ReStart

Projektübersicht
Projektübersicht

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.

 

  • Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können weiterhin gestellt werden. Die Maßnahmen können bis zu dem 18. Dezember 2023 durchgeführt werden! Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Hier finden Sie weitere Details. Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben.
  • Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden. Hier finden Sie weitere Details. 
    Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen auf www.sportnurbesser.de
  • Auf der BewegungsLandkarte aus Säule 2 können Vereine ihre Bewegungsangebote selbst hinzufügen. Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine. Die BewegungsLandkarte finden Sie unter www.bewegungslandkarte.de

FAQ

Das Projekt zielt langfristig darauf, die Vereine zu stärken und krisenresilienter zu machen. Ergebnisse des Sportentwicklungsberichts zeigen, dass sich qualifizierte Trainer*innen und Übungsleiter*innen sehr viel länger im Sportverein engagierten, wie nicht-qualifizierte. Qualifizierte Vereinsmanager*innen tragen dafür Sorge, dass sowohl die Trainer*innen und Übungsleiter*innen, als auch Mitglieder gute Rahmenbedingungen in den Vereinen vorfinden. Zudem tragen sie durch ihre Kompetenzen zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der Vereine bei, sorgen für gute und sichere Sportangebote für die Vereinsmitglieder und sind wiederum Vorbilder für potenziell Engagierte.

Zielgruppe in dieser Säule sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren. Sie sollen in die Lage versetzt werden, durch die beantragten Maßnahmen den Ausbildungsgrad der Engagierten zu erhöhen und so (1) die Qualität der Angebote und (2) die Anzahl der Engagierten und (3) die Dauer des Engagements der Trainer*innen und Übungsleiter*innen zu erhöhen. Die Maßnahmen des Moduls wirken darauf, die Qualität der Qualifizierungen von Trainer*innen-, Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen zu verbessern. Es sollen (potenziell) Engagierte über ein Qualifizierungsangebot für ein ehrenamtliches Engagement gewonnen und an das Engagement langfristig gebunden werden. Das können bspw. (junge) Sportler*innen sein, die sich für ein Engagement als Trainer*in oder Übungsleiter*in interessieren, Eltern, Lehrer*innen, Senior*innen im Umfeld des Sportvereins, die für ein Engagement in Frage kommen oder (ehemalige) Übungsleiter*innen/Trainer*innen mit abgelaufener Lizenz. 

Um mehr qualifizierte ehrenamtlich Engagierte zu gewinnen, sollen in Säule 1 Maßnahmen durchgeführt werden, die auf die Qualifizierung neuer Engagierter abzielen und für eine Ausbildung im Rahmen der DOSB-Lizenzausbildung motivieren. Darüber hinaus ist es unabdingbar, Menschen mit einer ungültig gewordenen DOSB-Lizenz ein Fortbildungsangebot zu unterbreiten. Dies betrifft Aus- und Fortbildungen für alle Sportarten und alle Angebotsformen, insbesondere auf der Einstiegs-Ebene (C-Lizenz oder Vorstufe).  

Antragsberechtigt sind nur DOSB Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren.  

  • Vergünstigte Aus- Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme für Trainer*innen/Übungsleiter*innen/Vereinsmanager*innen/Schiedsrichter*innen oder Lehr-Teams. Folgende Sachkosten können dafür beantragt werden: 
    • Miete Raum  
    • Referent*innen-Honorar oder Kursgebühren für Fortbildungen des Lehrpersonals
    • Lehr-/Lernmaterialen (digital, Druckmaterial o. Ä.)
    • Miete/Leasing Ausbildungsmobil
  • Mediendidaktische Beratung (Ausgaben für Agentur)  
  • Hardware zur Stärkung der digitalen Infrastruktur in Ausbildungszentren (Kauf oder Miete: - z.B. auch Lehrutensilien, die bei Vorauszahlung über den Bewilligungszeitraum hinaus erhalten bleiben)  
  • Software Lehr-Lernumgebung  
  • Ausgaben für Agentur (zur Beratung, Programmierung)  
  • Plattformen / erweiternde Tools (Programmierung oder Miete - z.B. auch Abos, die bei Vorauszahlung über Bewilligungszeitraum hinaus gültig bleiben)  
  • Zeitraum der Antragsstellung: 1. März – 31. März 2023 
  • Projektphase/Umsetzungszeitraum: 23. Dezember 2022 – 30. September 2023 

Digitales Antragsverfahren (inkl. Zeit- und Ausgabenplan) via Förderportal

Bei Verständnis- oder Rückfragen bitte an grimm@dosb.de oder bildung@dosb.de wenden. 

Info: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. 

Anlage 5 des Weiterleitungsvertrags: Vordruck Verwendungsnachweis

 

Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbausteins soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:  

4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten. 

