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BISp veröffentlicht Antragsverfahren der Forschungsförderung 2019

Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Jahr 2019 können seit dem 1. Februar 2018 wieder aktuelle Forschungsanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

09.02.2018

Das BISp veröffentlichte dazu die folgenden Hinweise, sich ausschließlich auf Antragsprojekte für das Jahr 2019 beziehen.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der gegebenenfalls beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-Service“/Verbandsstellungnahmen.

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Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228/99 640-9050) oder Heike El Talawi (Tel.: 0228/99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung(at)bisp.de gerichtet werden.

Weiterhin weist das BISp darauf hingewiesen, dass es neben den Antragsprojekten in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit der Durchführung sogenannter Service-Forschungsprojekte bietet. Der Stichtag für die Beantragung ist der 31. Mai 2018 mit einem frühesten Projektbeginn zum 1. November 2018.

Weitere Hinweise finden sich online.

(Quelle: BISp)

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