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Pressemitteilung Bundesteilhabegesetz

<p>Bundesteilhabegesetz: Kritik am Referentenentwurf </p> <p>Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode geplant ist, soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Am morgigen Dienstag findet die m&#252;ndliche Anh&#246;rung des Referentenentwurfs statt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kritisiert gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Geh&#246;rlosen-Sportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) den Entwurf aufgrund unzureichender Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Sportverb&#228;nde sehen die Gefahr, dass durch den jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum BTHG regionale Unterschiede erm&#246;glicht werden k&#246;nnen. Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen m&#252;ssen bundesweit identisch sein.</p> <p><strong>Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention</strong><br /> Das BTHG l&#228;sst zu, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschr&#228;nkt werden kann. Der gemeinn&#252;tzige Sport sieht darin, wie viele andere Verb&#228;nde auch, eine gro&#223;e Gefahr. Das Gesetz, so die Verantwortlichen in den Verb&#228;nden, vermittle den Eindruck, dass statt der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen eine Einsparung in der Eingliederungshilfe das Ziel sein soll. Dabei soll das neue Gesetz die Eingliederungshilfe so gestalten, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gest&#228;rkt und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwirklicht wird. </p> <p>Zur gesellschaftlichen Teilhabe geh&#246;rt auch der Sport. Im von der Bundesregierung initiierten, mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess im vergangenen Jahr waren die Organisationen des Sports ausgeschlossen. Inzwischen ist erkannt worden, dass der Sport ein Motor der Inklusion sein kann. In der m&#252;ndlichen Anh&#246;rung zum Referentenentwurf ist der Sport nun durch DBS-Vizepr&#228;sident Thomas H&#228;rtel, der f&#252;r alle vier beteiligten Verb&#228;nde spricht, vertreten. DOSB-Vizepr&#228;sidentin Gudrun Doll-Tepper begr&#252;&#223;t die Teilnahme des Sports: „Zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe brauchen wir die Umsetzung der UN-BRK. Diese ist im BTHG nicht weitreichend genug formuliert. Thomas H&#228;rtel wird f&#252;r uns alle eine bessere Teilhabem&#246;glichkeit der Menschen mit Behinderungen einfordern und die gemeinsam erarbeiteten Punkte kritisieren.“</p> <p><strong>Gemeinn&#252;tziger Sport soll f&#252;r alle Menschen offen sein</strong><br /> Der gemeinn&#252;tzige Sport ist ein wichtiger Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der allen Menschen offen und m&#246;glich sein soll. Dazu wird die einkommens- und verm&#246;gensunabh&#228;ngige Leistung einer reformierten Eingliederungshilfe ben&#246;tigt. Zurzeit m&#252;ssen erst der behinderte Mensch selbst, die Partner/in oder die Familie bei Kindern mit Behinderungen Armut nachweisen, bevor sie Unterst&#252;tzung durch die Eingliederungshilfe erhalten k&#246;nnen. Hilfsmittel zum Sport werden von den Krankenkassen in der Regel nicht finanziert, da nach deren Auffassung Sport &#252;ber das vermeintliche Grundbed&#252;rfnis hinausgehe. So verzichten viele behinderte Menschen auf diese M&#246;glichkeit der Teilhabe, um nicht die eigene Bed&#252;rftigkeit und die von Partner/in oder Familie nachweisen zu m&#252;ssen. Dabei bietet Sport &#252;ber die Teilhabe hinaus allen Menschen auch die besten M&#246;glichkeiten zur Gesundheits-Pr&#228;vention und -Rehabilitation.</p> <p>Bildung ist im Referentenentwurf des BTHG f&#252;r Menschen mit Behinderungen kein lebenslanges Thema. Nach der Berufsausbildung erhalten Menschen mit Behinderungen, die Unterst&#252;tzung brauchen (z.B. durch Geb&#228;rdensprachdolmetscher/innen, Mobilit&#228;tshilfe oder Leichte Sprache), keine weiteren M&#246;glichkeiten der Ausbildung z.B. zum/zur &#220;bungsleiter/in oder Trainer/in im Sport. </p> <p><strong>Gleichberechtigte Teilhabe beim Ehrenamt nicht gew&#228;hrleistet</strong><br /> Auch die &#220;bernahme eines Ehrenamtes wird fast unm&#246;glich gemacht, obwohl viele Menschen mit Behinderungen sich gerne aktiv einbringen wollen. Hier verweist das Gesetz auf nachbarschaftliche oder famili&#228;re Hilfe. Der DOSB sieht hier zusammen mit dem DBS, DGS und SOD die gleichberechtigte Teilhabe nicht gew&#228;hrleistet und fordert die &#220;bernahme einer angemessenen Unterst&#252;tzung f&#252;r Menschen mit Behinderungen, die sich im gemeinn&#252;tzigen Sport und gesellschaftlich engagieren m&#246;chten und damit gro&#223;e Anerkennung verdienen. </p>

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

23.05.2016

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