 Damit werden Vereine bei der (Rück-)Gewinnung und Bindung von Mitgliedern unterstützt sowie eine Motivationshilfe zur verstärkten Vernetzung von Vereinen mit Kommunen, Kitas, Betrieben, etc. geleistet. 

  • Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde, die sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen
  • Zielgruppe der Aktionstage: Gesamte Bevölkerung, Nicht-Vereinsmitglieder mit besonderem Fokus auf diejenigen, die generell in Vereinen unterrepräsentiert sind oder während der Pandemie den Zugang verloren haben (z. B. Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Mädchen, vulnerable Gruppen)   
  • DOSB und seine Mitgliedsorganisationen (MO), die als Multiplikatoren die Teilprojekte innerhalb ihrer Strukturen unterstützen   

Ziel ist es, den Sportvereinen als soziale Tankstellen mittels verschiedener Maßnahmen/Module Darstellungsmöglichkeit zu bieten, so dass Menschen gemäß dem Motto „Sport ist im Verein am schönsten“ (wieder) ihren Weg in die Vereine finden:   

Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro für 4.000 Vereinen können, z. B.: bei der Umsetzung von Aktionstagen, zur Stärkung von Kooperationen, zur Umsetzung von Projekten mit dem Schwerpunkt auf vulnerable Gruppen, Frauen, Mädchen, Familien, Menschen mit kleinem Einkommen, zur Umsetzung von Projekten zur Förderung der Schwimmfähigkeit und zur Angebotsentwicklung im Verein genutzt werden. Dabei soll Spaß und Freude an der Bewegung und dem Sporttreiben mit- und gegeneinander Neu- als auch bestehenden Mitgliedern vermittelt werden. 

Konkret soll den Ehrenamtlichen in den Vereinen mit finanzieller Unterstützung ermöglicht werden, niedrigschwellig ihre Angebote in der Öffentlichkeit platzieren zu können. Insbesondere durch Ansprache und Gewinnung von denjenigen, die den Zugang zum Sportverein während der Pandemie verloren haben oder generell in Vereinen unterrepräsentiert sind. Dabei sollen besonders die Vielfalt der Vereine und die thematischen Anknüpfungspunkte dargestellt werden wie z. B.: Inklusion, Sport und Gesundheit, Deutsches Sportabzeichen, Bewegung gegen Krebs, Mädchencamps und vieles mehr. 

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen, wie z. B. Tage der offenen Tür, Familien- und Spieltage, Schnupperkurse oder Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Des Weiteren können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen, um das Vereinsangebot mehr Menschen zugänglich zu machen.  

Die dafür anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein oder Kreis-/Stadtsportbund darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden.  

  • Die Zielgruppe der Förderung und Zuwendungsempfänger sind Vereine und Kreis-/Stadtsportbünde, die sich aktiv um die (Re-)Akquise von Mitgliedern kümmern wollen, als gemeinnützig anerkannt sind, deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt, ggf. auch neben anderen Zwecken, und die einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören.

Dies ist eine exemplarische Auflistung von förderfähigen Veranstaltungen und Aktivitäten. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen bewilligt werden, die dem Förderziel entsprechen.  

  • Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung: 
    • Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür  
    • Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit 
  • Angebotsentwicklung 
    • Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park 
    • Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport 
    • Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder  
    • Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse) 
  • Auf- und Ausbau von Kooperationen 
    • Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung) 
    • Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote) 
    • Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung) 
    • Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden) 
  • Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen 
    • vulnerable Gruppen 
    • Mädchen und Frauen 
    • Familien 
    • Menschen mit geringem Einkommen  
  • Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit   
    • Kooperationen mit Hotels, Wellnesseinrichtungen oder anderen Institutionen wie z. B. Rehaeinrichtungen, die ein eigenes Schwimmbad haben 
    • Kooperationen mit Schwimmschulen 
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels 
    • Flyer- oder Videoerstellung 
    • Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools 
    • Social Media – Aktivitäten 
    • Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
  • Zuwendungsfähige Ausgaben 
    • Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien 
    • Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
    • Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops zum Aufstellen für die direkte Beantragung von Sportvereinsschecks bei der Maßnahme
    • Technisches Equipment, wie z. B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote 
    • Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z. B. Therabänder, Springseile 
    • Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen  
    • Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen 
    • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std. 
    • Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5 % der förderfähigen Summe 
    • Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km) 
    • Bewirtungskosten (wie z. B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder, kein Pfand) 
    • Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder 
    • Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen 

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
  • Leistungsorientierte Wettkämpfe und Turniere
  • materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)  
  • Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden 
  • Personalausgaben für hauptberufliches Personal 
  • Mitgliedsbeiträge
  • Geschenke

Ab dem 26. Januar 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden. 

