FAQ: Rechtssicher positionieren
Viele Sportvereine und -verbände stellen sich derzeit die Frage, wie sie sich rechtssicher positionieren dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Wir beantworten Fragen, die besonders häufig gestellt werden.

12.05.2025

1. Welches Recht gilt für Sportvereine und -verbände unmittelbar, wenn es um „parteipolitische Neutralität“ geht? Verfassungsrecht oder Steuerrecht?
Es gilt das Gemeinnützigkeitsrecht, also Steuerrecht, für gemeinnützige Sportvereine und -verbände. Vereine und Verbände müssen demnach „parteipolitisch neutral“ sein.
Für Staatsorgane (z.B. Minister*innen, Bürgermeister*innen, kommunale Verwaltungen, …) gilt dagegen das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit für Parteien. Das Neutralitätsgebot ist ein Grundsatz, der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist. Dieses verfassungsrechtliche Gebot ist weitreichender als die gemeinnützigkeitsrechtliche „parteipolitische Neutralität“ für Sportvereine.
Es gibt somit in der praktischen Umsetzung Unterschiede, die beachtet werden sollten. Kommunen müssen beispielsweise keiner oder allen Parteien eigene Räumlichkeiten vermieten. Sportvereine dürfen Unterschiede machen, allerdings müssen diese sportethisch oder sachlich plausibel begründet sein.
2. Was sagt das Steuerrecht - also das Gemeinnützigkeitsrecht - zur „parteipolitischen Neutralität“ von Sportvereinen?
Das Steuerrecht besagt, dass Sportvereine und -verbände parteipolitisch neutral sein müssen. Das bedeutet aber nicht, dass Vereine und Verbände gesellschaftspolitisch neutral sein müssen!
Denn innerhalb des Satzungszwecks, bei Sportvereinen ist es die „Förderung des Sports“, dürfen sich Vereine und Verbände positionieren, also auf die öffentliche Willens- und Meinungsbildung Einfluss nehmen. Diese Sportpolitik machen fast alle Sportvereine und -verbände regelmäßig, wenn es beispielsweise um Themen wie Sportinfrastruktur oder ehrenamtliches Engagement im Sport geht.
Auch bei vereinzelten Äußerungen von Sportvereinen und -verbänden zu tagespolitisch aktuellen Anlässen außerhalb des eigenen Satzungszwecks „Sportförderung“ wird die Gemeinnützigkeit nicht entzogen. Hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Parteipolitik ist also kein gemeinnütziger Zweck. Es dürfen keine rein parteipolitischen Aktivitäten unterstützt werden. Parteipolitik bedeutet beispielsweise, dass eine Partei nicht grundsätzlich bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Nur weil Parteien bestimmte Themen behandeln, werden die Themen an sich nicht unbedingt Parteipolitik. So dürfen Sportvereine sich um Sportpolitik kümmern, auch wenn bestimmte Parteien dieselben sportpolitischen Themen auf ihrer Agenda haben.
3. Was passiert, wenn ich mich als Verein oder Verband gemeinnützigkeitsschädigend verhalte?
Es kommt darauf an, wie schwerwiegend die Schädigung ist. Das zuständige Steuer- bzw. Finanzamt wird den Fall prüfen. Dabei muss das Amt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Das kann z. B. dann angewendet werden, wenn ein Verein einmal eine Positionierung veröffentlicht hat, in der die parteipolitische Neutralität nicht gewahrt wurde, ansonsten aber das Prinzip immer beachtet.
Im Sinne einer guten Vereins- und Verbandsführung sollte das Gemeinnützigkeitsrecht immer genau eingehalten werden.
4. Muss ich die „parteipolitische Neutralität“ in meine Satzung schreiben?
Der Sportverein kann sich in seiner eigenen Satzung zu parteipolitischer Offenheit bzw. Ungebundenheit bekennen. Ein solches Bekenntnis schafft Transparenz. Jede Person weiß also, wofür dieser Verein in Bezug auf Parteien steht.
Der Verein muss sich nicht in seiner eigenen Satzung zum Neutralitätsgebot bekennen. Das ist die eigene Entscheidung des Vereins und seiner Mitglieder. Die „parteipolitische Neutralität“ laut Gemeinnützigkeitsrecht gilt aber dennoch.
5. Darf sich ein gemeinnütziger Sportverein für oder gegen eine Partei positionieren?
Nein, für gemeinnützige Sportvereine und -verbände gilt das Gemeinnützigkeitsrecht, also Steuerrecht. Demnach müssen Vereine parteipolitisch neutral sein. Die grundsätzliche Ablehnung oder Bevorzugung einer Partei als solche („Wir lehnen Partei XYZ ab“, „Wählt Partei ABC“, „Wir vermieten unsere Räumlichkeiten nur an Partei 123“) ist nicht erlaubt.
Eine Positionierung ist öffentliches Stellung nehmen. Positionieren kann sich ein Verein oder Verband beispielsweise in Form von Pressemitteilungen, durch Reden auf dem Vereinstag, durch die Organisation von oder Teilnahme an einer Demonstration, Slogans auf Trainingskleidung oder Social Media-Posts.
6. Darf sich ein Sportverein kritisch mit Inhalten von Parteien auseinandersetzen und die Haltung öffentlich zeigen?
Inhalte oder Themen „von“ Parteien sind meist Inhalte oder Themen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden und von diesen aufgegriffen werden. Oder Parteien setzen neue Themen, die ihnen wichtig sind. Aber auch solche Inhalte sind Teil der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung in einer Demokratie und keine reine Parteipolitik.
Sportvereine und, insbesondere, -verbände dürfen unter anderem Sportpolitik machen. Das heißt, sie dürfen sich auch zu sportpolitischen Positionen einzelner Parteien äußern. Dabei dürfen Parteien nicht als solche abgelehnt werden. Erlaubt ist aber, inhaltliche Positionen von Parteien in ein Spannungsfeld zu eigenen, sportpolitischen Positionen des Vereins oder Verbands zu setzen.
Auch sportethische Haltungen des Vereins, wie Antirassismus und Fairness, können in Kontrast zu Parteiinhalten oder Äußerungen von Politiker*innen stehen. Das darf benannt werden, idealerweise mit Verweis auf die eigene Satzung, in der die Werte des Sportvereins oder -verbandes festgehalten sind. Dabei ist immer auf das konkrete Verhalten oder auf Äußerungen von Parteimitgliedern bzw. Parteien abzuzielen und nicht auf eine Partei als solche. Zudem sollte solche Positionierungen durch Vereine und Verbände nur anlassbezogen, „tagespolitisch aktuell“, und vereinzelt gemacht werden.

