Das im Herbst 2022 vom DOSB initiierte Format hat sich als wichtige Zusammenkunft von Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Sport etabliert. 40 Expert*innen, darunter viele bekannte und auch neue Gesichter, folgten der Einladung des DOSB, um den kontinuierlichen Dialog über menschenrechtliche Themen im Sport unter Einbindung vielfältiger Erfahrungen und Expertisen aufrechtzuerhalten.
Nach einleitenden Begrüßungsworten von Friedhard Teuffel, Direktor des gastgebenden LSB Berlin, übernahm Dr. Joachim Rücker (Geschäftsführer DOSB-Menschenrechtsbeirat) die Moderation der Veranstaltung. Angesichts der beiden Sportgroßereignisse dieses Sommers - UEFA EURO 2024 sowie Olympische und Paralympische Spiele in Paris - stand das Thema Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen im besonderen Fokus. Auf Basis ihrer individuellen Erkenntnisse aus diesen Events führten die Teilnehmer*innen eine lebhafte Diskussion über klare Strukturen für Rollen und Verantwortungsbereiche der beteiligten Institutionen sowie Learnings für künftige Sportevents. Katharina Hedtstück (Referatsleiterin Sportgroßveranstaltungen im Bundesministerium für Inneres und Heimat) bilanzierte mit Blick auf die UEFA EURO 2024, dass dieses Event wichtige menschenrechtliche Maßstäbe gesetzt und das Bewusstsein für menschenrechtliche Verantwortung geschärft habe. Gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Institutionen sei es mit Blick auf kommende Sportgroßveranstaltungen nun, die Rollen und Verantwortlichkeiten klarer zu definieren, frühzeitiger geeignete Präventionsmaßnahmen in Kraft zu setzen und diese Prozesse strukturiert zu evaluieren. Hierfür ist ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Stakeholder unabdingbar.
Sylvia Schenk (UEFA EURO Human Rights Board) die als Leiterin der Stakeholder-Initiative zu Menschenrechten bei der EURO einen Überblick über die abgelaufenen Prozesse geben konnte, würdigte den Anstoß ebenfalls, forderte aber zugleich die beteiligten Institutionen - vor allem Staat, Kommunen, Verbände und Ausrichter - dazu auf, in ihrer Rollenverteilung deutlich klarer zu werden: „Eine Sportgroßveranstaltung ist hochkomplex und verlangt eindeutige Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Gruppen“. Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte ergänzte zum Rollenverständnis der beteiligten Institutionen: „Der Staat ist der völkerrechtliche Pflichtenträger. Einschreiten der Polizei, Durchführung von Grenzkontrollen, Sicherstellen der Meinungsfreiheit - all das ist Staatsaufgabe, von daher ist der Staat da nicht raus. Als Basis für jede Sportgroßveranstaltung gilt aber: Es liegt in der Verantwortung des Organisators eine menschenrechtsgestützte Analyse durchzuführen - und dann auf die beteiligten Institutionen zuzugehen.“
Neben dem Optimierungsbedarf in der Rollenverteilung und der Prozessgestaltung rund um Sportgroßveranstaltungen wurde auch das Verhältnis von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsfragen diskutiert. Sylvia Schenk sprach in dieser Diskussion den Wunsch aus, dass sich alle Beteiligten noch stärker „um ein gemeinsames Verständnis und eine Verzahnung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten bemühen“. In diesem Zusammenhang verwies Katharina Hedtstück auf den aktuellen Prozess zur Entwicklung eines „Leitbilds Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“, welches beide Perspektiven integrieren soll. Nach Einbindung des DOSB und der Stakeholder wird das Leitbild im kommenden Jahr veröffentlicht. Es soll Verbänden und Ausrichtern bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen Orientierung geben.
Einen Ausblick auf anstehende Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ermöglichten Benjamin Schenk vom Allgemeinen Deutschen Hochschulverband sowie Martin Hartmann vom Deutschen Turnerbund. Beide Verbände mitverantworten 2025 die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung - die World University Games respektive das Deutsche Turnfest.
Am Nachmittag des Runden Tischs stand der Austausch über den aktuellen Stand des „DOSB-Aktionsplans Sport und Menschenrechte“ auf der Agenda. Dieser schließt sich an die Verabschiedung der DOSB/dsj-Menschenrechts-Policy 2023 an, um die darin formulierte menschenrechtliche Verantwortung anhand von Maßnahmen und Aktivitäten zu konkretisieren.
Am Ende eines intensiven Austauschs bedankte sich Dr. Joachim Rücker ausdrücklich bei allen Teilnehmer*innen für ihre Beiträge und plädierte für die Aufrechterhaltung dieses Stakeholderdialogs rund um Sport und Menschenrechte: „Wir haben schon einiges hinbekommen und können gemeinsam noch viel mehr bewegen. Beim Runden Tisch hören wir viele Beiträge, die den Weg, auf dem wir uns gemeinsam befinden, deutlich machen können. Ich bin dankbar, dass wir im deutschen Sport dieses Netzwerk haben - das sollten wir pflegen“.
Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Website: https://www.dosb.de/ueber-uns/sport-und-menschenrechte
(Quelle: DOSB)