Grundsätze einer guten Verbandsführung

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Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairen Wettbewerb – Begriffe, die auch den Ansatz von guter Verbandsführung kennzeichnen. Der DOSB beachtet bei seiner Arbeit die Grundsätze für eine gute Verbandsführung. Innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs hat sich der DOSB klare Good-Governance-Regeln gegeben, klare Zuständigkeiten definiert und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult.
Good Governance beschreibt den Anspruch, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten.

 

Grundlage unserer Good-Governance-Arbeit sind die folgenden vier Prinzipien:

Integrität – glaubwürdiges Handeln: Das Verbandshandeln stimmt mit den eigenen (kommunizierten) Werten des Verbandes überein.

Was dazu beiträgt:

  • Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Standards (Regeltreue)
  • Von persönlichen Interessen und Vorteilen unabhängige Entscheidungsfindung
  •  Etablierung einer Kultur, die ethisches Verhalten und Fairness fördert und ermutigt (Fair Play)
  • Gewährleistung von Chancengleichheit – Ablehnung jeglicher Diskriminierung

Transparenz – Nachvollziehbarkeit: Das Verbandshandeln wird nachvollziehbar gemacht, wodurch das Vertrauen in den Verband und die handelnden Personen gestärkt wird.

Was dazu beiträgt:

  • Offenlegung der wesentlichen Verbandsgrundlagen, insbesondere Leitbild und Strategie
  • Entscheidungsprozesse offen und transparent gestalten
  • Einfachen und rechtzeitigen Zugang zu allen relevanten Dokumenten gewährleisten (für Mitarbeiter*innen, Mitgliedsorganisationen, externe Anspruchsgruppen)

Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht – die handelnden Personen übernehmen Verantwortung, legen über ihr Handeln für den Verband Rechenschaft ab und stehen damit für sich ein.

Was dazu beiträgt:

  • Klare und transparente Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben
  • Effektives Controlling
  • Rechenschaftslegung durch Verantwortliche

Partizipation und Einbindung - der Verband lässt seine wichtigsten Anspruchsgruppen („Stakeholdern“) teilhaben mit dem Ziel, die Interessen und Anliegen der Betroffenen zu berücksichtigen und unterschiedliche Positionen in die Entscheidungen und Beschlüsse einzubeziehen.

Was dazu beiträgt:

  • Demokratische Strukturen und Willensbildungsprozesse
  • Klärung der internen und externen Anspruchsgruppen des Verbandes
  • Einbindung beteiligter Interessengruppen („Betroffene“) bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung

Die Good-Governance-Regelungen für den DOSB

Im Jahr 2015 hat das Präsidium des DOSB das Konzept „Good Governance – Gute Verbandsführung“ sowie die DOSB-Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit verabschiedet. Seit 2013 gilt bereits der Ethik-Code, der auch den Mitgliedsorganisationen als Muster dienen soll. Der Ethik-Code wurde im Jahr 2023, durch Beschluss auf der Mitgliederversammlung, aktualisiert. Konzept und Verhaltensrichtlinien wurden in einer Arbeitsgruppe Good Governance unter der  Leitung des DOSB in Zusammenarbeit mit der Führungs-Akademie, Transparency International Deutschland e.V. und dem Bundesministerium des Innern erarbeitet. Sie dienen dazu, die Handlungssicherheit der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DOSB in allen Fragen von Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zu erhöhen. Im Jahr 2016 wurde eine externe Ombudsstelle eingerichtet und 2018 eine unabhängige Ethik-Kommission gegründet. Im selben Jahr wurde auch die Zusammenführung der DOSB-Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsführung und des Good Governance Codex zu den neuen Good Governance Richtlinien beschlossen.

Um transparent mit möglichen Interessenskonflikten seiner Entscheidungsträger umzugehen, veröffentlicht der DOSB ein Interessensregister für seine ehrenamtlichen Präsidiums- und für seine hauptamtlichen Vorstandsmitglieder. 

