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Beschlussvorschlag der LSB-Geschäftsführer

Die Geschäftsführer der 16 Landessportbünde haben sich mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Glücksspielstaatsvertrag befasst.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

22.09.2010

Auf ihrer Arbeitstagung am 13. und 14. September 2010 in Berlin vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vom Dezember 2009 wurde folgender Beschlussvorschlag verabschiedet.

Die Geschäftsführer der 16 LSB „sehen in der Rechtsprechung eine tragfähige Grundlage für die Fortführung des Lotteriemonopols mit erweiterter, selbsttragender Begründung und die Umsetzung der vom deutschen Sport vorgeschlagenen besonderen Behandlung der Sportwetten in Form eines staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodells.

Sie fordern die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, schnell die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, damit die wichtigste Finanzierungssäule des gemeinnützigen Sports durch das Lotteriemonopol erhalten bleibt. Zugleich soll durch das neue Konzessionsmodell für die Sportwetten sichergestellt werden, dass dieser Markt nicht länger an staatlichen Regulierungen und angemessenen Abgaben an den Staat, aber auch für soziale Zwecke wie den Sport, ohne dessen Veranstaltungen es Sportwetten nicht geben könnte, vorbeiläuft.

Sie fordern den DOSB auf, diese Position in die politische Debatte einzubringen.“

(Beschlossen mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung)

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