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Deutsches Sportabzeichen 2026 - das sind die Neuerungen!

Der neue Prüfungswegweiser ist online! Neben einem optischen Facelift gibt es auch ein paar inhaltliche Anpassungen, die Sportabzeichen-Prüfer*innen wissen sollten. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Alle (weiteren) Anpassungen sind im Prüfungswegweiser gelb hinterlegt.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

14.01.2026

eine Gruppe von Menschen schauen sich am Rand eines Sportplatzes die Bedingung für das Deutsche Sportabzeichen an

1. Ehrenkodex seit 1. Januar 2026 verpflichtend bei Neuanträgen und Anträgen auf Erweiterung/Verlängerung 

Bei allen Neuanträgen, Anträgen auf Erweiterung/Verlängerung ist ab dem 1. Januar 2026 die Unterzeichnung eines Ehrenkodex verpflichtend. Der Ehrenkodex ist ein Präventionsinstrument zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport. Er hilft dabei, sich über Werte und Normen im Sport auszutauschen und sich die eigene Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verdeutlichen.

Bei digitaler Einreichung des Antrags auf Verlängerung/Erweiterung über Sportabzeichen-Digital ist der Ehrenkodex digital integriert. In allen anderen Fällen erhaltet ihr den Ehrenkodex von eurem für die Anträge zuständigen Sportbund.

2. Anerkennung von digital erfassten Leistungen 

Aufgrund des hohen logistischen Aufwands können die Ausdauerleistungen Laufen (3.000 m, 10 km), Radfahren (5, 10, 20 km) und Walking/Nordic Walking (4 km (MmB); 7,5 km) - Schwimmen ausgenommen - anhand einer GPS-getrackten Leistung anerkannt werden, insofern die Strecke den Bedingungen des Prüfungswegweisers entspricht und der*die Prüfer*in die Leistung als glaubwürdig/plausibel bewertet. Siehe dazu die Bewertungshilfe unter www.deutsches-sportabzeichen.de/materialien.

Schaut euch das Video an: „Digitale Prüfungsabnahme – alles rund um Apps, Wearables, und Regularien“

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Bewertungshilfen für Prüfer*innen: 

Alle Prüfer*innen des Deutschen Sportabzeichens können digitale Prüfungsabnahmen anbieten. Wie die Umsetzung funktioniert und anhand welcher Kriterien ihr die Leistung überprüfen solltet, könnt ihr hier nachschauen oder lesen: 

3. Verkürzung rückwirkende Beurkundungen auf ein Jahr

Der Zeitraum von nachträglichen Verleihungen bzw. Bestätigungen von drei Jahren wurde auf ein Jahr verkürzt. Dies ist im Prüfungswegweiser in Kapitel 9. Verleihungsverfahren / 9.1 Allgemeine Bestimmungen entsprechend angepasst.

Was bedeutet das genau?
Die beurkundenden Stellen können seit dem 1. Januar 2026 rückwirkend nur noch Sportabzeichen für das Jahr 2025 beurkunden. In 2027 können Sportabzeichen z.B. nur für 2026 rückwirkend beurkundet werden. 

4. Nachträgliche Anerkennung DDR-Abzeichen und Bayerischem Leistungsabzeichen (SLA)

Die nachträgliche Anerkennung von DDR-Abzeichen und Bayerischem Leistungsabzeichen (SLA) ist seit dem 1. Januar 2026 eingestellt.

5. Erweiterter Leistungskatalog Kraft und Koordination in Kürze verfügbar

In Kürze werden neue Koordinationsübungen das Angebot des Sportabzeichens ergänzen. Im Prüfungswegweiser, auf den Leistungskatalogen und in den Papier-Prüfkarten sind die Verweise bereits integriert. Der „erweiterte Leistungskatalog Kraft und Koordination“ wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Prüfungswegweiser

Den aktuellen Prüfungswegweiser findet ihr wie gewohnt hier:

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