Intern/strukturell ist das Thema Good Governance beim Finanzvorstand, Thomas Arnold, angesiedelt. Zudem gibt es im DOSB eine Beratungsstelle „Good Governance“, bei der man sich informieren und bei Zweifeln Rat holen kann. Anliegen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Im Jahr 2016 hat sich der DOSB der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" von Transparency International Deutschland e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der DOSB, als Dachverband des deutschen Sports, wirbt für Transparenz in den deutschen Sportorganisationen und empfiehlt insbesondere seinen Mitgliedsorganisationen, sich an dieser Initiative ebenfalls zu beteiligen.“

Unterstützung für die Mitgliedsorganisationen

Der DOSB möchte seine Mitgliedsorganisationen in der Umsetzung des Themas Good Governance unterstützen. Deshalb hat er eine Broschüre „Good Governance im deutschen Sport“ aufgelegt, die Vorschläge aufzeigt, wie Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zeitgemäß und professionell verwirklicht werden können. Gleichzeitig wurden Muster-Good Governance-Regularien erstellt, die die Mitgliedsorganisationen dabei unterstützen, die bisher vorhandenen sowie neu einzubringenden Regeln leichter in eigene Richtlinien umzusetzen.  

Die Broschüre „Good Governance im deutschen Sport“ (Stand: Ok. 2015) kann gerne auch in größerer Stückzahl bezogen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie uns gerne unter goodgovernance(at)dosb.de.

Die Führungs-Akademie des DOSB bietet zudem neben einem jährlich stattfindenden Seminar zum Thema Good Governance auch weitere Unterstützung in unterschiedlichen Formaten für Sportverbände an. Das Angebot reicht von impulsgebenden Fachvorträgen, Kurz-Workshops zur Orientierung und Entscheidungsvorlage bis zu kompletten Prozessberatungen und Inhouse-Schulungen an.

Am 7. März 2024 bietet der DOSB eine Tagung zum Thema „Aktuelle Herausforderungen für Sportverbände – Wie gehe ich mit Compliance-Fällen um und wie gestalte ich Aufarbeitungsprozesse bei Fällen von (sexualisierter) Belästigung und Gewalt?“ in Frankfurt an. Ein detaillierter Tagungsplan kann diesem Link entnommen werden. Die Tagung findet in Kooperation mit Felix Rettenmaier (Kanzlei Rettenmaier Frankfurt und u.a. Ombudsstelle des DOSB) und Dr. Christian Schmitz (verteIrechtsanwälte) statt. Als externe Referent*innen konnten zudem Dr. Stephanie Vendt und Dr. Christian Mensching gewonnen werden.

Die Veranstaltung ist für Vertreter*innen aus DOSB-Mitgliedsorganisationen kostenfrei, für Externe Teilnehmer*innen wird ein Verpflegungsunkostenbeitrag in Höhe von 45 Euro in Rechnung gestellt. Der Beginn der Veranstaltung ist um 10 Uhr, das Ende ist für 17:00 Uhr geplant. Eine Anmeldung ist bis zum 27. Februar unter diesem Link möglich.

Die Ethik-Kommission des DOSB

Die Ethik-Kommission des DOSB

Die unabhängige Ethik-Kommission des DOSB hat ihre wesentliche Rolle in der Beratung des DOSB-Präsidiums und -Vorstandes sowie in der neutralen Untersuchung bei Anhaltspunkten für oder Hinweisen auf Verstöße gegen die Good-Governance-Regelungen. 

Sie ist zuständig für Untersuchung bei Hinweisen auf Verstöße durch Mitglieder des Präsidiums, des Vorstands, der Beiräte und Kommission, der Persönlichen Mitglieder, die  Delegationsmitglieder von vom DOSB entsandten Mannschaften zu internationalen Multi-Sport-Veranstaltungen sowie aller hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der DOSB-Geschäftsstelle.

Nach Abschluss der Untersuchung stellt die Ethik-Kommission verbindlich fest, ob der*die  Betroffene gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung verstoßen hat oder nicht. Wird ein Verstoß bejaht, empfiehlt die Ethik-Kommission dem Entscheidungsgremium wie dieser Verstoß weiter geahndet werden könnte.

