Sport und Menschenrechte im DOSB

Sport und Menschenrechte im DOSB

Das Thema „Sport und Menschenrechte“ ist zurecht in das Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Der DOSB widmet sich seit 2021 verstärkt diesem Thema – bereits in seiner ersten Sitzung nach der Wahl hat das neue DOSB-Präsidium intensiv über das Thema Menschenrechte diskutiert und einen Prozess angestoßen. Einen Prozess, der unter Einbindung von Menschenrechts-Expert*innen entwickelt wurde und folgende zentrale Kerninhalte hat, siehe auch Roadmap:

Der DOSB richtet sich zur Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach der in den UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte formulierten Vorgehensweise.

Im Rahmen der 19. DOSB-Mitgliederversammlung, am 3. Dezember 2022 in Baden-Baden, hat der DOSB sein Bekenntnis zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Satzung verankert, siehe Satzungstext.

Anfang des Jahres 2023 wird der DOSB den Prozess der Risikoanalyse (als Teil der Due Diligence) als Grundlage für die Erarbeitung einer Human Rights Policy starten.

Der DOSB folgt damit Beispielen des internationalen und nationalen Sports. So hat jüngst, im September dieses Jahres, das Internationale Olympische Komitee (IOC) seinen strategischen Rahmen für Menschenrechte beschlossen. Im Einklang mit den UNGPs soll dieser IOC-Rahmen die Arbeitsweise des IOC, der Olympischen Spiele und der olympischen Bewegung grundlegend beeinflussen und sicherstellen, dass die Menschenrechte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich geachtet werden.

Der DOSB-Menschenrechtsbeirat

Der DOSB-Menschenrechtsbeirat

Übersicht über die Mitglieder des DOSB-Menschenrechtsbeirats

Zudem hat das Präsidium des DOSB gemäß § 23 der DOSB-Satzung einen Menschenrechtsbeirat berufen, der auf der 19. DOSB-Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2022 in Baden-Baden vorgestell wurde. Der Beirat unterstützt den DOSB bei der Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und steht unter anderem bei der Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beratend zur Seite.

Die Beiratsmitglieder zeichnen sich durch eine hohe Fachexpertise im Themenfeld “Sport und Menschenrechte” aus und vertreten unter anderem folgende im Themenfeld relevante Anspruchsgruppen: Athlet*innen, DOSB-Mitgliedsorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft.

Mit Blick auf die internationalen Entwicklungen zum Thema „Sport und Menschenrechte“ möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das IOC am 14. Dezember 2022 die Besetzung des Advisory Committee on Human Rights vorgestellt hat, siehe entsprechende Meldung.   

Menschenrechte bei der DOSB-Mitgliederversammlung

Bei der DOSB-Mitgliederversammlung hat auf Grundlage der Satzungsänderung aus 2021 der DOSB-Menschenrechtsbeirat eine Berichtspflicht. 
Dr. Joachim Rücker nimmt diese in seiner Funktion als Geschäftsführer des Beirats wahr.

Kontakt

Das Team "Sport und Menschenrechte"

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Das Team Sport und Menschenrechte, steht gerne per E-Mail für Anfragen zur Verfügung.

Projektleitung/ Stabsstelle Verbandsentwicklung
Kirsten Witte-Abe – witte-abe(at)dosb.de

Geschäftsbereich Vorstandsvorsitzender
Lisa Klasen – klasen(at)dosb.de

Geschäftsbereich Vorstandsvorsitzender
Daniel Marchi – marchi(at)dosb.de

Good Governance & Integrity Unit
Elena Möller – moeller(at)dosb.de

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Partner SPORT FÜR ALLE
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