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Sport als Motor der UN-Behindertenrechtskonvention?

Mit Taime Kuttig sitzt der Referent für Inklusion des Deutschen Olympischen Sportbunds im Gremium „Verbändekonsultation zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

16.08.2024

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland sich seit dem Jahr 2009 zur Aufgabe gemacht und sich damit verpflichtet Prozesse anzustreben, die hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und in diesem Kontext der Anpassung der deutschen Gesellschaft zur Reduzierung von Barrieren für diese Gruppen, auch als „Inklusion“ bekannt, wirken. Hierunter fallen neben wichtigen Bereichen wie Bildung, Bauwesen, Verkehr, oder Arbeit auch der Sport, welcher in Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention Erwähnung findet.

Im Rahmen dieser Umsetzungsprozesse hat das Institut für Menschenrechte die Verbändekonsultation zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einberufen. In diesem Gremium haben relevante Akteure aus der Behindertenbewegung und Sozialgesellschaft für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Sitz. Das Gremium kommt dabei vierteljährlich, darunter einmal in Präsenz zusammen und informiert sich über aktuelle Entwicklungen beim Prozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ferner werden Bedarfe und Lösungsvorschläge erarbeitet und an die Politik weitergereicht. Mit Taime Kuttig sitzt der Referent für Inklusion des Deutschen Olympischen Sportbunds im Gremium „Verbändekonsultation zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ und vertritt dort  gegenüber relevanten Akteuren aus der Behindertenhilfe und Politik die Dachorganisation des deutschen Sports.

Der Sport hat eine starke Kraft, Menschen zu einen und gesellschaftliche Prozesse durch den Kontakt zwischen Menschen anstoßen zu können. Dies trifft insbesondere auf Menschen mit Behinderungen zu, da der Kontakt mit diesen Gruppen nachweislich sensibilisiert und Verständnis schafft. Darüber hinaus können die weithin bekannten positiven Effekte des Sports auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar gemacht werden. Diese Eigenschaften des Sports sind dem übergeordneten Ziel der Inklusion zuträglich und verdeutlichen die wichtige Bedeutung des Sports im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Leider ist jedoch auch der Sport noch immer sehr schwer zugänglich für Menschen mit Behinderungen, weil Infrastrukturen und Ressourcen nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Sport ungehindert zu ermöglichen.

Genau an diesen beiden Interessensfeldern orientiert sich der DOSB im Rahmen der Verbändekonsultation. Er vertritt zu einem den Sport und seine Relevanz bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und versucht zum anderen die Interessen des Sports in Bezug auf die Öffnung für Menschen mit Behinderungen auf nationaler Ebene zu vertreten. Damit stellt der DOSB einen wichtigen Akteur für den Sport von und für Menschen mit Behinderungen dar. In diesem Feld arbeitet er eng mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Gehörlosenbund (DGSV) und Special Olympics Deutschland (SOD) zusammen. DBS und SOD haben ebenfalls einen Sitz in der Verbändekonsultation.

Neben der Rolle des DOSB als Interessenvertreter des Sports im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK, hat der Sitz in der Verbändekonsultation eine weitere wichtige Funktion: Durch den gemeinsamen Austausch mit Organisationen aus Sozialgesellschaft und Behindertenhilfe, sowie dem unmittelbaren Kontakt zur Politik können aktuelle Strömungen aus der Gesellschaft, sowie politische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, um die Arbeit des DOSB als sozialverantwortliche Organisation im Sport entlang der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auszurichten und eine Orientierung für diese zu schaffen.

Darüber hinaus erweitert der DOSB sein Wissen in den betreffenden Gebieten der Umsetzung der UN-BRK, sowie politischen Entscheidungen und kann damit frühzeitig reagieren. Ferner bietet der Kontakt zu Organisationen aus der Behindertenhilfe weitreichende Möglichkeiten, um die Qualität seiner Arbeit im Feld des Sports von und für Menschen mit Behinderungen zu sichern. So werden neben dem erlangten Wissen auch Zugänge und Ansprache-Möglichkeiten zu Zielgruppen der UN-BRK im Kontext des Sports geschaffen.

Diese Arbeit des DOSB ist auch erforderlich, um für seine Mitgliedsorganisationen weiterhin als kompetenter Partner im Bereich Sport von und für Menschen mit Behinderungen auftreten und seiner Funktion als koordinierende Instanz gerecht werden zu können. Die dadurch erlangten Informationen können damit tiefgreifend in das deutsche Sportsystem wirken und über die Netzwerke des DOSB dazu beitragen, dass der Sport zunehmend zugänglich für Menschen mit Behinderungen und als positive Möglichkeit zur Umsetzung von Inklusion in Deutschland wahrgenommen wird.

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