Vorsitzender ist der frühere Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, als Mitglieder wurden Prof. Dr. Hansjörg Geiger und Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler gewählt. Stellvetretendes Mitglied ist die Bobpilotin Mariama Jamanka.

Sitzungen der Ethik-Kommission im Jahr 2023:

  • Mittwoch, 15.02.2023

Bericht der Ethik-Kommission für das Jahr 2023

DOSB-Ombudsstelle

DOSB-Ombudsstelle

Der DOSB hat seine externe Ombudsstelle zum 1. Januar 2018 besetzt und Rechtsanwalt Felix Rettenmaier als unabhängigen Vertrauensanwalt bestellt.

Felix Rettenmaier steht hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DOSB sowie auch außenstehenden Dritten ab sofort als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Der genannte Personenkreis kann sich bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen oder ehrenamtliche Funktionsträger*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DOSB jederzeit an ihn wenden. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DOSB.

Die externe Ombudsstelle ist Bestandteil des Good-Governance-Konzeptes des DOSB, mit dem Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zeitgemäß und professionell realisiert werden. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung wird dabei zugesichert. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist zudem sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird.

Felix Rettenmaier, der als Ombudsmann für weitere bekannte Unternehmen tätig ist und über langjährige Erfahrung in der Korruptionsprävention verfügt, ist Ansprechpartner u. a. für folgende Themen:

  • Korruptionsstraftaten und Fraud-Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.);
  • Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Gesetz gegen Sportbetrug (Spiel- und Wettmanipulation);
  • sonstige Straftaten (ohne Betragsschwelle hinsichtlich eines Schadens);
  • Verstöße gegen eines der im Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale, Mobbing, Stalking, sexualisierte Belästigung und Gewalt;
  • Verstöße gegen die Good Governance-Regularien des DOSB sowie die Verhaltensnormen des Ethik-Codes;
  • Verstöße gegen Vergaberichtlinien;
  • Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen und
  • vorsätzliche Datenschutzverstöße.

Darüber hinaus wird Felix Rettenmaier für die Dauer der jeweiligen Spiele als Vertrauensanwalt für die Mitglieder der Deutschen Olympiamannschaft bzw. der Deutschen Jugend-Olympiamannschaft fungieren.

Falls ein*e Hinweisgeber*in sich bezüglich eines Hinweises auf Verstöße gegen AGG, Mobbing, Stalking, oder sexualisierte Belästigung und Gewalt an eine weibliche Ansprechpartnerin wenden möchte, steht hierfür Frau Rechtsanwältin Dr. Carolin Weyand zur Verfügung.

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per SMS, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwalts ist kostenfrei. Die Mitarbeiter*innen im Sekretariat der Kanzlei sind im Umgang mit Hinweisgeber*innen geschult und mit Datenschutzvorschriften vertraut. Die Mitarbeiter*innen nehmen die Anrufe diskret entgegen und vereinbaren, wenn gewünscht, einen Rückruftermin.

(Quelle: DOSB)

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Der Deutsche Olympische Sportbund ist in der Öffentlichen Liste registrierter Verbände beim Deutschen Bundestag und im Transparenz-Register der Europäischen Union eingetragen.

Außerdem hat sich der DOSB im Jahr 2016 der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" von Transparency International Deutschland e.V. angeschlossen. Ziel der Initiative ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der DOSB, als Dachverband des deutschen Sports, wirbt für Transparenz in den deutschen Sportorganisationen und empfiehlt insbesondere seinen Mitgliedsorganisationen, sich an dieser Initiative ebenfalls zu beteiligen.

Selbstverpflichtungserklärung des DOSB

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Organisation

Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. (DOSB) wurde am 20. Mai 2006 gegründet durch Zusammenschluss des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland.

Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB)
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
www.dosb.de

Der DOSB ist ein eingetragener Verein (VR 13581) und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

2. Vollständige Satzung (oder Gesellschaftervertrag) sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Der  DOSB ist wegen der Förderung der Jugendhilfe und des Sports von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 und 21 AO.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte und ist der gesetzliche Vertreter nach § 26 BGB. Die DOSB Geschäftsstelle gliedert sich in fünf Geschäftsbereiche.