  • Dauer der Antragsbearbetung: derzeit ca. 2 Wochen
  • Frühster Maßnahmenbeginn: Mit Erhalt der Bewilligung. Voraussichtlich 2 Wochen nach Antragsstellung
  • Spätester Maßnahmenbeginn nach Antragsstellung: 6 Monate
  • Spätestes Maßnahmenende: 18. Dezember 2023
  • Einreichen des Verwendungsnachweises: Spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende. Letzte Möglichkeit ist der 15. Januar 2024.

Der Förderantrag wird über das digitale Förderportal eingereicht. Dafür ist zunächst eine Registrierung nötig. Nach erfolgreicher Antragsstellung kommt es zu einer Prüfung durch das Projekt-Team des DOSB. Die Antragsprüfung wird voraussichtlich zwei Wochen dauern. Eine Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Das heißt, dass keine Verträge, Ausgaben, o. Ä., die in einem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, vor der Bewilligung abgeschlossen oder getätigt werden dürfen. Innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme muss dem DOSB dann ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Auch dies geschieht digital. Hierbei gilt das Eingangsdatum beim DOSB.

Bitte unbedingt auf eine korrekte Unterzeichnung des Antrags achten. Dem aktuellen Vereinsregisterauszug können die vertretungsbrechtigten Personen sowie die allgemeine Vertretungsregelung entnommen werden. Der aktuelle Vereinsregisterauszug ist auf der Seite des Handelsregisters zu finden (Registerportal | Normale Suche (handelsregister.de)).

Nachfolgend die Informationen, die im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens abgefragt werden:

Allg. Angaben 

  • Unterlagen: Satzung, Vereinsregisterauszug
  • Vereinsregisternummer
  • Vereinsgröße
  • Gemeindegröße

Zeitraum und Art der geplanten Maßnahme: 

  • Art der geplanten Maßnahme
  • Titel der geplanten Maßnahme
  • Vorhabenbeschreibung
  • Zielgruppe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Reichweite der Maßnahme
  • Zeitlicher Ablauf

Finanzierungsplan  

  • Grafik- und Printkosten
  • Technisches Equipment
  • Sportkleingeräte
  • Miete von Großsportgeräten/ Spielmobilen
  • Honorarkosten
  • Aufwandsentschädigungen
  • Verwaltungskostenaufwand
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Raum- und Hallenmieten
  • Weitere Kosten

Hier können Sie Ihren Antrag stellen.

Es gibt jetzt eine Vorlage für die Förderung von Sportabzeichen-Tagen, um den Vereinen sowie Kreis- und Stadtsportbünden eine weitere Erleichterung zu schaffen. Als Besonderheit ist hier auch die Möglichkeit integriert, die Anschaffung von Tablets abzurechnen. Im Hinblick auf Sportabzeichen-Digital ist das eine nachhaltige Anschaffung, da ab 2024 die Tablets vermehrt für die digitale Eintragung der Leistungen (auf dem Sportplatz aber auch im Nachgang) und vor allem für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.

Antragsvorlage Sportabzeichentag

Beispiel 1

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben

Ein Verein lädt zu einem Sportabzeichen-Aktionstag ein. Im Zeitraum von 11 bis 18 Uhr ist die gesamte Bevölkerung des Ortes und der Umgebung willkommen, auf dem Stadiongelände verschiede Stationen des Sportabzeichens durchzuführen. Dabei ist an diesem Tag auch geplant, dass sich alle Sportarten des Vereins, die auch im Zusammenhang mit dem Sportabzeichen stehen, vorstellen (Turnen, Schwimmen, Radsport, Leichtathletik).
Die Betreuung der Stationen übernehmen Übungsleiter*innen und ehrenamtliche Helfer*innen. Dabei wird Unterstützung bei der Durchführung und Begleitung bei den Übungen angeboten.
Auch das Thema „Inklusion im Sport“ begleitet den Verein schon seit viele Jahren und so wird auch deutlich betont, dass die Veranstaltung auch für Menschen mit Behinderungen geplant ist.
Weiterhin besteht an einer Station auch die Möglichkeit Sportvereinsschecks herunterzuladen und direkt einzulösen. Damit sollen besonders Personen angesprochen werden, die keinen Internetzugang haben.


Wie wollen Sie auf Ihre Maßnahme aufmerksam machen?

  • Artikel und Anzeigen in der lokalen Presse
  • Social Media Kanäle des Vereins
  • Vereinshomepage
  • Poster, Flyer und Aushänge

Ausgabenliste

  • Werbe- und Präsentationsmaterialien
  • Honorarkosten unter Angabe der Stunden und dem Stundensatz (6 Stunden, 20 €/Std.) und Anzahl der Personen
  • Aufwandsentschädigungen unter Angabe der Stunden und dem Stundensatz (6 Stunden, 10 €/Std.) und Anzahl der Personen
  • Bewirtungskosten

BEISPIEL 2

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben

Bei einbrechender Dunkelheit wird das Stadion im Ort zu einer „Schwarzlichtsportstätte“ verwandelt. Die Teilnehmer*innen können sich schminken und mit Leuchtbändern markieren. Es werden in freier Natur bei Dunkelheit Gesundheits- und Yogaeinheiten angeboten. „Losgelöst vom eigentlichen Sehen wird so ein völlig neues Bewegungsgefühl entstehen“.


Wie wollen Sie auf Ihre Maßnahme aufmerksam machen?

  • Vereinshomepage
  • Örtliche Presse
  • Emailverteiler
  • Plakate

Ausgabenliste

  • Plakate und Infomaterial
  • Sportkleingeräte
  • Honorarkosten unter Angabe der Stunden und dem Stundensatz (6 Stunden, 20 €/Std.) und Anzahl der Personen
  • Bewirtungskosten

Nachdem ein Antrag durch den DOSB bewilligt wurde, kann mit der Maßnahme gestartet werden. Das heißt, dass die nötigen Ausgaben getätigt werden können und die Umsetzung begonnen werden kann.

Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Wochen ausgefüllt und eingereicht werden. Dieser wird nach der Bewilligung durch den DOSB freigeschaltet. Der Verwendungsnachweis sieht dem Antragsformular ähnlich. Er besteht aus einem einfachen Sachbericht mit Fragen zu der Maßnahme sowie einer Ausgabenliste äquivalent zu den bewilligten Ausgaben.

Die Antragstellenden verpflichten sich mit Einreichen des Antrags dazu, alle mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden Belege für 10 Jahre aufzubewahren. Diese müssen beim Einreichen des Verwendungsnachweises zunächst nicht mit hochgeladen werden. „Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z. B. Projektnummer) enthalten.“ (ANBest-P 13.06.2019)

Folgende Informationen müssen entsprechend für die einzelnen Nachweise im Verwendungsnachweis im Förderportal eingetragen werden:

  • Belegnummer (nummerisch, fortlaufend; z.B. 1, 2, 3, ...)
  • Bezeichnung (Was wurde bezahlt? z.B. Flyer)
  • Betrag in Euro
  • Rechnungsdatum
  • Datum der Zahlung (Wann wurde der Beleg bezahlt?)
  • Zahlungsempfänger (Von wem wurden die Flyer gedruckt? z.B. Druckerei Mustermann)
    •  GANZ WICHTIG: Zahlungsempfänger*innen der Honorarkosten und Aufwandsentschädigungen bitte namentlich aufführen.

Zusätzlich mit anzugeben bei den Honorarkosten:

  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Qualifikation der Honorarkraft
  • Zeiteinheit und Anzahl der Zeiteinheiten
  • Honorarsatz pro Zeiteinheit in Euro (max. 20 €/Std.; Aufwandsentschädigungen: max. 10 €/Std.)​​​​​​

Beispiel:

Am 15.07.2023 wurden Flyer bei der Druckerei Mustermann bestellt und 75 € bar bezahlt.

Belegnummer: 1
Bezeichnung: Flyer
Betrag in Euro: 75 €
Rechnungsdatum: 15.07.2023
Datum der Zahlung: 15.07.2023
Zahlungsempfänger: Druckerei Mustermann

Nicht vergessen: Alkoholische Getränke und Pfand sind nicht zuwendungsfähig.

Wenn der Verwendungsnachweis korrekt unterzeichnet eingereicht wurde, wird er durch den DOSB geprüft.

Die Prüfung der Verwendungsnachweise findet fortlaufend statt, bei Rückfragen meldet sich der DOSB bei Ihnen.

Im Fokus steht der Aufruf zu mehr Bewegung und mehr Aktivität in Deutschland. In diesem Zusammenhang soll eine digitale BewegungsLandkarte (BeLa) mit Angeboten der Sportvereine entwickelt werden.  

Die Webanwendung unterstützt alle Bewegungs- und Sportinteressierten dabei, Angebote im nahen Umkreis schnell, ansprechend und intuitiv zu finden. Passend zur jeweiligen körperlichen Verfassung, Altersgruppe und familiären Situation. Sportvereine werden voraussichtlich ab April die Möglichkeit bekommen, ihre Angebote über einfache Eingabemasken einzutragen. Außerdem können Angebote über individuelle Schnittstellenlösungen integriert werden. Gestärkt wird hierbei vor allem die Reichweite und der Bekanntheitsgrad der registrierten Vereine. Die BeLa wird niedrigschwellige (und qualitätsgesicherte) Bewegungsangebote der Sportvereine abbilden. Sie hat demnach Alleinstellungscharakter. Eine derartige, bundesweite Übersicht gibt es bislang in Deutschland nicht. 

Die BewegungsLandkarte soll die Bevölkerung Deutschlands ansprechen, die Angebote der rund 87.000 Sportvereine aufzeigen und Menschen in Bewegung bringen. Folgende Zielgruppen werden konkret angesprochen:  

  • Sportvereine – Sportvereinen dient sie zur Außendarstellung des Vereins und der jeweiligen Vereinsangebote. Sie unterstützt damit die Öffentlichkeitsarbeit.   

  • Endnutzende – Endnutzenden dient die BeLa als einfache und intuitive Suchseite für Angebote des organisierten Sports. Sie hilft, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren und den (Wieder-)einstieg in den Vereinssport zu erleichtern. 

  • Mitgliedsorganisationen des DOSB – für die Mitgliedsorganisationen dient die BeLa als Möglichkeit, die Angebote ihrer Vereine auf einer bundesweiten Webanwendung öffentlich sichtbar zu machen. Dies spart Ressourcen und bietet eine zentrale, deutschlandweite Lösung.  

  • Ärzt*innen/weitere Multiplikatoren – Ihnen dient die Anwendung als Suche für qualitätsgesicherte Bewegungsangebote, die Sie Interessierten/Patient*innen u. a. mithilfe des „Rezept für Bewegung“ empfehlen können.  

  • DOSB und Mitgliedsorganisationen – die BeLa kann bei der Netzwerkarbeit in Politik und Wissenschaft unterstützen. Sie zeigt den Nutzen von Vereinssport für die Gesellschaft und stärkt damit den organisierten Sport.  

Mit der BewegungsLandkarte sollen möglichst viele Freizeit- und Breitensportangebote des organisierten Sports per Webanwendung zu finden sein. Hierfür sollen die Angebote folgendermaßen in die BeLa integriert werden:   

  • Mittels Schnittstellen zu vorhandene Datensammlungen/ Datenbanken der Mitgliedsorganisationen. 

  • Mittels Formular sollen Sportvereine die Möglichkeit erhalten, ihre Bewegungsangebote eigenständig eintragen zu können.  

Zudem wird eine Verknüpfung zu den anderen Modulen (z. B. Säule 2 Modul 1: Sporttage sind Feiertage – Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und kooperationen und Säule 3, Modul 1: Eine Kiste voller Sport – Sportgeräte-Verleih in öffentlichen Räumen) geschaffen, indem diese Angebote ebenfalls abgebildet werden. Im Gegenzug wird die BeLa in den anderen Modulen kommuniziert. Sie dient so z. B. den Sportvereinsschecks-Nutzer*innen (Säule 2, Modul 3) dazu, das passende Sportvereinsangebot in der Nähe zu finden. 

Hier können Sie Ihren Account in der BeLa erstellen.

Die Eintragung des Vereins und der dazugehörigen Vereinsangebote in die BeLa funktioniert anschließend in 3 einfachen Schritten:

  1. Registrieren
  2. Verein suchen/neu anlegen
  3. Vereinsangebote eintragen

Hier finden Sie ein Schritt-für-Schritt Videoanleitung, wie Sie Ihren Verein in der BeLa registrieren.

Die Angebote in Ihrem Verein können aus verschiedenen Datenbanken stammen, da die BeLa Daten von unterschiedlichen Mitgliedsorganisationen wie

  • dem DLV (Deutscher Leichtathletik-Verband)
  • der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft)
  • dem DBS (Deutscher Behindertensportverband)
  • dem Deutschen Sportabzeichen

bezieht. Die Datenhoheit liegt bei den jeweiligen Datenbankbetreibern. Wenn Sie diese Angebote bearbeiten möchten, die Sie nicht selbst eingestellt haben, müssen Sie sich an den entsprechenden Datenbankbetreiber wenden, um die Änderungen vornehmen zu lassen.

Ja, die Nutzung der BeLa ist kostenfrei. Vereine können ihre Sportangebote und Veranstaltungen kostenlos auf der Plattform einstellen und präsentieren.

Es stehen 150.000 Sportvereinschecks zum Download zur Verfügung. Der Sportvereinsscheck ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 40 € zum Mitgliedsbeitrag im Jahr 2023 bei Abschluss einer neuen Vereinsmitgliedschaft. Der Sportvereinsscheck kann ausschließlich in Sportvereinen eingelöst werden.

An alle interessierten Menschen, die wieder in Bewegung kommen wollen. 

Insbesondere sollen auch Menschen für den Sport gewonnen werden, die lange nicht mehr oder noch nie Sport getrieben haben. Zusammen mit Partnerorganisationen wollen wir Menschen ansprechen, die  in den Sportverein bisher nicht vertreten waren.

Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurück gewonnen wie auch Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden. Wir wollen Hemmschwellen für einen Vereinseintritt bewusst absenken, die Menschen über Freude an der Bewegung in der Sportgruppe binden und von den Mehrwerten der Vereinsgemeinschaft dauerhaft überzeugen. 

Von Vorteil für den Sportverein ist es, seine Angebote voraussichtlich ab April in der Bewegungslandkarte www.bewegungslandkarte.de (BeLa, Säule 2 Modul 2) einzutragen. 

Privatpersonen können sich hier ihren Sportvereinsscheck bis einschließlich 31. Oktober 2023 herunterladen und in einem Sportverein ihrer Wahl einlösen. Sie erhalten dafür einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 40 € zum Mitgliedsbeitrag im Jahr 2023 bei Abschluss einer neuen Vereinsmitgliedschaft. 

Jeder Sportverein, der zum Beispiel über einen Landessportbund oder Landesfachverband einer DOSB-Mitgliedsorganisation angehört, kann Anträge auf Erstattung im Förderportal stellen. Um am Förderprogramm teilzunehmen, ist keine allgemeine Registrierung erforderlich. Nach Erhalt von Sportvereinsscheck registriert sich der Verein im Förderportal, um die Schecks einzulösen.

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb der Gültigkeit beim DOSB über das Förderportal einreichen, um die Erstattung von 40 Euro zu erhalten.

Die letzte Möglichkeit hierfür ist der 15. November 2023.
 

Die Sportvereinsschecks können bis zum 31. Oktober 2023 über die Downloadseite des Förderportals heruntergeladen werden. 

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgehändigt. Der Verein kann diesen vor Ablauf der Gültigkeit (Datum unten rechts auf dem Scheck) beim DOSB über das Förderportal einreichen. Das Förderportal ist bis einschließlich 15. November 2023 geöffnet.

Jeder Sportvereinsscheck hat eine individuelle Ablauffrist. Das Datum ist unten rechts auf dem Sportvereinsscheck zu finden. Um den Sportvereinsscheck gültig einzureichen, ist es nicht ausreichend den Gutscheincode im Antrag im Förderportal einzugeben und zu speichern. Der Antrag muss abgeschlossen sein. Das bedeutet: zur Unterschrift vorbereitet → unterschrieben → hochgeladen → eingereicht

Jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck herunterladen. Die Person darf auch bisher kein Mitglied im ausgewählten Sportverein sein. 

Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt, nur Sportvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB  einlösen. 

Sporttreiben ist trotz der Pandemie „in“ – insbesondere draußen, in städtischen Grünräumen, der freien Landschaft und im Wald. Bürger*innen nutzen Grün- und Freiräume als Erholungs- und Sporträume, die so zu Orten für gesundheitspräventive Sportangebote für alle Altersgruppen in den häufig stresserzeugenden Städten werden. Sport im Grünen bzw. im Freien macht Spaß, ist gesund, festigt soziale Kontakte, entspannt und trägt zur Lebensqualität bei. Frei zugängliches Sport- und Trainingsequipment kann die Barriere zum Sporttreiben senken und die körperliche Betätigung der Gesellschaft im Freien erleichtern und steigern. Ein Beispiel für einen innovativen Ansatz ist ein zentrales Ausleihsystem für Sport- und Trainingsequipment im öffentlichen Raum.  

Kommunen, insbesondere Sport- und Grünflächenämter, welche den Antrag zur Förderung eines öffentlichen Verleihangebots stellen müssen. Lokale Sportvereine sollen dabei als Kooperationspartner fungieren, um angeleitete Trainings an den öffentlichen Verleihangeboten durchzuführen.   

Die Nutzer*innengruppe des öffentlichen Verleihangebots ist die Gesamtbevölkerung - alle Altersklassen und sportlichen Leistungsniveaus, insbesondere Familien, Migranten Schüler*innen und Studierende. Durch die Kooperation von Sportvereinen, die angeleitete Trainings an diesen öffentlichen Verleihangeboten durchführen, werden auch ältere Menschen von dem Angebot profitieren können. Allerdings soll vordergründig ein Schwerpunkt auf Nicht-Mitglieder gelegt werden, um neue Vereinsmitglieder für den Verein zu gewinnen.  

In diesem Projekt sollen 150 öffentliche zugängliche Verleihangebote inklusive Trainingsequipment für verschiedenen Kommunen gefördert werden. Die Ziele des Projektes sind: 

  • Durch die kostenfreie Nutzung der Sportgeräte soll ein bewegter Lebensstil und die Motivation zum sozialen Zusammenkommen und gemeinsamen Sporttreiben in der Bevölkerung gefördert werden. 
  • Sportvereine sollen sich strategisch mit der Nutzung von Grün- und Freiräumen für qualifizierte Sportangebote zur langfristigen Mitgliederentwicklung und -bindung auseinandersetzen. 
  • Vereine sollen die Vorteile eines qualifizierten und angeleiteten Trainings im Vergleich zum Individualtraining darstellen.  

Die 150 öffentlichen Verleihangebote werden durch den DOSB angeschafft und an die im Antragsverfahren ausgewählten Kommunen verteilt. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung des Antrags durch die Kommune (zweite Antragsrunde von April 2023 bis Juni 2023). Für den Antrag ist ein Gesamtkonzept vorzustellen, welches sich in ein Nutzungskonzept und ein technisches Konzept unterscheidet. Beide Konzepte müssen plausibel dargestellt werden und festgelegte Kriterien erfüllen.  

Nutzungskonzept

  • Eine oder mehrere Kooperationen mit lokalen Sportvereinen 
  • Vorstellung des Sport- und Bewegungskonzeptes am öffentlichen Verleihsystem 
  • Konzept zur Weiternutzung des öffentlichen Verleihsystems nach Projektende 
  • Begründete Darlegung der Auswahl des Aufstellungsortes 
  • Durchführung eines Aktionstages zur Eröffnung des Angebots 

Technisches Konzept: 

  • Ausweisen einer Fläche von mind. 30m² in einem öffentlich zugänglichen Raum (z.B. Parkanlagen, Marktplätze, Bolzplätze, Calisthenics-Park).  
  • Die Fläche muss barrierefrei zugänglich und von der Gemeinde oder einem Verein bewirtschaftet und unterhalten werden.  
  • Die Fläche selbst muss zur Installation des öffentlichen Verleihangebots diverse Eigenschaften aufweisen. 

In diesem Projekt werden 150 öffentliche Verleihangebote inklusive Trainingsequipment gefördert. Für das Trainingsequipment wird ein entsprechendes Budget bereitgestellt, mit dem sich jede Kommune und ihre Kooperationsvereine Equipment auswählen können.  

Die erste Antragsrunde lief vom 16. Januar 2023 bis 28. Februar 2023. Die Bewilligung erfolgt zur ersten Antragsrunde bis Mitte Mai 2023. 

Die restlichen Angebote werden in einer zweiten Antragsrunde vom 01. Arpirl 2023 bis 12. Juni 2023 ausgeschrieben. Anträge können über das Förderportal gestellt werden. 

Anträge der zweiten Antragsrunde können bis zum 12. Juni 2023 über das Förderportal gestellt werden.

Berechtigt zur Antragstellung sind Kommunen in Deutschland, die eine Kooperation mit mindestens einem Sportverein aufweisen müssen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal. Um die förderfähigen Kommunen auszuwählen, wird ein neutrales Auswahlgremium installiert. Unterstützend hierzu wird auf Basis der Förderkriterien ein Kriterienkatalog definiert, der als Grundlage zur Auswahl der Kommunen dient. Das Auswahlgremium besteht unter anderem aus Expert*innen in den Bereichen Stadt- und Freiraumentwicklung, Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen des DOSB, sowie Vertreter*innen aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.  

Der Förderantrag wird über das Förderportal eingereicht. Nach erster Prüfung durch das Team des DOSB und einer Konzeptbeurteilung über den Kriterienkatalog (siehe Förderkriterien) werden die Förderanträge für das Auswahlgremium vorbereitet. Das Auswahlgremium trifft die finale Entscheidung, welche Kommune ein öffentlich zugängliches Verleihsystem für (Fitness-) Trainingsequipment gefördert bekommt. Die Zielvorgabe ist, dass in jedem Bundesland mindestens drei Kommunen gefördert werden, um das Projekt flächendeckend in Deutschland durchzuführen. Falls ein Bundesland keine drei förderfähigen Anträge einreicht, werden diese auf andere Bundesländer verteilt. 

Für den formalen Antrag müssen die allgemeinen Angaben, das Gesamtkonzept der Kommune und seinen Kooperationspartnern eingereicht werden: 

Allgemeine Angaben 

  • Ansprechpartner*in  
  • Funktion des*r Ansprechpartner*in in der Kommune 
  • Telefon 
  • E-Mail 
  • Angaben zu den Sportvereinen, die Kooperationspartner sind ...

Gesamtkonzept der Kommune 
(detaillierte Beschreibung s. Förderkriterien) 

  • Nutzungskonzept 
  • Technisches Konzept  

Mitgliederstatistiken des Kooperationsvereins bzw. der Kooperationsvereine 

  • Stichtag 01.01.2020 
  • Stichtag 01.01.2021 
  • Stichtag 01.01.2022 

Hier geht es zum Förderportal, auf dem die Anträge gestellt werden können. 

Um das Antragsprozedere vorzustellen, hat der DOSB Webinare umfassend zur Säule 3 angeboten. Nachfolgend finden Sie ein aufgezeichnetes Webinar im Re-Live.  

Aufzeichnung des Webinars zur Säule 3 mit folgenden Inhalten:

Webinar_ReStart Säule 3_16.01.2023.mp4

  1. Einordnung ReStart
  2. Projektvorstellung ReStart
  3. Projektvorstellung Säule 3
  4. Vorstellung Förderportal
  5. FAQs
  6. Rückfragen 

Das Projekt wird über Kooperationen mit kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter, dem Freiburger Kreis und der Mitgliedsorganisationen des DOSB beworben.  

