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Gutachten zum Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter

Im Rahmen der Sportwetten-Debatte wurde das Max-Planck-Institut mit der Prüfung eines Leistungsschutzrechts für Sportveranstalter beauftragt. Das Gutachten liegt nun in einer Working-Paper-Fassung vor.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

28.11.2006

Noch im Vorfeld der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Kommission unter Beteiligung des Sports die gutachterliche Prüfung eines Leistungsschutzrechts für Sportveranstalter vorgeschlagen. Der Vorschlag mündete in einer Beauftragung von Herrn Prof. Dr. Reto Hilty und Frau Dr. Frauke Henning-Bodewig vom Münchner Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht.

Auftraggeber waren die Staats- und Senatskanzleien der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga GmbH. <link fileadmin fm-dsb downloads recht hilty_gutachten_leistungsschutzrechte.pdf _blank download den>Startet den Datei-DownloadDas Gutachten ("Hilty-Gutachten") der beiden Autoren liegt nun in einer sog. Working-Paper-Fassung vor. Hiermit ist gemeint, dass dem Werk noch der letzte wissenschaftliche Feinschliff fehlt, die Herleitungen und Schlussfolgerungen aber bereits in eine veröffentlichungsfähige Form gebracht worden sind. Das Buch soll Anfang 2007 vorgestellt werden.

Das Gutachten zeigt auf, dass erhebliche Rechtsunsicherheit für den mit Sportveranstaltungen regelmäßig verbundenen nationalen und internationalen Rechtsverkehr besteht, weil ein angemessener Schutz von Sportveranstaltungen als wirtschaftlich hochwertige Leistungen fehlt. Das Gutachten beschreibt die Rahmendaten des neu zu verankernden Schutzrechts. Es belegt überzeugend, dass in Folge der Rechtsunsicherheit ein Marktversagen gegeben ist, das die Herausbildung einer neuen Schutzrechtsposition nahelegt.

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