7. Ist Engagement gegen Rassismus auch Parteipolitik?
Engagement gegen Rassismus oder für Klimaschutz beispielsweise ist keine Parteipolitik, auch wenn sich z. B. eine Partei besonders für das Thema „Klimaschutz“ einsetzt.
8. Im Vorstand eines Vereins oder Verbands sind Personen, die mehrheitlich Mitglied in der demokratischen Partei XYZ sind. Ist das dann noch parteipolitisch neutral?
Personen dürfen verschiedene gesellschaftliche Rollen einnehmen. Sie können gleichermaßen Politiker und Vereinsvorstand sein. Wichtig ist, dass beide Rollen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Also: Im Sportvereinsvorstand wird Vorstandsarbeit für den Sportverein gemacht und z. B. kein Wahlkampf für die Partei XYZ.
Auch mehrere Vorstandsmitglieder einer Partei ABC verletzen grundsätzlich nicht die parteipolitische Neutralität des Vereins, wenn alle ihre Rollen sauber trennen.
Vorstandsmitglieder, die beispielsweise antidemokratische, rassistische oder antisemitische Haltungen und Handlungen aufweisen und Funktionär*innen in gesichert rechtsextremen Parteien sind, können von ihren Mandaten oder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Hierzu braucht es aber klare Regelungen in der Verein- bzw. Verbandssatzung (siehe Gutachten und Praxis-Handreichung „Vereinsschädigendes Verhalten“).
9. Vereinsmitglieder gehen auf eine Demonstration gegen die Partei XYZ. Kann das gemeinnützigkeitsschädigend für den Verein sein?
Personen, die auch Vereinsmitglied sind, dürfen auf eine Demonstration gehen, selbst wenn diese sich für oder gegen eine Partei richtet. Für sie gilt die Versammlungsfreiheit, die Grenzen hat, wenn Gewalt droht oder die öffentliche Sicherheit anderweitig gefährdet ist.
Die Personen dürfen allerdings nicht als Vereinsmitglieder die Demo gegen/für eine Partei besuchen (in Trikots oder mit der Vereinsfahne) oder auf Social Media-Kanälen des Vereins davon berichten. Gemeinnützige Sportvereine oder -verbände müssen die parteipolitische Neutralität wahren.
Wenn die Demonstration sich gegen Verhaltensweisen oder Äußerungen von Parteien richtet, also gegen Inhalte, dann könnten sich auch Vereine beteiligen. Diese Teilnahme sollte allerdings genau geprüft werden. Argumentiert werden kann eine Teilnahme durch sportpolitische oder sportethische Positionen des Vereins oder Verbands, die idealerweise in der Satzung zu finden sind.
Grundsätzlich: Auch Vereine haben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
10. Ist es mir als Verein erlaubt, klare gesellschaftspolitische Position durch Hissen einer Flagge als symbolisches Zeichen zu beziehen?
Grundsätzlich darf jeder Verein eine klare gesellschaftspolitische Position beziehen. Er darf beispielsweise auch eine Regenbogenfahne hissen oder Banner gegen Rassismus an den Vereinszaun hängen.
Dabei muss aber auch der Verein die Grundrechte von anderen beachten; Volksverhetzung oder Diskriminierung ist beispielweise verboten.
Aber: Das Recht der Gemeinnützigkeit sagt, dass Vereine ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen dürfen. Somit dürfen nur sportspezifische Positionierungen getätigt werden, außer der Verein hat neben der Förderung des Sports noch andere gemeinnützige Handlungsfelder (z. B. Umweltschutz). Auch der Einsatz für einen „Sport mit Courage“ zur Förderung der Werte des Sports, wie Fairness, Antidiskriminierung und Völkerverständigung, ist möglich.
Grundsätzlich: Für Vereine und Verbände gelten das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Weitere Informationen und Links
Für weitere Informationen empfehlen wir die Broschüren „RECHTSsicherheit“ Teil 1 und 2 sowie die entsprechenden rechtswissenschaftlichen Gutachten.
- dsj-Handreichung „RECHTSsicherheit im Sport, Teil 1 - Politisch neutral?! Umgang mit Positionierungen, Vermietungen, Einladungen“
- Neue Handreichung von dsj und DOSB „RECHTSsicherheit im Sport, Teil 2 - Positioniert, und jetzt?! Vereinsschädigendes Verhalten, Werte des Sports, Sanktionen und Ausschluss“
- Rechtswissenschaftliches Gutachten „Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen“ von Prof. Dr. Martin Nolte
- Materialsammlung „Sport mit Courage“, u.a. mit dem Themendossier „Sport, Werte und Politik - Zwischen Neutralität und Haltung zeigen“
Unsere Sonderseite „Sport und Demokratie“ bündelt Positionen, Informationen und Projekte zum Thema „Sport und Demokratie“ und stellt eine Übersicht zu den Angeboten bereit.