Torsten Burmester - Vorstandsvorsitzender
Thomas Arnold - Vorstand Finanzen
Dr. Olaf Tabor - Vorstand Leistungssport
Michaela Röhrbein – Vorstand Sportentwicklung
Leon Ries - Vorstand Sportjugend

Das Organigramm der DOSB-Geschäftsstelle

Präsidium

Das Präsidium berät und erfüllt die Aufgaben des DOSB im Rahmen und im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Thomas Weikert - DOSB-Präsident
Verena Bentele - Vizepräsidentin
Kerstin Holze - Vizepräsidentin 
Jens-Peter Nettekoven – Vizepräsident
Oliver Stegemann - Vizepräsident
Miriam Welte - Vizepräsidentin 
Stefan Raid - Vorsitzender der Deutschen Sportjugend
Fabienne Königstein - Vertreterin der Athlet*innen
Britta Heidemann - Mitglied des Präsidiums, IOC-Mitglied
Michael Mronz - Mitglied des Präsidiums, IOC-Mitglied
Dr. Thomas Bach - Mitglied des Präsidiums, IOC-Präsident (Mitgliedschaft ruht)

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des DOSB.
Organigramm Sport in Deutschland

Ihr gehören die

a)      Delegierten der Mitgliedsorganisationen
b)      deutsche IOC-Mitglieder
c)      persönliche Mitglieder sowie
d)      Mitglieder des Präsidiums

mit Stimmrecht sowie die

e)      Ehrenpräsidenten*innen und Ehrenmitglieder
f)       Mitglieder der Athletenkommission
g)      Mitglieder des Vorstands
h)      Mitglieder der Beiräte sowie
i)       Mitglieder des Vorstands der Deutschen Sportjugend

mit beratende Stimme an.

Eine Übersicht der Mitgliedsorganisationen im Deutschen Olympischen Sportbund finden Sie hier >>>

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz.

9.      Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Zu den Punkten 7, 8 und 9 siehe Jahresrechnung 2022


Beteiligungen

DOSB Vereinshilfe GmbH, Frankfurt
Gegr. 1985, HRB Nr. 25864
Beteiligungen: DOSB 100 % (25.000 EUR)
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ruht.

SA Sportausweisverwaltungs GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg
Gegr. 2007 , HRA 41178
Beteiligungen:

  • Persönlich haftende Gesellschafterin: DOSB Vereinshilfe GmbH (0 EUR)
  • Kommanditisten mit einer Haftungseinlage von je 1.000 EUR: DOSB, sowie weitere Landessportbünde und Spitzenverbände.

Kooperationsvertrag mit Deutsche Sportausweis GmbH, Verpflichtung zur Gewinnabführung an SA Sportausweisverwaltungs GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat: 6 Vertreter der Kommanditisten, 2 davon vom DOSB (aktuell: Kerstin Holze, Thomas Arnold).

Stiftungen

Stiftung Deutscher Sport, Frankfurt
Gegr. 2007, gemeinnützig
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat. 
https://www.dosb.de/ueber-uns/stiftung-deutscher-sport

Tochtergesellschaft der Stiftung Deutscher Sport:

Deutsche Sport Marketing GmbH, Frankfurt
Gegr. 1986, HRB 26615, Neufassung der Satzung im Jahr 2017
Beteiligungen: Stiftung Deutscher Sport 100 % (756.000 EUR)
Bei der Gesellschaft besteht ein Beirat, dem 6 Mitglieder angehören. Diese Mitglieder werden vom Stiftungsbeirat der Stiftung Deutscher Sport bestellt und abberufen.
www.dsm-olympia.de

DOSB-Vertretung in folgenden Organisationen

Deutsche Olympische Akademie Willi Daume (DOA) e.V., Frankfurt a.M.
Gegr. 2007, VR 13494
DOSB ist eines von 59 Mitgliedern.
Der Vorstand besteht aus sieben vom Präsidium des DOSB vorgeschlagenen Persönlichkeiten, darunter der Vizepräsident/die Vizepräsidentin des DOSB, der/die für den Bereich Bildung und olympische Erziehung verantwortlich ist, als Vorsitzender/Vorsitzende des Vorstands der DOA, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen sind.
Aktuell: Vorstand: Miriam Welte, Stefan Raid, Michaela Röhrbein
www.doa-info.de

