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Entschuldigung an Schwimmerin Karen König - NOK-Anwalt Günter Paul bedauert missverständliche Aussagen

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

10.11.2005

Im Zusammenhang mit der Klage der ehemaligen DDR-Schwimmerin Karen König gegen das Nationale Olympische Komitee (NOK) hat sich der Frankfurter Anwalt Dr. Günter Paul ausdrücklich für missinterpretierbare Aussagen entschuldigt, die er im Bemühen um eine vereinfachte Schilderung der Rechts- und Beweis-Problematik nach der Beweisaufnahme vor dem Berliner Amtsgericht gemacht hatte.

 

In einem Brief an Karen König und ihren Rechtsbeistand erklärte Paul, er habe auf Fragen von Journalisten hin die schwierigen Beweisprobleme einfach und verständlich erläutern wollen und dabei offensichtlich Vereinfachungen gewählt, die in einer verkürzten Wiedergabe dann als Herabsetzung missverstanden werden konnten. Paul schrieb, es käme ihm „niemals in den Sinn, mich über Betroffene bewusst geringschätzig oder gar zynisch zu äußern“, und verband sein „tiefes Bedauern“ über die entstandenen Missverständnisse mit einer ausdrücklichen persönlichen Entschuldigung bei den Betroffenen.

 

NOK-Präsident Dr. Klaus Steinbach begrüsste die Entschuldigung ausdrücklich und erklärte, der Brief Pauls sei „eine Geste des Anstands und die wichtige Klarstellung eines Mannes, an dessen über viele Jahre nachgewiesener menschlicher Integrität und fachlicher Kompetenz das NOK keinen Zweifel habe“.

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