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DOSB warnt vor neuer Sportschifffahrtsverordnung

Der DOSB nimmt Stellung zum Referentenentwurf der neuen Sportschifffahrtsverordnung: Der Entwurf berge erhebliche Risiken für Sicherheit, Umwelt und Rechtssicherheit.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

25.11.2025

Auf einer zugefrorenen Fläche segeln mehrere Eissegler mit weißen Segeln. Die Boote sind in unterschiedlichen Farben gehalten, und eine klare, blaue Himmel ist im Hintergrund sichtbar. Die Szene vermittelt ein Gefühl von Bewegung und Wettkampf.
Unter dem Dach des DOSB sind rund zwei Millionen Wassersportler*innen organisiert.

Am 16. Oktober 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr den Referentenentwurf zur neuen Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) vorgestellt. Damit sollen bislang getrennte Vorschriften in einem einzigen Regelwerk zusammengeführt werden. Der Deutsche Olympische Sportbund, unter dessen Dach rund zwei Millionen organisierte Wassersportler*innen vertreten sind, hat dazu eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Die Position ist eindeutig: Der Entwurf birgt erhebliche Risiken und sollte in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden.

Deutschlands Gewässer sind seit jeher attraktive Orte für Sport und Freizeit. Millionen Menschen segeln, paddeln, rudern, tauchen oder fahren Motorboot – viele von ihnen in Vereinen organisiert, die mit großem ehrenamtlichen Engagement für Sicherheit, Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten auf dem Wasser sorgen. Das bestehende System der amtlichen Sportbootführerscheine hat sich in diesem Umfeld bewährt. Es schafft klare Standards, garantiert die Qualität der Prüfungen und trägt wesentlich dazu bei, dass das Unfallniveau auf den Wasserstraßen niedrig bleibt.

Amtliche Befähigungsnachweise sollen durch Verbandsscheine privater Anbieter ersetzt werden

Der Referentenentwurf sieht jedoch vor, die amtlichen Befähigungsnachweise durch sogenannte Verbandsscheine privater Anbieter zu ersetzen. Aus Sicht des DOSB würde dies gravierende Folgen haben. Wenn Prüfungen marktwirtschaftlichen Zwängen unterliegen, steht zu befürchten, dass Qualität und Sorgfalt an Bedeutung verlieren und stattdessen kostengünstige und möglichst einfache Prüfungsangebote im Mittelpunkt stehen. Ohne wirksame staatliche Kontrolle und ohne die Möglichkeit, Fahrerlaubnisse bei Fehlverhalten zu entziehen, sinkt zudem das sicherheitsrelevante Abschreckungspotenzial. Auf ohnehin stark genutzten Wasserstraßen könnten sich dadurch deutlich mehr Personen bewegen, die nicht ausreichend geschult sind oder deren Kenntnisse nicht zuverlässig überprüft wurden. Für alle Nutzer*innen, auch für die Vereine, wäre der Sport so mit deutlich mehr Risiken und Gefährdung verbunden.

Hinzu kommt eine rechtliche Unsicherheit: Verbandsscheine könnten vor Gericht womöglich keinen dauerhaften Bestand haben. Für Wassersportler*innen entstünde damit das Risiko, dass eine einmal erworbene Fahrerlaubnis später nicht anerkannt wird und erneut erworben werden muss. Dies widerspricht dem Anspruch der Verordnung, Verfahren zu vereinfachen und verlässlich zu gestalten.

Auch die angekündigte Entbürokratisierung hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Viele praktische Prüfungen sollen künftig nur noch an der Küste stattfinden; gängige und gut funktionierende Prüfungsorte an Binnenrevieren würden entfallen. Die Wege für Prüflinge werden dadurch länger, Wiederholungsprüfungen sollen erst nach mehreren Wochen möglich sein, und selbst Personen mit bestehender Fahrerlaubnis müssten bei einer Umschreibung zusätzliche Nachweise erbringen. Anstatt Verfahren zu vereinfachen, entstehen also neue Hürden und ein höherer organisatorischer Aufwand.

Hinzu kommt: Wasserflächen sind empfindliche Ökosysteme, die schon heute unter zunehmender Belastung leiden. Wer sich auf dem Wasser bewegt, muss wissen, welche Bereiche sensibel sind, wo Ankern verboten ist, wie Störungen von Tieren vermieden werden und warum bestimmte Zonen geschützt sind. Müdigkeiten in der Ausbildung könnten zu Fehlverhalten führen, das Laichgebiete, Uferzonen oder Tierbestände nachhaltig schädigt. Die Gefahr, dass durch eine Absenkung der Ausbildungsqualität zusätzliche Belastungen entstehen, hält der DOSB für real und ernst zu nehmen.

Gemeinnützige Vereine müssen klar von gewerblichen Anbietern abgegrenzt werden

Über die sicherheitsgefährdenden Kritikpunkte hinaus sieht der DOSB weiteren Anpassungsbedarf im Verordnungstext. Gemeinnützige Vereine müssen klar von gewerblichen Anbietern abgegrenzt werden, da ein Verleih von Booten an Mitglieder anderer Vereine der Sportpraxis entspricht und nicht als kommerzielles Angebot verstanden werden darf. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass viele ältere Ruder- oder Kanuboote nicht über CE-Kennzeichnungen verfügen, weil Unterlagen verloren gegangen sind oder die Hersteller nicht mehr existieren. Diese Boote müssen weiterhin genutzt werden dürfen, ohne Vereine mit unverhältnismäßiger Bürokratie zu belasten.

Insgesamt kommt der DOSB zu dem Schluss, dass es keine zwingenden Gründe gibt, das etablierte und bewährte System der staatlichen Beleihung aufzugeben. Stattdessen sollte es modernisiert, digitalisiert und zielgerichtet vereinfacht werden. Der DOSB bietet ausdrücklich seine Unterstützung an, um gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr Wege zu entwickeln, wie die Befähigungsnachweise weiter verbessert und zeitgemäß gestaltet werden können – ohne dabei Sicherheit, Umwelt oder Bürgerfreundlichkeit aufs Spiel zu setzen.

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