Zielvereinbarung Spitzensportförderung

Deutsche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler brauchen gute Rahmenbedingungen, um bei internationalen Wettkämpfen erfolgreich abzuschneiden. Um dies zu gewährleisten, hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) auf seiner Mitgliederversammlung im Dezember 2006 das neue Steuerungsmodell für den Leistungssports beschlossen, das insbesondere den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Partnern vorsieht.

 

Die erste Zielvereinbarung ist jetzt abgeschlossen: Der Leiter der Abteilung Sport im Bundesinnenministerium, Ministerialdirektor Klaus Pöhle, und DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper unterzeichneten sie am Donnerstag, 8. November 2007, im Haus des Deutschen Sports in Frankfurt. Mit dieser Vereinbarung wird die Spitzensportförderung und der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel geregelt, die das BMI für zentrale Maßnahmen bei Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- und Europameisterschaften sowie den World Games zur Verfügung stellt.

 

 

 

Gegenstand der Zielvereinbarung sind die Abstimmung sportlicher Gesamtzielstellungen, die Aufteilung vorhandener Ressourcen und die Festlegung der notwendigen Verfahren. Die Zielvereinbarung mit dem BMI ist die Voraussetzung für die Vereinbarungen, die der DOSB derzeit mit den olympischen Winter- und Sommersportverbänden mit Blick auf Vancouver 2010 und London 2012 und unter der Berücksichtigung der im nächsten Jahr stattfindenden Spiele in Peking verhandelt.

 

Ein zentraler Punkt neben dem Rahmen für die Förderung und Steuerung des Spitzensports nimmt die Dopingbekämpfung ein. Gemeinsam mit dem BMI wird der DOSB die Bundesfachverbände bei der Umsetzung und Einhaltung des NADA- und WADA-Codes unterstützen, Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen (z.B. Athletenpass, Blutprofile) entwickeln und in Kooperation mit der NADA und dem BMI einen Katalog von Grundelementen zur Dopingbekämpfung erstellen. Diese Zielvereinbarung unterstreichen und präzisieren die von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach vereinbarten Maßnahmen im Anti-Doping-Kampf.

 

Wirksam wird die Zielvereinbarung am 1. Januar 2008. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2012 und soll zunächst auf die olympischen Sportarten angewandt werden.