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DOSB bedauert Verbot von Programmsponsoring im Sport

<p>Bach: „H&auml;tten uns bessere Ausgewogenheit gew&uuml;nscht“</p> <p>Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bedauert die Entscheidung der Ministerpr&#228;sidentenkonferenz (MPK), das Programmsponsoring auch bei Sport&#252;bertragungen an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20 Uhr ab 1. Januar 2013 zu verbieten und nur wenige Ausnahmen zuzulassen. „Wir sind einerseits froh, dass es f&#252;r den Sport Ausnahmen gibt, h&#228;tten uns aber eine bessere Ausgewogenheit der Sonderregelung gew&#252;nscht“, sagte DOSB-Pr&#228;sident Thomas Bach in Frankfurt/Main.</p> <p>„ARD und ZDF m&#252;ssen nun st&#228;rker als bisher darauf achten, dass sie ihrem &#246;ffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht werden. Sportarten, die nicht regelm&#228;&#223;ig im Rampenlicht stehen, sollten mehr &#220;bertragungszeiten erhalten und d&#252;rfen nicht weiter in den Hintergrund gedr&#228;ngt werden. Bei der ARD-Sportschau am Samstag muss auch wieder drin sein, was draufsteht. Und beim ZDF-Sportstudio darf der allgemeine Sport nicht zum Mitternachtsprogramm verkommen“, erkl&#228;rte Bach weiter.</p> <p>Sport&#252;bertragungen d&#252;rften nicht allein auf jene Gro&#223;ereignisse wie Olympische Spiele und Fu&#223;ball-Welt- und Europameisterschaften beschr&#228;nkt werden, die vom Programmsponsoringverbot ausgenommen sind. Bach sagte: „Viele kleinere Sportarten werden wie ein Licht nur zu Olympia angeknipst und danach wieder ausgeschaltet. Das ist zu wenig. Wir brauchen mehr Ausgewogenheit im Programm.“</p> <p>Die betroffenen Verb&#228;nde m&#252;ssten nun bis zum Inkrafttreten der Neuregelung neue Marketingstrategien entwickeln. „Das Interesse der Partner, die bisher als Programmsponsoren aufgetreten sind, bricht damit ja nicht weg. Sie wollen weiter im positiven Umfeld des Sports werben. Daf&#252;r m&#252;ssen neue Wege gesucht werden, damit die Gelder f&#252;r den Sport gesichert bleiben und direkt den Verb&#228;nden und Veranstaltern zuflie&#223;en und nicht mehr &#252;ber den Umweg &#252;ber die Fernsehanstalten und deren Erwerb von Fernsehrechten“, sagte Bach. </p> <p>Bislang konnten die &#246;ffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten einen Teil der Gelder, die sie f&#252;r den Erwerb von Sportrechten ausgeben, durch Programmsponsoring refinanzieren. Diese M&#246;glichkeit f&#228;llt durch das von den Ministerpr&#228;sidenten beschlossene Verbot in gro&#223;en Teilen weg. </p> <p>Der DOSB setzte sich seit 2008 f&#252;r eine generelle Ausnahmeregelung zugunsten national und international bedeutsamer Sportveranstaltungen ein und hatte dabei vor allem in den letzten Wochen unter anderem von der Sportministerkonferenz und vom Sportausschuss Unterst&#252;tzung erhalten. Leider folgten die Ministerpr&#228;sidenten jedoch nicht dem &#196;nderungsvorschlag.</p> <p>Der 15. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag sieht ein Verbot von Programmsponsoring nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor. Ausnahmen sollen unter anderem bei Olympischen Spielen, Fu&#223;ball-Welt- und Europameisterschaften sowie bei Fu&#223;ball-L&#228;nderspielen der deutschen Nationalmannschaft gelten. F&#252;r Leichtathletik-, Ski-, Bob- und Rodel- oder Schwimm-Weltmeisterschaften – um nur einige Beispiele zu nennen – sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen. </p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

17.12.2010

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