Berechtigt zur Antragstellung sind Kommunen in Deutschland, die eine Kooperation mit mindestens einem Sportverein aufweisen müssen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal. Um die förderfähigen Kommunen auszuwählen, wird ein neutrales Auswahlgremium installiert. Unterstützend hierzu wird auf Basis der Förderkriterien ein Kriterienkatalog definiert, der als Grundlage zur Auswahl der Kommunen dient. Das Auswahlgremium besteht unter anderem aus Expert*innen in den Bereichen Stadt- und Freiraumentwicklung, Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen des DOSB, sowie Vertreter*innen aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Der Förderantrag wird über das Förderportal eingereicht. Nach erster Prüfung durch das Team des DOSB und einer Konzeptbeurteilung über den Kriterienkatalog (siehe Förderkriterien) werden die Förderanträge für das Auswahlgremium vorbereitet. Das Auswahlgremium trifft die finale Entscheidung, welche Kommune ein öffentlich zugängliches Verleihsystem für (Fitness-) Trainingsequipment gefördert bekommt. Die Zielvorgabe ist, dass in jedem Bundesland mindestens drei Kommunen gefördert werden, um das Projekt flächendeckend in Deutschland durchzuführen. Falls ein Bundesland keine drei förderfähigen Anträge einreicht, werden diese auf andere Bundesländer verteilt.
Für den formalen Antrag müssen die allgemeinen Angaben, das Gesamtkonzept der Kommune und seinen Kooperationspartnern eingereicht werden:
Allgemeine Angaben
- Ansprechpartner*in
- Funktion des*r Ansprechpartner*in in der Kommune
- Telefon
- E-Mail
- Angaben zu den Sportvereinen, die Kooperationspartner sind ...
Gesamtkonzept der Kommune
(detaillierte Beschreibung s. Förderkriterien)
- Nutzungskonzept
- Technisches Konzept
Mitgliederstatistiken des Kooperationsvereins bzw. der Kooperationsvereine
- Stichtag 01.01.2020
- Stichtag 01.01.2021
- Stichtag 01.01.2022
Hier geht es zum Förderportal, auf dem die Anträge gestellt werden können.