Trainerakademie Köln des DOSB e.V., Köln
Gegr. 1974, VR 6942
DOSB ist eines von 69 Mitgliedern des Trägervereins, in Vorstand und Kuratorium ist jeweils ein Vertreter des DOSB.
Aktuell: Kuratorium und Vorstand: Dr. Olaf Tabor (Vorstandsvorsitzender)
www.trainerakademie-koeln.de

Führungs-Akademie des DOSB e.V., Köln.
Gegr. 1980, 95 VR 6642 NZ
Der Führungs-Akademie gehören der DOSB sowie dessen Mitgliedsorganisationen an, die ihren Beitritt erklären (derzeit 81 Verbände).
Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Das Präsidium des DOSB benennt eine*n Vizepräsident*in des DOSB zum*zur Vorsitzenden des Vereins.
Aktuell: Oliver Stegemann
www.fuehrungs-akademie.de

Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt
Gegr. 1967, gemeinnützig
Von Amts wegen gehören dem Aufsichtsrat das Präsidiumsmitglied des DOSB, das für den Leistungssport zuständig ist und ein Vertreter der Athletenkommission des DOSB an.
Aktuell: Thomas Weikert (DOSB-Präsident)
Gutachterausschuss: N.N.
www.sporthilfe.de

Deutsche Schulsportstiftung
Gegründet 2003, Sitz in Stuttgart 
Stiftungsorgane sind die Stiftungsversammlung und der Vorstand. Der Stiftungsversammlung gehören laut Satzung der Präsident des DOSB und der Vorsitzende der Deutschen Sportjugend an. 
Aktuell: Thomas Weikert, Stefan Raid
www.deutsche-schulsportstiftung.de

Trägerverein Bundesleistungszentrum Kienbaum e.V.
Gegr. 1991 in Bonn
Aktuell: Vorstand: Dr. Olaf Tabor (1. Vorsitzender)
www.kienbaum-sport.de

Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA)
Stiftung, gegr. 2002, mit Sitz in Bonn
Dem Aufsichtsrat der NADA gehören lauf Stiftungsverfassung der*die Präsident*in des DOSB oder eine von ihm*ihr benannte Person, die Mitglied des Präsidiums des DOSB sein soll, an.
Aktuell: Torsten Burmester (Vorstandsvorsitzende), Léa Krüger (Vertreterin Athletenkommission)
www.nada.de 

Mitgliedschaften

Verein Deutsches Sport- und Olympia-Museum e.V., Köln und Stiftung Deutsches Sport- und Olympia Museum
Gegr. 1982, VR 8477
Der DOSB ist Mitglied des Vereins. Dem Vorstand gehören zwei Vertreter des DOSB an.
Aktuell:

  • Vorstand des Vereins Deutsches Sport & Olympia Museum e.V.: Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper (Vorsitzende), Jens-Peter Nettekoven
  • Vorstand der Stiftung Deutsches Sport & Olympia Museum: Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper 

www.sportmuseum.de 

Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT)/Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) des DOSB e.V., Leipzig (kurz: IAT/FES e.V.)
Gegr. 1992, VR 1227
Der DOSB ist Mitglied und Partner des Vereins.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den drei stellvertretenden Vorsitzenden. Mitglieder des Vorstands kraft Amts sind ferner ein Vertreter des DOSB, sowie die Direktoren der Institute IAT und FES.
Aktuell: N.N.
www.iat.uni-leipzig.de/wir-ueber-uns/verein

10.   Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen (Zahlenbasis 2022).

  • Lotteriegesellschaften 22 % 
  • DSM (inkl. Sachleistungen) 22 % 

Stand: 03.12.2023

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Partner SPORT FÜR ALLE
LOTTO - Besonderer Förderer des Sports