DOSB und Kulturrat fordern Kultur und Sport im Grundgesetz
Gemeinsam mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben der Generaldirektor des DOSB, Dr. Michael Vesper, und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats (DKR), Olaf Zimmermann, gefordert, die Kultur und den Sport als Staatsziele in das Grundgesetz aufzunehmen.

01.12.2006

Damit soll ein längst fälliger Lückenschluss vorgenommen werden. 15 von 16 Länderverfassungen und der Entwurf einer Europäischen Verfassung enthielten vergleichbare Bestimmungen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin verwies der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert (SPD), auf die tiefe Verankerung beider Themen im gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik: „Die Väter des Grundgesetzes hatten 1948/49 noch andere Sorgen. Wenn sie hätten vorausschauen können, welche Bedeutung Sport und Kultur heute haben, dann ständen beide bereits in der Verfassung.“
Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Monika Griefahn, betonte, dass die Initiative ganz konkrete Ziele verfolge: „Wenn Kultur und Sport im Grundgesetz stehen, erhalten sie bei Zielkonflikten in der Praxis, beispielsweise bei Haushaltsberatungen in den Kommunen, eine deutlich stärkere Position.“ Zuvor hatte Vesper deutlich gemacht, dass der Sport als größte Bürgerbewegung des Landes mit 27 Millionen Mitgliedern und 4,5 Millionen ehrenamtlichen Helfern in 90.000 Vereinen unverzichtbare Dienste an der Gemeinschaft leiste. Bei der Integration, der gesundheitlichen Prävention, im ehrenamtlichen Engagement und bei der Vermittlung von Werten wie Fair Play oder Achtung des Gegenübers festige der Sport die Grundlagen einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft. Die Abgeordneten kündigten an, das Anliegen im Jahr 2007 weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen: den Auftakt sollten eine Anhörung im Bundestag und Gespräche mit Mitgliedern des Bundesrats bilden.
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