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Pressemitteilung Bundesteilhabegesetz

<p>Forderung: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention</p> <p>Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Das Gesetzgebungsverfahren ist jetzt im Bundestag und Bundesrat in die entscheidende Phase eingetreten. In dieser Woche soll der Gesetzentwurf beschlossen werden. </p> <p>Auch f&#252;r den Sport hat dieses Gesetz eine gro&#223;e Bedeutung. Konkret geht es um die Bedingungen der Teilhabe: Sie sind ausschlaggebend f&#252;r eine erfolgreiche Inklusion im und durch Sport, die sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als eines seiner Schwerpunktthemen vorgenommen hat. Bereits im Sommer hatte der DOSB gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Geh&#246;rlosensportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) den Referentenentwurf des Gesetzes als unzureichend kritisiert und eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Diese wurde f&#252;r die Anh&#246;rung zum vorgelegten Gesetzentwurf im Ausschuss f&#252;r Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages aktualisiert.</p> <p>Wenn auch der Gesetzentwurf einige wichtige Neuerungen f&#252;r Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringt, bleibt die massive Kritik von Menschen mit Behinderungen, ihren Angeh&#246;rigen, verschiedenen Selbstvertretungsorganisationen, Behindertenverb&#228;nden und der Beauftragten f&#252;r die Belange von Menschen mit Behinderungen bestehen. Der Gesetzentwurf steht den Anforderungen der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in vielen Bereichen noch entgegen. </p> <p>Der DOSB und die drei Behindertensportverb&#228;nde kritisieren am aktuellen Gesetzentwurf insbesondere, dass u.a. der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschr&#228;nkt werden kann. Damit stehen Ma&#223;nahmen der Eingliederungshilfe nicht mehr allen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen uneingeschr&#228;nkt zur Verf&#252;gung. </p> <p>Zur gesellschaftlichen Teilhabe geh&#246;ren zweifellos auch sportliche Aktivit&#228;ten, die Mitwirkung im Sportverein oder die &#220;bernahme eines Ehrenamtes. Aber Hilfsmittel zum Sport wie Rollst&#252;hle oder spezielle Sportger&#228;te werden von den Krankenkassen und der Eingliederungshilfe in der Regel nicht finanziert. So verzichten viele behinderte Menschen auf diese M&#246;glichkeit der Teilhabe, um nicht die eigene finanzielle Bed&#252;rftigkeit und die von Partner/in oder Familie nachweisen zu m&#252;ssen. Denn gerade Sport bietet allen Menschen eine M&#246;glichkeit f&#252;r Gesundheit, Pr&#228;vention und Rehabilitation und ist auch eine gute Chance, soziale Kontakte zu kn&#252;pfen und auszubauen. DOSB-Vizepr&#228;sidentin Gudrun Doll-Tepper bleibt dabei: „Zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe brauchen wir die Umsetzung der UN-BRK. Diese ist im BTHG nicht weitreichend genug formuliert.“</p> <p>Zudem erkennt der Gesetzentwurf Bildung f&#252;r Menschen mit Behinderungen nicht als „lebensbegleitend“ an. Ohne diese Anerkennung erhalten Menschen mit Behinderungen, die Unterst&#252;tzung brauchen (z.B. durch Geb&#228;rdensprachdolmetscher/innen, Mobilit&#228;tshilfe oder Leichte Sprache), nach ihrer ersten Berufsausbildung keine weiteren M&#246;glichkeiten der Ausbildung oder weiterer Qualifizierung, z.B. zum/zur &#220;bungsleiter/in oder Trainer/in im Sport. </p> <p>Auch die &#220;bernahme eines Ehrenamtes bleibt weiterhin au&#223;erordentlich schwierig. Das Gesetz verweist darauf, dass die erforderlichen Unterst&#252;tzungsleistungen (z.B. Geb&#228;rdensprachdolmetscher/innen) durch Nachbarn oder Familien erbracht werden sollen. „Dadurch werden Abh&#228;ngigkeiten f&#252;r Menschen mit Behinderungen geschaffen, die einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe entgegenstehen“ so unisono die Verantwortlichen der drei Behindertensportverb&#228;nde. </p> <p>Der DOSB weist gemeinsam mit DBS, DGS und SOD nachdr&#252;cklich auf die bestehende Kritik und den Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf hin und fordert ein Bundesteilhabegesetz ein, dass den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.</p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

29.11.2016

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