Zahlungen an Opfer des DDR-Dopingsystems abgeschlossen

 

 

Frankfurt a. M.,11. Okt. 2007. Mit dem heutigen Tag wurden die Zahlungen an die Opfer des staatlichen Doping-Systems der DDR abgeschlossen. Damit wurde ein Verfahren beendet, das seit Januar 2007 zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Jenapharm GmbH & Co. KG sowie den Anwälten der Doping-Opfer durchgeführt wurde. Zusätzlich zu den Zahlungen an insgesamt 157 Personen erhält der Doping-Opfer-Hilfe e.V. (DOH) eine Sonderzahlung, die für besondere Härtefälle eingesetzt werden soll. „Uns war es wichtig, dass sich der deutsche Sport seiner übernommenen moralischen Verantwortung stellt, und das haben wir – auch mit Hilfe des Bundes, für die wir dankbar sind – getan“, sagte Dr. Michael Vesper, Generaldirektor des DOSB, aus Anlass des Abschlusses der Zahlungen.

 

Bereits im Dezember 2006 hatten DOSB und Jenapharm in zwei Vergleichen mit den Anwälten der Doping-Opfer eine grundsätzliche Einigung über Schmerzensgeld-Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu rund 3,2 Mio. € erzielt. Seit Anfang 2007 wurde in einem mit den Anwälten abgestimmten Einzelprüfverfahren untersucht, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung vorliegen. Hierzu zählten ein Nachweis der leistungssportlichen Vergangenheit sowie die fachärztliche Begutachtung der Anspruchsteller. Die Prüfung musste eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Betroffenen in Folge der Einnahme von Dopingmitteln wahrscheinlich erscheinen lassen.

 

Im Ergebnis der Prüfungen wurden insgesamt knapp 2,9 Mio. € an 157 Personen ausgezahlt. „Die Gespräche, die wir seit Januar geführt haben, sind ausgesprochen fair und offen verlaufen. Die Prüfung war sehr umfassend, Argumente wurden stets gehört und abgewogen, neue Argumente zugelassen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner, einer der auf Seiten der DDR-Dopingopfer beteiligten Anwälte, zum Prüfungsverfahren. In besonders schwierigen Fällen wurden zudem im Einvernehmen mit den Anwälten der Sportler wissenschaftliche Gutachter hinzugezogen.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Einzelfallprüfungen konnten 370.000 € aus den in den Vergleichen zugesagten Mitteln nicht ausgezahlt werden. Dieses Geld soll jetzt für Härtefälle jener DDR-Dopingopfer eingesetzt werden, die sich nach Abschluss der Vergleiche gemeldet haben. Der Doping-Opfer-Hilfe e.V. hat sich dazu bereit erklärt, die Verteilung und Auszahlung dieser Mittel zu übernehmen. Er wird dabei durch einen Beirat unterstützt, dem u. a. Fachleute des DOSB und des Bundesverwaltungsamtes angehören.