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Koalition einigt sich auf Kompromiss zur Besitzstrafbarkeit

Der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln soll nach dem Willen der Sportpolitiker der Koalitionsfraktionen unter Strafe gestellt werden.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

24.01.2007

Darauf haben sich CDU/CSU und SPD nach zehnmonatigen Verhandlungen über die Ausgestaltung von Rechtsverschärfungen im Anti-Doping-Kampf geeinigt. Gleichzeitig bekräftigten die Sportpolitiker die schon immer konsensfähigen Eckpunkte des Bundesinnenministeriums, die mit dem Zehn-Punkte-Aktionsplan des DOSB, den die Mitgliederversammlung von Weimar am 9. Dezember 2006 einstimmig beschlossen hatte, identisch sind und als Maßnahmenpaket in einem so genannten Artikelgesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes aufgenommen werden sollen. Dazu gehören im wesentlichen die schärfere Bestrafung von gewerbs- und bandenmäßigem Handeln mit Dopingpräparaten und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von dopingrelevanten Arzneimitteln. 

Besitz von großen Mengen bestimmter Substanzen strafbar

Kernpunkt des Koalitionskompromisses ist, „dass der Besitz nicht geringer Mengen den Handel indiziert und bestraft werden soll“. Dabei soll im Arzneimittelgesetz die Strafbarkeit auf den Besitz größerer Mengen der gefährlichsten und häufigsten Wirkstoffe begrenzt werden. Das sollen nach dem Koalitionspapier sein: anabole Substanzen (zum Beispiel Nandrolon, Testosteron, Clenbuterol), Hormone und verwandte Verbindungen (etwa: EPO, Wachstumshormon, Insulin) und Substanzen mit antiestrogener Aktivität (Anastrozol, Tamoxifen, Cyclofenil usw.). Diese Liste wurde vom Leiter des Kölner Anti-Doping-Labors, Prof. Wilhelm Schänzer, erstellt; sie soll als Anhang des Gesetzes endgültig formuliert oder in Form einer Rechtsverordnung Bestandskraft bekommen.  

Weiter heißt es in dem Koalitionspapier: „Das bedeutet, dass ein Sportler, der mit einer geringen Menge der oben bezeichneten Substanzen angetroffen wird, nach wie vor lediglich der Sportgerichtsbarkeit unterliegt.“ Ausgeschlossen soll eine Strafbarkeit werden, wenn für die Einnahme von Präparaten eine medizinische Indikation vorliegt.

Sportsprecherin SPD Freitag: Überzeugungsarbeit bei Gesundheits- und Rechtspolitikern

Dagmar Freitag, sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, diese Änderung des Arzneimittelgesetzes könnte zum 1. Juli, spätestens jedoch zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. „Wir sind mit dieser Kompromissformel zufrieden“, sagte sie. „Ein Thomas Springstein würde nach dieser Regelung nicht mehr straffrei ausgehen.“ Konkret bedeute diese Formulierung, dass sich jeder strafbar mache, bei dem größere Mengen der gefährlichsten Präparate gefunden werden; es handele sich also um keine Sonderregelung für Sportler. Die Spitzen beider Koalitionsfraktionen hätten dem Kompromiss bereits zugestimmt. Nunmehr müssten die Gesundheits- und Rechtspolitiker überzeugt werden. Dagmar Freitag: „Eine quälende und lange Diskussion scheint jetzt zu Ende zu sein.“

Sportsprecher CDU/CSU Riegert: Kompromiss im Kampf gegen Doping 

Der Sportsprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus Riegert, machte deutlich: „Das ist ein Kompromiss, mit dem wir den Kampf gegen Doping verstärken können.“ Analog zum Betäubungsmittelgesetz könnte mit dieser Neuregelung der Besitz unter bestimmten Umständen bestraft werden. Wer eine Sporttasche oder einen Schrank voller Dopingpräparate habe oder im Keller eine wahre Apotheke mit diesen Substanzen unterhalte, lasse im Prinzip erkennen, dass er diese nicht zum straffreien Eigenverbrauch benötige. Allerdings müsste bei Bürgern, die nicht im Sport involviert sind, der konkrete Nachweis erbracht werden, dass diese Mittel gedealt und für Dopingzwecke eingesetzt werden sollen. Könnten dies die Ermittlungsbehörden nicht nachweisen, könnte man im konkreten Fall kein strafbares Handeln erkennen.

Sportausschussvorsitzender Danckert: Zweifel werden im Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt 

Dr. Peter Danckert, Vorsitzender des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, unterstrich, die Regelung müsste jetzt „wasserdicht“ gemacht werden. „Im Gesetzgebungsverfahren werden wir dann Zweifel bei den Rechtspolitikern ausräumen“, sagte er. Der SPD-Politiker forderte das Bundesinnenministerium auf, diesen Koalitionskompromiss in das Artikelgesetz mit aufzunehmen - das BMI arbeitet derzeit an einem Entwurf. Damit beschleunigte man das parlamentarische Verfahren, denn anderenfalls müsste die Koalition im Bundestag einen Änderungsantrag beschließen, was zeitliche Verzögerungen mit sich bringen werde. Danckert: „Was wir erreicht haben, ist ein ganz entscheidender Schritt nach vorn, um neue Akzente im Anti-Doping-Kampf zu setzen. Wir haben für den Sport in Deutschland richtig etwas geschaffen.“

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