Glücksspielstaatsvertrag: DOSB vermisst Beteiligung des Sports
Beim neuen Glücksspielstaatsvertrag vermisst der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Beteiligung des Sports.

20.03.2019

„Ohne den Sport und seine Veranstaltungen gäbe es gar keine Sportwettinhalte. Umso schwerer ist es zu verstehen, dass die von uns stets geforderte Drittelabgabe zu Gunsten des gemeinnützigen Sports, also zur Stärkung der Sportbasis, in der politischen Diskussion keine Rolle mehr zu spielen scheint", sagte der Leiter des Berliner DOSB-Büros, Christian Sachs. Am kommenden Donnerstag (21. März) tagt die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin; dabei steht auch das Thema Glücksspiel auf der Tagesordnung.
Der juristische Schwebezustand ist für die Bundesländer von Vorteil. Denn momentan kassieren sie die Steuergelder, die sie dann nicht zweckgebunden verwenden können. Nach Angaben des Deutschen Sportwettverbandes (DSWV) haben seine Mitglieder seit 2012 etwa zwei Milliarden Euro Sportwettsteuer bezahlt, denn ihr Marktanteil am Acht-Milliarden-Markt liegt bei 98 Prozent. Dagegen sind die gezahlten Steuern des staatlichen Wettanbieters Oddset auf Grund des geringen Marktanteils kaum von Bedeutung. Denn 2018 setzte Oddset gerade einmal 160 Millionen Euro um. „Da fängt es schon an, marginal zu werden", meint Heinz-Georg Sundermann, der Geschäftsführer von Lotto Hessen.
Auch in ihrem Kerngeschäft verzeichnen die staatlichen Lotteriegesellschaften sinkende Einnahmen. Damit gehören auch die Sport-, Sozial- und Kulturverbände, die von den Erlösen profitieren, zu den Verlierern. Deshalb plädiert Christian Sachs auch für eine Stärkung des Lottomonopols. Denn vor allem die Landessportbünde und der DOSB profitieren von den Einnahmen aus Lotto und Glücksspirale.
Interims-Glücksspielstaatsvertrag
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche soll jetzt ein Interims-Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden, der von den 16 Länderparlamenten dann ratifiziert werden muss. Wettanbieter können sich dann nach einer Prüfung auf Zuverlässigkeit, Datenschutz, Jugendschutz und Schutz vor Geldwäsche lizenzieren lassen. Nur dieses Mal fällt die Begrenzung auf 20 Lizenzen weg. Die Erteilung der begehrten Erlaubnis liegt bei Hessen.
Für die DSWV-Mitglieder ist dies nur ein kleiner, aber nicht ausreichender Schritt. Verbandspräsident Mathias Dahms sagte: „Es ist richtig, dass die Länder nach sieben Jahren Regulierungschaos endlich ein Erlaubnissystem für Sportwettenanbieter etablieren. Problematisch ist jedoch, dass die ebenso unzeitgemäßen wie restriktiven Regelungen des Staatsvertrags bestehen bleiben.“
Damit meint Dahms unter anderem die beliebte Live-Wette, die etwa 60 bis 70 Prozent des Marktes ausmacht, und die willkürliche Festlegung von Spiellimits. „Hierdurch wird die lizenzierte Sportwette gegenüber dem Schwarzmarkt unattraktiv“, so der DSWV-Präsident. „Im digitalen Zeitalter sind unlizenzierte Angebote nur einen Klick oder eine Wischgeste auf dem Smartphone entfernt. Wenn nun die Verbraucher in Scharen hierhin abwandern, hat der Staatsvertrag seine Ziele verfehlt.“ Und die Rückgewinnung der in den Schwarzmarkt abgewanderten Spieler durch lizenzierte Anbieter würde Jahre in Anspruch nehmen.
Dem Spieler- und Jugendschutz hätten die Ministerpräsidenten so einen Bärendienst erwiesen. Deshalb sehen die privaten Anbieter diesen Vertrag nur als eine Übergangslösung bis zum nächsten Staatsvertrag 2021. „Nicht zuletzt die unverhältnismäßig kurze Laufzeit der Sportwettenlizenzen von gerade einmal 18 Monaten verdeutlicht: Der Beschluss der Länder ist nicht mehr als ein provisorischer Stützpfeiler für das baufällige Haus Glücksspielstaatsvertrag“, sagte Dahm.
Denn viele Regelungen im aktuellen Staatsvertrag seien nicht mehr zeitgemäß, entstammten aus einer Zeit, „als die Telefone noch Wählscheiben hatten“. So beschreibt es Hans-Jörn Arp, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein und Liberalisierungs-Befürworter. Schleswig-Holstein hatte schon zu Zeiten seines Glücksspielgesetzes gezeigt, dass man das Wettgeschehen mit einem Safe Server problemlos in Echtzeit verfolgen kann.
Schleswig-Holstein schafft Rechtssicherheit
Ein weiterer Streitpunkt ist die zukünftige Regulierung von Online-Casinos und Online-Poker. Falls die Bundesländer sich nicht darauf verständigen können, will Hessen ab 2021 eine eigene landesgesetzliche Regelung schaffen. Und Schleswig-Holstein schafft jetzt wieder Rechtssicherheit mit der Wiederauflage des Glücksspielgesetzes von 2011. Das war später von einer SPD-geführten Regierung wieder abgeschafft worden. Jetzt haben die Regierungsparteien CDU, FDP und Grüne sowie der Südschleswigsche Wählerverband einen Gesetzentwurf für ein neues Glücksspielgesetz eingereicht, das bis Mai verabschiedet werden soll.
Damit ist auch die Gefahr eines Werbeverbotes für Sportwetten und damit Einnahmeausfälle für den Sport beseitigt worden. Denn die alten Lizenzen für den Onlinebereich von 2011 in Schleswig-Holstein waren gerade abgelaufen. Die Betreiber hatten unter Berufung auf europäische Lizenzen weitergemacht. Das Glücksspielkollegium als Aufsichtsbehörde Hatte das als illegales Glücksspiel eingestuft, für das Werbung verboten ist. Und Werbung von Sportwettenanbietern wie „bwin“, die auch Onlinecasinos betreiben, sei nicht erlaubt. Damit hatte die Aufsichtsbehörde in einem Brief an den Deutschen Fußball-Bund, einem Werbepartner von bwin, gedroht.
Hans-Jörn Arp, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, ist überzeugt, mit der Wiedereinführung des Glücksspielgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen: „Das heißt, die können dann werben, wenn wir die Rechtsgrundlage haben, und wir in Schleswig-Holstein werden die Rechtsgrundlage schaffen.“
Die Verabschiedung des Gesetzes gilt als Formsache, die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt. Deshalb glaubt Arp, auf der Ministerpräsidentenkonferenz eine Duldung für die Übergangszeit bis Mai aushandeln zu können. Denn schließlich würde ein zwischenzeitliches Verbot nur dem Sport schaden. „Das trifft ja nicht die Unternehmen. Die Unternehmen werden weiterhin aus Malta, Gibraltar oder UK anbieten. Es hat ja niemand einen Vorteil davon. Deshalb verstehe ich diese Hetzjagd überhaupt nicht“, so Arp.
(Quelle: DOSB/Heinz Peter Kreuzer)