Forschungsförderung für 2021 jetzt beantragen
Bis spätestens 31. März 2020 können beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) wieder aktuelle Forschungsanträge für das Jahr 2021 eingereicht werden.

06.02.2020

Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Zur Wahrung der Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.
Hilfestellungen bei der Nutzung von „Easy-Online“ können dem Dokument Hinweisen zu Easy-Online entnommen werden.
Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der gegebenenfalls beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-Service“/ Verbandsstellungnahmen.
Für das diesjährige Antragsverfahren erfolgt keine Schwerpunktsetzung auf ein bestimmtes Handlungsfeld.
Als Orientierungsrahmen dienen die im Rahmen der Schwerpunktsetzung definierten acht Handlungsfelder (Mindmap; Schwerpunktsetzung 2021) sowie das Programm zur Schwerpunktsetzung sportwissenschaftlicher Forschung (BISp-Schwerpunktprogramm, April 2007) und das Langfristigen strategischen Forschungsprogramm für das Wissenschaftliche Verbundsystem im Leistungssport (Forschungsprogramm WVL, März 2008)
Das BISp bietet neben den Antragsprojekten in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit der Durchführung von Service-Forschungsprojekten. Der Stichtag für die Beantragung ist der 28. Februar 2020 mit einem frühesten Projektbeginn zum 1. August 2020. Weitere Hinweise >>>
Weitere Informationen zum Antragsverfahren >>>
(Quelle: BISp)