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Das sind die wichtigsten Themen auf der Mitgliederversammlung 2025

Am 6. Dezember kommen die Delegierten der 102 Mitgliedsorganisationen im Kap Europa in Frankfurt am Main zusammen. Wahlen stehen nicht an, wohl aber einige richtungweisende Entscheidungen, die dieser Überblick zusammenfasst.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

02.12.2025

Mitgliederversammlung des DOSB
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des DOSB.

DOSB-Ziele 2035

Mit den DOSB-Zielen 2035 wird ein wichtiger nächster Schritt in der strategischen Weiterentwicklung des DOSB vollzogen. Selbstkritisch wurde im Zuge der Überprüfung und Reflexion der Strategie 2028 erkannt, dass es bislang an klaren, messbaren Zielen fehlte, um die tatsächliche Wirksamkeit des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen transparent zu erfassen. Die neue Zielstruktur greift diese Lücke auf und schafft mit sechs kompakten, quantifizierten Zielen eine Grundlage für evidenzbasierte Steuerung und nachvollziehbare Fortschrittsmessung. Die Zielstruktur „DOSB-Ziele 2035“ bietet Fokus und Handlungsklarheit – sowohl intern als auch extern – und stärkt damit die strategische Orientierung des DOSB als Dachorganisation des organisierten Sports. Zugleich bleibt das Leitbild des DOSB unverändert bestehen und die Strategie 2028 behält ihre Gültigkeit. Beide werden durch die neue Zielarchitektur präzisiert und auf ihre langfristige Wirksamkeit hin ausgerichtet. Mit der Einführung dieser Zielstruktur bekräftigt der DOSB seine „License to operate“ – seine gesellschaftliche Legitimation als zentrale Stimme des Sports in Deutschland. Durch die Verbindung von Ambition, Messbarkeit und gemeinsamer Verantwortung wird die Grundlage gelegt, um den Sport bis 2035 noch wirksamer, relevanter und zukunftsfähiger zu gestalten.

Entscheidungsweg für die Findung des nationalen Kandidaten im Bewerbungsprozess um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele

Ganz wichtig: Es wird am Samstag noch nicht über den nationalen Kandidaten abgestimmt. In diesem Jahr geht es um den Entscheidungsweg und die Einsetzung einer Evaluierungskommission. Der DOSB hat hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien und dem Bund eine umfangreiche Bewertungsmatrix ausgearbeitet. Diese wurde in diversen Hintergrundgesprächen mit den vier Bewerberregionen, den olympischen Fachverbänden sowie deren Athlet*innenvertretungen und ausgewählten Medien vorgestellt. Nachdem die Bewerber bis zum 4. Juni ihre finalen Konzepte und die Antworten auf einen im Februar 2026 zu verschickenden Fragebogen eingereicht haben, werden diese Einreichungen im Juni/Juli vom DOSB unter Einbindung der olympischen Verbände und Arbeitsgruppen evaluiert. Anschließend prüft eine Evaluierungskommission, über deren Einsetzung ebenfalls am Samstag ein Beschluss gefasst werden soll, die Konzepte in den fünf Kategorien internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Akzeptanz, sportfachliche und operative Eignung, Vision und Legacy, Kosten und Finanzierung sowie infrastrukturelle Sonderprojekte (nicht prüfungsrelevant). Die Abstimmung über den nationalen Kandidaten erfolgt dann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. September in Baden-Baden. 

Anpassung der Satzung und Ordnungen

Wie gewohnt gibt es einige Anträge auf Satzungsänderungen, dies sind die wichtigsten: -- Die Landessportbünde möchten die Zusammensetzung des DOSB-Präsidiums unter Paragraf 17, Abschnitt 1b von fünf auf vier Mitglieder verändern, von denen je eines aus den olympischen und nicht-olympischen Fachverbänden, den Verbänden mit besonderen Aufgaben und den LSB entsendet werden soll.
- Die Mitgliederversammlung soll alle zwei Jahre in gewohntem Format in Frankfurt am Main und in den Zwischenjahren in abgespeckter Variante mit Stimmrecht für höchstens drei Delegierte pro Mitgliedsorganisation durchgeführt werden, um Kosten für alle Beteiligten zu minimieren.
- Eine Bündelung der Stimmen auf eine/n Delegierte/n soll möglich werden.
- Organe und Gremien sollen beschlussfähig bleiben, auch wenn sie nicht vollständig besetzt sind.

Weitere Anträge

Zwei Anträge dürften das größte Interesse hervorrufen. Zum einen soll ein neues Berechnungsmodell für die Olympiastützpunkte (OSP) beschlossen werden. Dieses wurde in Zusammenarbeit von Vertreter*innen des DOSB, der OSP und des Bundeskanzleramtes erstellt und löst das seit 2013 gültige, inzwischen veraltete DOSB-Berechnungsmodell ab. Es ermittelt den Finanzierungsbedarf der sportfachlich als erforderlich anerkannten Leistungen der OSP und berücksichtigt folgende Aspekte: Athlet*innen-zentrierte Darstellung der sportfachlichen Bedarfe an den OSP in Anlehnung an den Prüfbericht 10/2024 des Bundesrechnungshofs; die Anpassung im Hinblick auf das seit 2013 veränderte Aufgabenportfolio der OSP; die Reduktion von Unterschieden von Betreuungsleistungen im Rahmen der Grundbetreuung für Athlet*innen an unterschiedlichen Standorten; den Erhalt eines flächendeckenden OSP-Systems in Deutschland. Zum anderen soll mit Gültigkeit vom 1. Januar 2027 an eine Vergütung des bislang ehrenamtlich arbeitenden Präsidiums beschlossen werden. So stünden bei Zustimmung künftig dem Präsidenten/der Präsidentin 2000 Euro und den Präsidiumsmitgliedern 1000 Euro monatliche Aufwandsentschädigung zu.

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Mitgliederversammlung 2025

Die 22. DOSB-Mitgliederversammlung findet am Samstag, 6. Dezember 2025, im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.  Die Versammlung kann von 9 Uhr an im Livestream auf dosb.de verfolgt werden.

Die Tagesordnung sowie alle Beschlussvorlagen sind auf der DOSB-Website einsehbar.

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