Zum erfolgreichen Klimaschutzprojekt in Sportstätten
Sportvereine und andere kommunale Akteur*innen können auch während der Corona-Pandemie unkompliziert Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen erhalten.

03.02.2021

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat sein Beratungsangebot entsprechend erweitert. Interessierte können nun auch an Online-Sprechstunden teilnehmen und sich von persönlichen Antragspart*innen coachen lassen.
Einen Überblick über die neuen Unterstützungsangebote gibt Taina Niederwipper.
Sich für den Klimaschutz engagieren und so nicht nur Energieverbrauch und Betriebskosten senken, sondern auch die Trainingsbedingungen vor Ort verbessern: Damit Sportvereine das ohne große Hürden in Angriff nehmen können, gibt es seitens des Bundesumweltministeriums (BMU) neue hilfreiche Angebote, wie etwa Online-Sprechstunden und Antragspat*innen. Sportvereine und andere kommunale Akteur*innen sollen es auf diese Weise leichter haben, eine Förderung über die Kommunalrichtlinie des BMU in Anspruch zu nehmen – beispielsweise, wenn sie auf ein neues Hallenlüftungssystem oder eine energieeffiziente Flutlichtanlage umrüsten wollen.
Hinzu kommt die gewohnt umfangreiche telefonische Beratung zu den Fördermöglichkeiten. So soll sichergestellt werden, dass der Klimaschutz auch in Krisenzeiten nicht auf der Strecke bleibt – zumal die Förderbedingungen noch bis Ende des Jahres so gut sind wie nie.
Digital und persönlich: Die Online-Sprechstunden von SK:KK und PtJ
In den wöchentlichen kostenfreien Online-Sprechstunden vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) und dem Projektträger Jülich (PtJ) erfahren Sportvereine und andere Interessierte mehr über die einzelnen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie. Neben den Förderdetails geht es in den rund 90-minütigen Terminen vor allem um den Antragsprozess: Neben Tipps zur Vorbereitung eines Antrags gibt es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für verschiedene praktische Online-Tools. Eine exemplarische Antragstellung über das Portal „easy-Online“ steht ebenfalls auf der Agenda. Zudem besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. Alle Termine der nächsten Online-Sprechstunden finden Interessierte unter https://www.klimaschutz.de/veranstaltungen?search_api_views_fulltext=Sprechstunde.
Schützenhilfe auf dem Weg zum Förderantrag: Die Antragspat*innen des PtJ
Da der Weg von der ersten Idee bis zum erfolgreich umgesetzten Klimaschutzprojekt nicht immer leicht ist, können sich Sportvereine bei ihren Vorhaben außerdem seit Kurzem vom PtJ, der die Kommunalrichtlinie im Auftrag des BMU administriert, begleiten lassen. Das Angebot richtet sich an Erstantragsteller*innen. Die Antragspat*innen des PtJ wissen, worauf es bei den Förderanträgen im Einzelnen ankommt, und helfen Schritt für Schritt durch den Prozess. Das Angebot knüpft nahtlos an die Online-Sprechstunden an: Offene Fragen können direkt mit einer persönlichen Ansprechperson vom PtJ geklärt werden.
Die Kommunalrichtlinie: Verbesserte Förderbedingungen bis Ende 2021
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Tabelle weiter unten. Einen Antrag zu stellen, lohnt sich in diesem Jahr ganz besonders: Bis 31. Dezember 2021 gelten verbesserte Förderkonditionen. Dazu zählen um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquoten sowie reduzierte Mindesteigenanteile. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie, die Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU ist, hilft das Team des SK:KK im Auftrag des BMU gerne weiter – telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi(at)fz-juelich.de.
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Informationen zur Antragstellung gibt es unter ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen. Das Informationsblatt des DOSB bietet Sportvereinen einen Überblick über sportrelevante Informationen.
Ausschließlich für Anträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden, gilt:
Maßnahmen in Sportstätten wie | Förderung für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe* | Förderung für finanz-schwache Kommunen | Mindest-zuwendung |
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung | 35 % | 40 % | 5.000 € |
Innen- und Hallenbeleuchtung | 40 % | 45 % | 5.000 € |
Raumlufttechnische Anlagen | 40 % | 45 % | 5.000 € |
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern | 55 % | 65 % | 5.000 € |
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 55 % | 65 % | 5.000 € |
Radabstellanlagen** | 55 % | 75 % | 5.000 € |
Rechenzentren/Serverräume | 55 % | 65 % | 5.000 € |
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen | 55 % | 65 % | 5.000 € |
Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung | 55 % | 65 % | 5.000 € |
* mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
** Anlagen, die sich in einem Radius von hundert Metern von einem Bahnhof oder einer Haltestelle befinden, werden mit bis zu 75 % bezuschusst, wenn der Antrag zwischen dem 1.8.2020 und 31.12.2021 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote in diesem Fall 95 %.
Antragsteller*innen aus den vier Braunkohlerevieren können von einer um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.
Gemäß Richtlinie sind Eigenmittel einzubringen (siehe Punkt 6.4 der Kommunalrichtlinie).
Quelle:
Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK))