreichend genug formuliert.“

Zudem erkennt der Gesetzentwurf Bildung für Menschen mit Behinderungen nicht als „lebensbegleitend“ an. Ohne diese Anerkennung erhalten Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung brauchen (z.B. durch Gebärdensprachdolmetscher/innen, Mobilitätshilfe oder Leichte Sprache), nach ihrer ersten Berufsausbildung keine weiteren Möglichkeiten der Ausbildung oder weiterer Qualifizierung, z.B. zum/zur Übungsleiter/in oder Trainer/in im Sport.

Auch die Übernahme eines Ehrenamtes bleibt weiterhin außerordentlich schwierig. Das Gesetz verweist darauf, dass die erforderlichen Unterstützungsleistungen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher/innen) durch Nachbarn oder Familien erbracht werden sollen. „Dadurch werden Abhängigkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe entgegenstehen“ so unisono die Verantwortlichen der drei Behindertensportverbände.

Der DOSB weist gemeinsam mit DBS, DGS und SOD nachdrücklich auf die bestehende Kritik und den Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf hin und fordert ein Bundesteilhabegesetz ein, dass den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

<media 71151 _blank download "TEXT, Gemeinsame Stellungnahme von DOSB DBS DGS SOD zum GE BTHG 02112016 2 , Gemeinsame_Stellungnahme_von_DOSB_DBS_DGS_SOD_zum_GE_BTHG_02112016__2_.pdf, 118 KB">Initiates file downloadZur gemeinsamen Stellungnahme</media>

(Quelle: DOSB)


  • Das Bundesteilhabegesetz soll allen Menschen sportliche Aktivitäten, die Mitwirkung im Sportverein oder die Übernahme eines Ehrenamtes ermöglichen. Foto: LSB NRW
    Das Bundesteilhabegesetz soll allen Menschen sportliche Aktivitäten, die Mitwirkung im Sportverein oder die Übernahme eines Ehrenamtes ermöglichen. Foto: LSB NRW