Wintersport fordert steuerliche Gleichbehandlung von WM-Projekten

Führende deutsche Sportfunktionäre haben beim Parla­mentarischen Abend mit den Wintersportverbänden in Berlin die derzei­tigen Regelungen für die Sonder-Einkommensteuer bei internationalen Sportgroßveranstaltungen kritisiert.

 

CDU/CSU-Antrag wird im Deutschen Bundestag beraten

 

„Das ist ein untragbarer Zustand“, erklärte der Präsident des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland und Landesminister in Thüringen, Andreas Trautvetter. „Die deutschen Verbände brauchen nachvollziehbare Kriterien.“ Ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Gleichbehandlung der Verbände bei der sogenannten Quellensteuer wird voraussichtlich am 24./25. Feb­ruar abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Der Sportausschuss hatte bereits im Herbst 2004 den Unionsantrag mit den Stimmen der Ko­alitionsfraktionen abgelehnt.

 

Nach dem derzeitigen Verfahren entscheiden die obersten Finanzbehör­den der Länder mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums, ob für WM-Projekte deutscher Verbände die Pauschalsteuer für Sportler, Funk­tionäre und Organisationen erhoben wird oder nicht. Für die Fußball-WM 2006 war die Steuerbefreiung garantiert worden, weil insgesamt ein „volkswirtschaftlicher Nutzen“ festgestellt wurde. Der Deutsche Eisho­ckey-Bund, der seine Bewerbungsprojekte 2007/2008 und 2009 wegen Ablehnung der Steuerbefreiung wieder aufgeben musste, aber auch andere Verbände beklagen die Ungleichbehandlung durch die Behörden beim derzeitigen Verwaltungsverfahren. Uwe Harnos, Vizepräsident des Deutschen Eishockey-Bundes, erklärte in Berlin, die jetzige Regelung enthalte einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dies könne man nicht mehr länger tolerieren. Sein Verband habe mit der letzten WM 2001 einen Gewinn gemacht. „Wir sind auf die Ausrichtung von Großveranstaltungen existentiell angewiesen“, erklärte der als Rechtsanwalt tätige Harnos.

 

Für die Gleichbehandlung aller Verbände und für mehr Transparenz beim steuerrechtlichen Genehmigungsverfahren hat sich erneut der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, ausgesprochen. „Das Kriterium volkswirtschaftlicher Nutzen kann nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal sein“, sagte Riegert. „Die sport­politische Bedeutung solcher Events muss mehr Gewicht als die rein fiskalischen Prüffelder bekommen.“ Die Union spreche sich für einen neuen Kriterienkatalog im Einkommensteuerrecht aus, nach dem Finanzbehörden ein objektiveres Bild über die beantragte Steuerangelegenheit bekommen sollten. Nach Riegerts Worten werde in Australien ein Verhältnis von 1:10 zur Anwendung gebracht: „Wenn ein eingesetzter australischer Dollar insgesamt einen volkswirtschaftlichen Effekt von zehn Dollar hat, greift die staatliche Steuerbefreiung.“ Eine ähnliche Regelung, aber vor allem ein Aufbrechen der derzeitigen Rechtslage, müsse zum Wohle des Sports angestrebt werden, so Riegert.