EU-Naturschutzrichtlinien werden auf Wirksamkeit überprüft
Die EU-Kommission stellt mit einem „Fitness-Check“ die EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie auf den Prüfstand. Davon betroffen sind auch Sportler, die es in attraktive Naturräume zieht.

03.07.2015
Die Naturschutzverbände haben Sorge um den Fortbestand der Instrumente für den grenzübergreifenden Arten- und Gebietsschutz.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sind seit vielen Jahren die Grundlage für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in den 28 Mitgliedstaaten der EU und wesentliche Umsetzungsinstrumente der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020. Mit dem etablierten Natura-2000-Schutzgebietsnetz sowie den Regelungen zum Artenschutz schaffen sie in allen Mitgliedstaaten die Grundlage für den Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten und gefährdeter Lebensräumen.
Grenzübergreifender Gebietsschutz ist auch ein wichtiges Anliegen des Natursports. Die Landschaft als Lebensraum und Erholungsraum ist durch Intensivierung der Flächennutzung stetigen Veränderungen ausgesetzt und der Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die auf naturnahe Landschaften angewiesen sind, wird immer knapper. Sportler, die es in attraktive Erholungslandschaften zieht, sind von dieser Entwicklung ebenfalls betroffen, denn auch sie brauchen großflächige intakte Landschaftsräume.
Oft wurden durch konstruktive Zusammenarbeit von Naturschutzverwaltungen, Naturschutz-und Natursportverbänden Regelungen für ein Miteinander von Erholung und Schutz in höchstrangigen Schutzgebieten erarbeitet und umgesetzt. Dies trug wesentlich dazu bei, seitens der Natursportler das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Naturschutzes zu stärken. Diese Bemühungen der Natursportaktiven für eine gute Allianz von Naturschutz und Erholung sollten verstärkt Würdigung erfahren und eine Zusammenarbeit obligatorisch sein.
Keine Richtlinie ist frei von Verbesserungsmöglichkeiten – eine Abkehr von großflächigem Gebietsschutz würde Erholung und Sport jedoch erheblich schaden.
Der DOSB ruft die Mitglieder der Sportvereine auf, bis 24. Juli 2015 an der Befragung der EU Kommission teilzunehmen und damit ein Zeichen für den grenzübergreifenden Gebietsschutz zu setzen.
- Hier geht’s
zum Fragebogen der EU Kommission und <media 56865 _blank download "TEXT, intro de, intro_de.pdf, 361 KB">
weiteren Informationen</media>.
- Einige Naturschutzverbände haben den Fragebogen im Sinne des Naturschutzes vorausgefüllt. Dem sogenannten „
Nature Alert“ können Sie sich in wenigen Schritten anschließen.
- Jederzeit kann der Grundlagentext des Kuratoriums Sport und Natur e.V. für ein „<media 56817 _blank download "TEXT, Vorschlag final statement, Vorschlag_final_statement.pdf, 5.5 KB">
final statement</media>“ benutzt werden.
Weitere Informationen zum Thema Natura 2000 und Sport:
<media 4805 _blank - "TEXT, Leitfaden Natura2000 Sport und Tourismus, Leitfaden_Natura2000_Sport_und_Tourismus.pdf, 5.9 MB">Leitfaden "Natura 2000, Sport und Tourismus"</media>
<media 35687 _blank download "TEXT, 2012 Natura2000und Sport, 2012_Natura2000undSport.pdf, 5.3 MB">Broschüre "Gemeinsam für Natur und Landschaft - Natura 2000 und Sport"</media>
(Quelle: Kuratorium Sport und Natur e.V.)