Sportthemen im Infektionsschutzgesetz
Auslegung des Infektionsschutzgesetzes bietet den Sportvereinen "etwas mehr" Bewegungsfreiheit.

05.05.2021

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in enger Zusammenarbeit mit der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) - und mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine auf die Sportthemen begrenzte Auslegung des Infektionsschutzgesetzes werden formuliert. Sie knüpft in vielen Bereichen, trotz der erfolgten Einschränkungen, an positive Erfahrungen der Länder an und ermöglicht damit den Sportvereinen in SPORTDEUTSCHLAND und ihren Mitgliedern „etwas mehr“ Bewegungsfreiheit.
Auch wenn noch nicht alle Fragen final geklärt sind, ist damit für mögliche weitere Öffnungen und entsprechende Modellprojekte eine etwas bessere Grundlage geschaffen.
Auslegung des Infektionsschutzgesetzes durch die SMK
(Quelle: DOSB)