Zukunft der Sportstätten in Deutschland

Gemeinsame Stellungnahme von Deutscher Olympischer Sportbund, IAKS Deutschland,

Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und den Teilnehmenden des 1.

Deutschen Sportstättentages.

Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann
Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann

1. Bedeutung der Sportstätten für die Menschen und die Gesellschaft
Sportstätten gehören zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge der Menschen. Sie sind gebaute
Einladungen für Sport- und Bewegungsaktivitäten für Menschen, Lebensfreude zu erleben und
sich zu begegnen und gesund zu erhalten. Die positiven Wirkungen des Sporttreibens für alle
Menschen können aber nur erzielt werden, wenn sich die Sportstätten in einem sanierten,
modernen, nachhaltigen und barrierefreien Zustand befinden und ausreichend bedarfsorientierte
Sporträume für alle Menschen vorhanden sind.


2. Herausforderungen für die Sportstättenentwicklung in Deutschland
Die Sportstättenentwicklung in unserem Land steht vor erheblichen Herausforderungen. Diese
sind: der erhebliche Sanierungs- und Modernisierungsstau, das derzeit geringe klimaneutrale und
ressourcenschonende Bauen, Betreiben und Nutzen von Sportanlagen, die eingeschränkte
Zugänglichkeit für bestimmte Bevölkerungsgruppen, das Versorgungsgefälle innerhalb von
Städten sowie zwischen Stadt und Land und die begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten.


3. Forderungen an die Politik
Um die genannten Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können, stellen wir gemeinsam
folgende zentrale Forderungen an die Politik in Bund, Ländern und Kommunen:


• Sportstätten nachhaltig entwickeln
Bund, Länder, Gemeinden sowie Sportverbände und -vereine richten zukünftig ihre Sportstätten
an Nachhaltigkeitskriterien unter gleichzeitiger Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und
ökonomischen Aspekten aus. Aufgrund ihrer globalen Bedeutung finden dabei der Klimaschutz
und der Erhalt der biologischen Vielfalt besondere Beachtung. Das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft erarbeitet hierfür gemeinsam mit den oben genannten vier Institutionen
Nachhaltigkeitskriterien für das Bauen, Betreiben und Nutzen von Sportstätten. Die Sportstätten
werden in andere Bundesförderprogramme, die für nachhaltiges Bauen aufgelegt werden, als
förderungsfähig mit aufgenommen.


• „Goldenen Plan“ Sportstätten auflegen
Neben den Förderprogrammen der Länder muss ein auskömmliches und langfristig angelegtes
Sportstätteninvestitionsprogramm des Bundes aufgelegt werden, das sowohl die Sanierung, die
Modernisierung als auch im begründeten Bedarfsfall den Neubau von nachhaltigen, barrierefreien
und bedarfsgerechten Sportstätten der Kommunen und der Sportvereine ermöglicht. Der Zugang
zu Fördermitteln sollte vereinfacht werden.• Sportraumkonzeption modern ausrichten
Die Sportstättenförderung des Bundes, der Länder und Kommunen muss sich an einer modernen
und zukunftsfähigen Sportraumkonzeption orientieren, die neben der zentralen
Weiterentwicklung klassischer Sportstätten auch eine sportfreundliche, bewegungsaktivierende,
barrierefreie und nachhaltige kommunale Sport- und Bewegungsrauminfrastruktur für alle
Bevölkerungsgruppen im Blick hat.


• Zusammenarbeit der Akteure verbessern
Die Koordinierung der bestehenden Sportstättenförderprogramme von Bund und Ländern muss
zwingend verbessert und die Expertisen des organisierten Sports, der Kommunen und der IAKS
Deutschland integriert werden.


• Integrierte Sportentwicklungsplanung durchführen
Die Sportentwicklungsplanung ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen. Sie sollte im Rahmen
einer integrierten Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen er-
folgen. Die Planung von Sportstätten und Sporträumen sowie deren Förderung mit Bundes-,
Landes- und kommunalen Mitteln müssen sich zukünftig an den Bedürfnissen der Menschen
orientieren.


• Sport rechtlich absichern
Neben der finanziellen Förderung gehört zu einer zeitgemäßen Sportraumversorgung auch die
Anpassung immissionsrechtlicher Rahmenbedingungen an neue Lebensrealitäten. Es wird eine
Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) gefordert, die die Sportausübung in
Städten langfristig absichert. Hierbei muss insbesondere eine der Kinderlärmprivilegierung
entsprechende Regelung für Sportanlagen/Bolzplätze getroffen werden.


• Sachverständigenrat bei der Bundesregierung einrichten
Bei der Bundesregierung soll dringend ein Sachverständigenrat für das Thema „Sportstätten und
-räume“ eingerichtet werden, der in regelmäßigen Abständen einen Sachstandsbericht über die
Situation und Weiterentwicklung der Sportstätten und -räume in Deutschland vorlegt und dem
Bundestag bei sportfachlichen Fragen beratend zur Seite steht. Der Sachverständigenrat sollte
eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Expert*innen und Institutionen aus Politik,
Verwaltung, dem Sport und der Wissenschaft garantieren, die sich mit Sportstätten und -räumen
befassen.

Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier.


  • Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann
    Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann