Sportentwicklungsbericht Hintergrund

Der Sportentwicklungsbericht (SEB) – wurde im Jahr 2004 unter der Überschrift „Sozialberichterstattung des deutschen Sports“ vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) ausgeschrieben. Die Studie ist eine Weiterentwicklung der Finanz- und Strukturanalysen des deutschen Sports (FISAS) mit dem Ziel, die Entscheidungsträger im organisierten Sport sowie in der Sportpolitik und -verwaltung mit politikfeld- und managementrelevanten Informationen zu versorgen (Argumentations- und Handlungswissen).

In den ersten sechs Befragungswellen bis zum Jahr 2015 wurden überwiegend identische Themen abgefragt und diese durch aktuelle Fragestellungen erweitert. Die Bundes- und Länderberichte wurden durch Themenberichte (z. B. Ehrenamt, Integration, ökonomische Bedeutung, Bürokratie etc.) ergänzt. Zusätzlich wurden mit spitzenverbandsspezifischen Befragungen, die ergänzend zu den SEB-Befragungen durchgeführt wurden, erfolgreiche Pilotprojekte realisiert.
 

Sportentwicklungsbericht 3.0

Der SEB 3.0 umfasst die Durchführung der siebten bis neunten Befragung im Zeitraum 2017 bis 2026. Mit der wissenschaftlichen Durchführung wurde Univ.-Prof. Dr. Christoph Breuer und Svenja Feiler von der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) beauftragt. Der methodische Kerngedanke liegt im Aufbau eines Paneldesigns. Deshalb werden ab der siebten Welle die gleichen Vereine alle drei, anstatt alle zwei Jahre, befragt. Als neues Element ergänzen Stakeholderbefragungen, d. h. Befragungen von relevanten Personengruppen die Organisationsbefragung. Sportorganisationen und Sportpolitik erhalten so Wissen über notwendige Unterstützungsleistungen relevanter Personengruppen. Das gesamte Vorhaben wird finanziert von den 16 Landessportbünden, dem DOSB sowie dem BISp.

Eine Übersicht über die Projektsteuerung sowie die Mitgliederliste des Beirats sind hier aufgeführt:

Sportentwicklungsbericht 2020-2022

Im Rahmen der 8. Welle des SEB 2020-2022 wurden neben den Vereinen auch die Schieds- und Kampfrichter*innen sowie die Mitglieder als besondere Zielgruppen befragt. Der SEB basiert auf einer Online-Vereinsbefragung. Als Grundlage für die Stichprobe werden die von den Landessportbünden zur Verfügung gestellten Emailadressen herangezogen. Für die 8. Welle wurden von den insgesamt 88.071 Sportvereinen in Deutschland (DOSB Bestandserhebung, 2020) gut 78.350 E-Mailadressen übermittelt. Insgesamt konnten n=20.179 Interviews realisiert werden, was einem Rücklauf von 26,9 % entspricht. Alle Berichte der 8. Welle stehen als E-Book und pdf-Datei zur Verfügung und sind in Druckform über den DOSB erhältlich.  

Ältere Berichte

Sportentwicklungsbericht 2017/2018


Die befragten Vereine leisten wertvolle Arbeit für ihre Mitglieder und übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie legen viel Wert auf Gemeinschaft, demokratische Beteiligung sowie die Qualifizierung ihrer Übungsleiter*innen und Trainer*innen. So lautet ein zentrales Ergebnis der siebten Befragungswelle des Sportentwicklungsberichts 2017/2018. Die Daten wurden in drei Online-Befragungen im Herbst 2017 bzw. Frühjahr 2018 erhoben

Darüber hinaus engagieren sie sich besonders im Kinder- und Jugendsport und bieten umfangreiche Angebote im Gesundheitsbereich. Damit sind sie mit großem Abstand auch weiterhin die Sportanbieter Nr. 1. Dagegen sind die Bindung und Gewinnung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, Übungsleiter*innen und Trainer*innen sowie Kampf- bzw. Schiedsrichter*innen auch weiterhin die größten Probleme für die Zukunft.   

Neben der Bundeserhebung wurden in zwei zusätzlichen Befragungen die Zielgruppen Trainer*innen und Übungsleiter*innen sowie Vorstandmitglieder befragt. Auffällig ist hier das Ergebnis, dass einerseits die Motivation für Ehrenamtliche keinesfalls auf materiellen Aspekten beruht, sondern rein intrinsische Motive den Ausschlag für ein Engagement geben. Andererseits sind beide befragten Zielgruppen, wenn sie denn im Ehrenamt angekommen sind, am wenigsten zufrieden mit den steuerlichen Vergünstigungen.

    Materialien zum Sportentwicklungsbericht 2017/2018: 

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