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Kommunalrichtlinie: 270 Millionen Euro für den Klimaschutz

Die Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) wirkt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung für das Jahr 2024. Seit 1. Februar 2025 können Kommunen und kommunale Akteure neue Förderanträge stellen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

26.05.2025

Personen sitzen auf Kästen in einer Sporthalle neben ihnen stehen Pappen mit Klimaforderungen.
Klimadiskussion beim Landessportbund NRW

Mehr als 3.000 Projekte haben im vergangenen Jahr mit Fördergeldern der Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte für ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft umgesetzt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Insgesamt belief sich die Fördersumme im Jahr 2024 auf 270 Millionen Euro. Diese Zuschüsse haben Gesamtinvestitionen in Höhe von weiteren 200 Millionen Euro ausgelöst.

Von der Förderung profitiert haben sowohl investive Vorhaben, die unter anderem Modernisierungsbedarfe adressieren, als auch strategische Vorhaben, bei denen etwa Personalstellen, Konzepte und Beratungsleistungen bezuschusst werden. Seit 1. Februar 2025 ist eine Antragstellung für die Kommunalrichtlinie, die Ende vergangenen Jahres überarbeitet wurde, wieder möglich.

Das Jahr 2024 zeigt, wie relevant die Richtlinie, die 2008 ins Leben gerufen wurde, für die Initiierung von Klimaschutzmaßnahmen und die damit verbundene Treibhausgasminderung in Kommunen ist. Mit den im investiven Bereich der Kommunalrichtlinie (KRL) neu geförderten Maßnahmen können zusätzlich circa 114.400 Tonnen CO2-Äquivalente netto pro Jahr eingespart werden. Besonders wirkungsvolle Maßnahmen waren im vergangenen Jahr Projekte zur Deponiesanierung (mehr als 82.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich), zur Modernisierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (13.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich) sowie Energieeffizienzmaßnahmen in der Abwasserbewirtschaftung (8.200 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr zusätzlich).

Hinzu kommt eine zusätzliche Treibhausgasminderung von mehr als 495.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr aus neu bewilligten Vorhaben im strategischen (nicht-investiven) Bereich. Der wirkungsvollste Förderschwerpunkt ist das Klimaschutzmanagement, weil das Personal vor Ort viele weitere Klimaschutzmaßnahmen initiiert.

Förderanträge für die Kommunalrichtlinie seit 1. Februar 2025 möglich

Seit dem 1. Februar 2025 können Anträge für die überarbeitete Kommunalrichtlinie gestellt werden. Die Förderung wurde vereinfacht und noch zielgerichteter ausgestaltet. Mit den Änderungen werden bürokratische Hürden abgebaut und kommunale Akteure noch besser bei der Durchführung von Klimaschutzprojekten unterstützt.

Die Neuerungen umfassen unter anderem:

  • Die Förderung wurde vereinfacht und beschleunigt für schnellere Bewilligungen. Unter anderem wurde eine Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro für Kommunen eingeführt.
  • Die Richtlinie wurde an die neue Fassung maßgeblicher EU-Verordnungen angepasst, um Förderanträge, die als staatliche Beihilfen eingestuft werden, nach den Vorgaben der europäischen Gesetzgebung zu bewilligen.
  • Die Mindestzuwendung wurde auf 10.000 Euro erhöht, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben anzureizen. 

Förderanträge können im Portal easy-Online unkompliziert und papierlos mittels TAN-Verfahren eingereicht werden.

Das ist die Kommunalrichtlinie

Mit der KRL unterstützt das BMWK Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Das größte Breitenförderprogramm im kommunalen Klimaschutz, das 2008 ins Leben gerufen wurde, ist Teil der NKI.

Seit 2008 wurden über die KRL mehr als 29.000 Projekte mit mehr als 1,5 Milliarden Euro gefördert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von rund 3,6 Milliarden Euro ausgelöst. Die Gesamt-Treibhausgas-Minderung durch die Maßnahmen beläuft sich auf 5,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr, davon 1,2 Millionen Tonnen durch investive Vorhaben und 4,2 Millionen Tonnen durch nicht-investive strategische Vorhaben.

Ganzjährige Klimaschutzförderung - Die Kommunalrichtlinie

Anträge für die Kommunalrichtlinie können Sie jederzeit ganz einfach und digital über das TAN-Verfahren in easy-Online stellen. Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die Richtlinie Klimaschutzmaßnahmen - von strategischer Planung bis zur Umsetzung von konkreten Projekten in verschiedenen Themenfeldern. Inzwischen wurden mehr als 29.000 Projekte mit mehr als 1,5 Milliarden Euro gefördert. Jetzt informieren und profitieren!

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