Das Thema „Sport und Menschenrechte“ ist zurecht in das Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Der DOSB widmet sich seit 2021 verstärkt diesem Thema – bereits in seiner ersten Sitzung nach der Wahl hat das neue DOSB-Präsidium intensiv über das Thema Menschenrechte diskutiert und einen Prozess angestoßen. Einen Prozess, der unter Einbindung von Menschenrechts-Expert*innen entwickelt wurde und folgende zentrale Kerninhalte hat, siehe auch Roadmap:
Der DOSB richtet sich zur Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach der in den UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte formulierten Vorgehensweise.
Im Rahmen der 19. DOSB-Mitgliederversammlung, am 3. Dezember 2022 in Baden-Baden, hat der DOSB sein Bekenntnis zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Satzung verankert, siehe Satzungstext.
Anfang des Jahres 2023 wird der DOSB den Prozess der Risikoanalyse (als Teil der Due Diligence) als Grundlage für die Erarbeitung einer Human Rights Policy starten.
Der DOSB folgt damit Beispielen des internationalen und nationalen Sports. So hat jüngst, im September dieses Jahres, das Internationale Olympische Komitee (IOC) seinen strategischen Rahmen für Menschenrechte beschlossen. Im Einklang mit den UNGPs soll dieser IOC-Rahmen die Arbeitsweise des IOC, der Olympischen Spiele und der olympischen Bewegung grundlegend beeinflussen und sicherstellen, dass die Menschenrechte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich geachtet werden.