Zusätzlich wird das Projekt sowie die Antragsstellung über die Dachkampagne des ReStart Projektes beworben, um Kommunen sowie Sportvereinen das Projekt vorzustellen. 

Die begünstigten Kommunen gehen Kooperationen mit mindestens einem lokalen Sportverein ein. Es können mehrere Kooperationen mit lokalen Sportvereinen bestehen. Die Sportvereine nutzen das Angebot proaktiv für ihre Vereinsangebote. Sportvereine können vor Ort Kurse anbieten, wobei sie die Sportgeräte aus dem öffentlich zugänglichen Verleihsystem für (Fitness-) Trainingsequipment nutzen können.  

Zur Stellung eines Förderantrages als Verband (Säule 1), Verein (Säule 2) oder Kommune (Säule 3) müssen Sie sich zunächst mit ihren persönlichen Daten auf der Plattform registrieren und sich ein Benutzerkonto anlegen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Link zur Verifizierung und können sich ein initiales Passwort festlegen. Nachfolgend können Sie Ihre Organisation anlegen. Ist Ihre Organisation noch nicht im Antragssystem hinterlegt, müssen Sie diese zunächst neu anlegen. Wenn Ihre Organisation bereits im Förderportal registriert ist, ordnen Sie sich bitte dieser Organisation zu.

 

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich direkt im Förderportal anmelden. Die Anmeldemaske finden Sie auf der Startseite des Förderportals auf der rechten Seite.

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf den Button „Passwort zurücksetzen“, der sich auf der Anmeldeseite der Förderplattform befindet. Anschließend können Sie die für Ihre Registrierung verwendete E-Mailaddresse eingeben und erhalten eine E-Mail mit einem Link zur neuen Passwort-Generierung. Über diesen Link können Sie ein neues Passwort festlegen.

Im Menüpunkt „Antragsteller“ unter „Antragsteller bearbeiten“ können Sie über den Button „Für neuen Antragsteller tätig werden“ einen neuen Antragsteller anlegen, oder sich einem bestehenden Antragsteller zuordnen. Bitte schauen Sie zunächst, ob Ihre Organisation bereits im Förderportal des DOSB registriert ist. Ist Ihre Organisation noch nicht im Antragssystem hinterlegt, müssen Sie diese zunächst anlegen.

Im Menüpunkt „Antragsteller“ unter „Antragsteller bearbeiten“ können Sie Ihre Organisation auswählen und anschließend Ihre gesamten Organisationsdaten hinterlegen oder bearbeiten. Neben allgemeinen Angaben zu Ihrer Organisation kann die Bankverbindung hinterlegt werden, vertretungsberechtigte Personen hinzugefügt werden, neue Nutzer*innen hinzugefügt werden, oder Nachweise eingereicht werden.

Klicken Sie im Menüpunkt „Antragsteller“ unter „Antragsteller bearbeiten“ auf Ihre Organisation in der Spalte „Name“. Anschließend können Sie unter der Rubrik „Nutzer“ weitere Personen zu Ihrem Antrag einladen. Das Hinzufügen eines neuen Nutzers zu Ihrem Antragsteller bedeutet, dass dieser Nutzer als Ansprechpartner in Anträgen ausgewählt werden kann oder selbst Anträge stellen kann. Ist der Nutzer noch nicht im System registriert, wird eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet, in der die Hinweise stehen, wie der neue Nutzer seine Registrierung abschließen kann. Die Person, die den Antragsteller als erstes angelegt hat, ist automatisch der Admin und kann die Nutzer verwalten, hinzufügen oder entfernen.

In Ihrem Dashboard finden Sie eine Übersicht über Ihre Anträge und Förderungen sowie den Zugriff auf Ihr Postfach. Um auf das Dashboard zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Button „Start“ in der linken Navigationsleiste.

Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung auf der Antragsplattform können Sie Förderanträge stellen. Über den Button „Neuen Antrag stellen“ gelangen Sie auf die Übersicht unserer angebotenen Förderprogramme. Bitte vergewissern Sie sich vor der Antragstellung, ob Sie antragsberechtigt und förderfähig sind.

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf „Zur Unterschrift vorbereiten“. Anschließend laden Sie Ihren Förderantrag über den Button „Weitere Aktionen“ als PDF-Datei herunter und lassen diesen durch die vertretungsberechtigte/n Person/en rechtsverbindlich unterschreiben. Um Ihren Förderantrag final im Antragssystem einzureichen, klicken Sie bitte auf den Button „Antrag einreichen. Daraufhin öffnet sich ein Feld zum Upload Ihres unterschriebenen Antrages. Anträge der Säule 1 und Säule 3 müssen zusätzlich postalisch im Original eingereicht werden. Bitte halten Sie die jeweiligen Fristen des Moduls zwingend ein.